Darf man manchmal lügen? – Ein alltägliches Dilemma aus Kindersicht

Prof. Dr. Renate Valtin und Prof. Dr. Sabine Walper
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Zu Kinderlügen gab es schon zu Beginn des letzten Jahrhunderts mehrere umfangreiche empirische Erhebungen, die allerdings fast in Vergessenheit geraten sind. In diesen Befragungen wurden die „Verlogenheit“ des Kindes und ein „niedriges sittliches Niveau” festgestellt. In einer Interviewstudie gingen wir den Fragen nach: Wie denken Kinder heute über Lügen und Notlügen? Was sind für sie Gründe, die gegen Lügen sprechen, und welche Rechtfertigungen sehen sie für Notlügen? Die Ergebnisse dieser Studie sind das Thema des folgenden Beitrags.

Kinderlügen als Spiegel ihrer Zeit: Ein Blick in die Vergangenheit

Die Frage danach, wie Kinder es mit der Wahrheit und dem Lügen halten, ist alles andere als neu. Schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts gab es zu diesem Thema umfangreiche empirische Erhebungen, die allerdings in Vergessenheit geraten sind (ausführlich dazu Valtin/Walper 1991). Tenor dieser Arbeiten war, dass die damals festgestellte “Verlogenheit” des Kindes nicht angeboren, sondern durch die Androhung und die Verabreichung harter Strafen in der Erziehung bedingt sei. “Gibt es Fälle, in denen man manchmal lügen muss?” war eine Frage, die in den 20-er Jahren von über 2000 Wiener Kindern beantwortet wurde, und die untersuchenden Psychologen waren über die Ergebnisse sehr erschrocken: “Ein niedriges sittliches Niveau” dokumentiere sich in den Kinderäußerungen, wie Hildegard Baumgarten (1917) feststellte. Bühler/Haas (1924) gewannen aufgrund ihrer Erhebung ein ebenso negatives Bild: “Man muss sagen, dass sogar für einen nüchternen Beurteiler die unverhüllt zutage tretende sittliche Unerzogenheit und Gleichgültigkeit als Gesamteindruck erschreckend ist” (S. 44); und: “Nur ein kleiner Prozentsatz von Kindern schien überhaupt das Bewusstsein des Unerlaubten, Unmorali-schen bei der Lüge zu haben” (S. 47).

Wie denken Kinder heute, fast 80 Jahre später, über Lügen und Notlügen? Was sind für sie Gründe, die gegen Lügen sprechen, und welche Rechtfertigungen sehen sie für Notlügen? Wir sind diesem Thema in einer Befragung von 108 (West)Berliner Mädchen und Jungen im Alter von 6 bis 17 Jahren nachgegangen.

Aktuelle Befunde: veränderte Anlässe für Lügen und das Verschwinden von Geschlechtsunterschieden

Anders als in den älteren Studien finden sich kaum Unterschiede zwischen Jungen und Mädchen. Wurden den Mädchen früher mehr “kleinliche und feige Lügen”, mehr Lügen aus Naschhaftigkeit und “Begierde”, aber auch mehr Lügen aus sozialen Motiven bescheinigt, so gilt dies für die neuere Untersuchung nicht. Vermutlich deutet sich hier eine Angleichung der Geschlechter an. Wohl aber zeigen sich deutliche Altersunterschiede. Betrachtet man etwa die Lügenanlässe in den von den Kindern genannten Beispielen, so steht bei den jüngeren Kindern die Prahlerei im Vordergrund, der Wunsch, andere Kinder durch besondere Fertigkeiten oder attraktive Besitztümer zu übertrumpfen, während die älteren mehr um ihren Selbstschutz bei Delikten oder aus Bequemlichkeit bemüht sind. Bei den Jugendlichen gibt häufig die Auseinandersetzung mit Autoritäten, vorzugsweise den Eltern, den Anlass zu lügen.

Vergleicht man diese Beobachtungen mit den früheren Befunden, so sind deutliche Unterschiede zu konstatieren. Fast völlig ungenannt bleiben heutzutage Begierdelügen, Lügen zum Vertuschen von Naschhaftigkeit oder Ungeschicklichkeiten, Lügen, durch die Nichterfüllung häuslicher Pflichten oder elterlicher Befehle geleugnet oder zumindest gerechtfertigt werden soll, und schließlich Schullügen, die in den 20-er Jahren noch eine große Rolle spielten.

Das heißt nun keineswegs, dass derartige Lügen aus dem Repertoire der Kinder verschwunden sind; sie scheinen aber eher eine Nebenrolle zu spielen. Vermutlich sind hier die Veränderungen der Lebensumstände, Erziehungsziele und -praktiken maßgeblich: Naschhaftigkeit dürfte mit gestiegenem Wohlstand kein Vergehen mehr sein, zumal Süßigkeiten vielfach die Funktion der “Pausenbrote” übernommen haben; die Beteiligung der Kinder an Haushaltsarbeiten ist mit zunehmender Technisierung des Haushalts deutlich rückläufig; und schließlich dürfte vielfach die Angst vor Strafe entfallen, da nicht erfüllte elterliche Anweisungen inzwischen eher Anlass für ein klärendes Gespräch als für handfeste Sanktionen geworden sind.

Was spricht dagegen zu lügen? Von normativen zu sozialen Erwägungen

Auf die Frage nach Gründen gegen das Lügen zeigen sich ebenfalls deutliche Unterschiede zwischen den Altersgruppen und im Vergleich zu den älteren Untersuchungen.

Betrachten wir im einzelnen die Antworten der von uns befragten Kinder auf die Frage “Darf man lügen? – Warum nicht?”. Sie lassen sich in fünf Kategorien einteilen, wobei jeweils etwa ein Fünftel der Kinder sich auf die unterschiedlichen Kategorien bezieht.

(1) Fehlende und tautologische Begründungen (“weil es nicht schön ist”, “weiß nicht”)

(2) Normative Argumente, die sich zumeist auf eine religiös begründete Wahrheitsnorm beziehen:

– “Es ist von den 10 Geboten ein Gebot”

– “Aus religiösen Gründen, weil, dann müsste ich ja theoretisch beichten gehen – nur beichte ich nicht gerne”

– “Bei Christen ist das so, da darf man nicht lügen, weil das gegen den Glauben ist.” (Interviewerin: “Und wenn einer ungläubig ist?”) “Dann dürfte er auch nicht lügen, könnte dies aber besser. Eigentlich dürften beide nicht lügen, aber leichter fällt es dem, der nicht glaubt”.

(3) Pragmatisch-utilitaristische Erwägungen, wobei zwei Argumente unterschieden werden können:

(a) Angst vor Entdeckung bzw. Angst vor negativen Handlungsfolgen. Etliche Kinder befürchten Ärger mit den Eltern, wenn herauskommt, dass sie gelogen haben.

(b) Die Befürchtung, dass die Glaubwürdigkeit des Sprechers leiden könnte (“Irgendwann glaubt mir keiner mehr”),

(4) Auf den Adressaten bezogene Gegenargumente. In diese Kategorie fallen alle Äußerungen, die nach-teilige Konsequenzen der Lüge für den Angesprochenen, d.h. für den Belogenen, hervorheben: Der Adressat kann sich bei falscher Ortsangabe verirren; er weiß dann nicht richtig Bescheid; er kann wütend werden, wenn’s nicht stimmt bzw. enttäuscht sein über den Lügner etc.

(5) Nachteile für die Beziehung zwischen Lügner und Belogenem. Einige Kinder befürchten eine Belastung bzw. Beendigung der Beziehung (“Die Freundschaft könnte zerbrechen”, “Man kriegt keine Freunde”); andere sprechen davon, dass durch Lügen das Vertrauen schwindet.

Dazu Carmen, 13, Gymnasiastin: “Das hat mit dem Gewissen zu tun; es sollte Offenheit herrschen und Vertrauen. Man sollte dem anderen ver-trauen können, denn wenn man dauernd angelogen wird, dann kann man kein Vertrauen aufbauen, und das Vertrauen muss da sein.” Das von Carmen beschriebene Ideal wird im Ernstfall jedoch nicht verwirk-licht, denn auf die Frage: “Darf man manchmal lügen?” antwortet sie: “Ja. Na zum Beispiel, sagen wir mal, ich habe einen Freund, und der kann das überhaupt nicht ab, wenn er weiß, dass ich schon davor einen Freund gehabt hab`, wenn ich dann sage: ‘Nein, ich hatte noch keinen’, aber ich weiß, dass der die Leute nicht kennt – darauf kommt’s an, sonst kann man’s vergessen, die reden vielleicht darüber, oder … – dann würd’ ich vielleicht schon lügen, dem ande-ren zuliebe”.

Wurden früher die Angst vor Strafe und Entdeckung als wichtiges Argument gegen das Lügen vorgebracht, spielt dieser Gesichtspunkt bei den heutigen Kindern kaum eine Rolle. (Nur ein sechsjähriger Junge be-hauptet mit Bestimmtheit, man dürfe nicht lügen, “weil’s strengstens verboten ist, dann kommt man ins Altersheim!”). Bei den 8- und 10-jährigen treten zumeist die nachteiligen Konsequenzen der Lüge für den Adressaten in den Vordergrund (z.B. wenn er im falschen Glauben handelt, aber auch seine Enttäuschung, wenn er die Lüge entdeckt). Die Jugendlichen betonen die gute Beziehung zu anderen Menschen, die Offenheit und Vertrauen erfordert und durch Lügen belastet wird.

Die Ausnahmen: Rechtfertigungen von Lügen im Altersvergleich

Es gibt aber nicht nur Gründe, die gegen das Lügen sprechen. Drei Viertel der Kinder nennen auch Argumente und Beispiele für gerechtfertigte Lügen. Lediglich die 6jährigen neigen dazu, Lügen kategorisch abzulehnen. (Zitat eines Sechsjährigen: “Lügen sind doch keine Anständigkeit. Lügen gehört vors Gericht!”)

Als Gründe für die Rechtfertigung von Lügen wurden folgende Argumente vorgebracht, die in der Reihenfolge ihrer Häufigkeit aufgeführt sind:

Prosoziale Lügen zum Schutz des Adressaten vor negativen Gefüh-len werden von der Hälfte der befragten Kinder und Jugendlichen genannt. Dabei kann beispielsweise Mitleid und Fürsorge im Zentrum stehen: “Ärzte, die dürfen lügen, wenn die sagen: ‘Ja, wir kriegen Sie gesund’, ob-wohl sie wissen, dass die den nie mehr gesund kriegen, und er dann nicht `n halbes Jahr daliegt und denkt: ‘Ach, ich werde sowieso sterben'”. Auch Neid und Enttäuschung bei Ungleichbehandlung sollen durch Lügen vermieden werden. So würde Fabian nicht erzählen, dass Oma ihm 50 Euro geschenkt hat, denn “sonst sind die anderen, die nichts kriegen, traurig”.

Ebenfalls prosozial motiviert sind Lügen aus Höflichkeit, wobei die Kinder Fragen der Anstands- und der Höflichkeitsnormen ausdrücklich thematisieren: “Aus Anstand, wenn man höflich ist, ist Lügen gerechtfertigt, aber nicht in so Fällen, wo`s einem selber nützt” (Eva, 11).

Selbstschutz-Lügen, um Vergehen bzw. Verbrechen zu vertuschen und der Strafe zu entgehen, werden von einem Fünftel der Kinder genannt. Mord und Diebstahl sind die am häufigsten genannten Delikte, die laut Meinung dieser Kinder eine Lüge rechtfertigen. Dazu als Beispiel Frederick, 8: “Manchmal muss man sogar lügen. Verbrecher, also, wenn die Polizei fragt: ‘Haben Sie den Tresor geknackt?’, dann lügen Verbrecher natürlich, weil, sonst kommen sie ja ins Gefängnis.” Auch Lena ist dieser Meinung: “Sonst kommt man ins Gefängnis, wenn man Räuber ist, wenn man was geklaut hat”. Während sich etwa die Hälfte der Beispiele in dieser Kategorie auf Räuber und Verbrecher bezieht, geht es in den übrigen Beispielen um den Schutz des Kindes vor Strafe, wobei die Straftaten Diebstahl (z. B. aus Nachbars Garten Steine klauen) oder Beschädigung fremden Eigentums (Scheibe einschlagen) umfassen. Rico (8) vertritt ebenfalls die Überzeugung, “im Notfall” dürfe man lügen: “Beim Mordanschlag, bei Geld- oder Schmuck-Klauen”.

Verlegenheitslügen und Ausreden, z.B.: jemanden am Telefon verleugnen und sagen, dass Vater nicht da ist; sich heraus-reden, wenn man eine Verabredung vergessen oder einen Termin verpasst hat.

Lügen aus gerechtfertigter Notwehr: “Wenn Juden im Krieg geleugnet haben, Juden zu sein, das wäre gerechtfertigt”. – “Feinden gegenüber darf man lügen, weil man Freunde nicht im Stich lassen darf”.

Schullügen, z.B. wenn man die Schularbeiten vergessen hat oder absichtlich getrödelt hat und behauptet, man habe verschlafen, werden nur selten genannt

Lügen aus Scherz (flunkern, Quatsch reden): “Beim Sport-unterricht den Jungen sagen, es wären noch Mädchen in Unterhosen in der Umkleidekabine, und die Jungen versuchen, was zu sehen” (Annika, 8). Ein zehnjähriges Mädchen meint: “Ohne Lügen, ich glaube, dann wär’ es auch nicht so lustig! Wenn einer im Hort zu spät gekommen ist, haben wir gesagt, dass er vom Auto überfahren wurde. Unser Erzieher hat immer gesagt: ‘Das ist nicht schön, wenn man das sagt’. Aber für uns war das immer lustig, wenn man einen anschmiert”.

Lügen aus Prahlerei, Angeberei: “Wenn man nicht schwimmen kann, aber sagt: ‘Na klar, kann ich!'” – “Wenn man in Deutsch ‘ne Fünf hat und sagt, man hat ‘ne Zwei.”

Auch bei den Rechtfertigungen von Lügen finden sich altersabhängige Antwortmuster. Am ehesten sind es prosoziale Lügen, die von fast allen älteren Kindern und Jugendlichen als gerechtfertigt angesehen werden, z.B.: “Wenn derjenige aus gesundheitlichen Gründen oder aus psychischen das nicht verkraften kann, dann muss man auf jeden Fall lügen” (16jähriger Hauptschüler).

Lügen zum (unsozialen) Selbstschutz, durch die Vergehen vertuscht werden sollen, um der Strafe zu entgehen, werden fast ausschließlich von den 6- und 8jährigen angeführt (“Verbrecher müssen lügen, sonst kommen sie ja ins Gefängnis”), während die 10jährigen nur noch Alltags- und Verlegenheitslügen sowie prosoziale Lügen als gerechtfertigt gelten lassen. Erst bei den 10jährigen findet sich auch der Begriff “Notlüge”. Er ist weitgehend für Bagatellfälle reserviert, wenn die Normübertretung “nur klitzeklein” ist (so ein 10jähriger Junge) oder für Lügen, die dem Schutze anderer oder der gerechtfertigten Notwehr dienen.

Von den kleinen Kindern wird der Ausdruck Notlüge nicht verwendet, sie sprechen aber von Situationen, in denen ihrer Meinung nach Lügen gerechtfertigt sind und die sie mit Worten beschreiben wie: “wenn es notfällig ist”, “wenn man aufgehängt wird”, “wenn es ein Notfall ist… dass man mit ‘n Ball in eine Fensterscheibe reinschießt und die hat ‘ne Alarmanlage”. Rico (8) vertritt ebenfalls die Überzeugung, “im Notfall” dürfe man lügen: “Beim Mordanschlag, bei Geld- oder Schmuck-Klauen”.

Wir folgern daraus, dass diese jüngeren Kinder schon erste Ansätze eines Konzepts von Notlügen entwickelt haben. Ihre Beispiele beziehen sich dabei auf den Selbstschutz, um schlimme Vergehen, wie Raub, Mord und sonstige Missetaten, zu vertuschen und Strafe zu vermeiden – also eine Analogie zur Notwehr. Bei den älteren sind es nicht mehr die schweren Vergehen, die durch Lügen vertuscht werden sollen, sondern nur noch gering-fügige Normübertretungen (Manuel,8: “nur bei kleinen Sachen”). In schwerwiegenden Fällen überwiegt das Ehrlichkeitsgebot.

Antisoziale Lügen wie solche zur Verheimlichung von Schäden, zur Verleumdung und Übervorteilung anderer, die immerhin fast ein Viertel der von Bühler/Haas (1924) befragten Kinder als gerechtfertigt ansahen, tauchen in den Angaben unserer Kinder allenfalls als Beispiele für nicht zulässige Lügen auf. Wie schon bei den Lügenbeispielen scheinen auch hier die besseren materiellen Verhältnisse, das positivere, unterstützendere Verhältnis zwischen Eltern und Kindern, die geringere Neigung zu Strafen sowie das liberalere Schulklima dazu beizutragen, dass die Kinder seltener in eine Verteidigungshaltung geraten und sich auf Kosten anderer zu profilieren suchen.

Interessanterweise fehlen – anders als in den früheren Untersuchungen – selbst unter den gerechtfertigten Lügen Schullügen fast völlig. Dabei hätte der in der Öffentlichkeit vielbeschworene Leistungsdruck und schulische Konkurrenzkampf durchaus das Gegenteil erwarten lassen. Allerdings zeigt auch eine größere empirische Studie, dass Kinder heute mit ihren Zeugnissen und Noten recht zufrieden sind und eine hohe Schulfreude aufweisen (Valtin u. a. 2002). Offenkundig sollte jedoch die Bedeutung, die gute Zensuren schon zu Beginn dieses Jahrhunderts hatten, nicht unterschätzt werden, denn schon damals hieß es: “Die Note ist der Giftpilz des Haus- und Schullebens” (Baumgarten 1917, S. 82). Im Vergleich zu den Beschreibungen von Bühler/Haas scheinen sich die heutigen Kinder auch stärker des Normwidrigen, Unerlaubten und Schlechten der Lüge bewusst zu sein; zumindest kennen sie “bessere” Gründe, die in Einzelfällen auch für das Lügen sprechen.

Fazit

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass Kinder heute im Vergleich zu früher wohl kaum ehrlicher sind, jedoch “bessere”, moralisch akzeptablere Gründe anführen, wenn es darum geht, über das Für und Wider von Lügen zu debattieren. Das Nachdenken über Lügen und Notlügen scheint stark von sozialen, religiösen und kulturellen Faktoren geprägt zu sein, durch die unterschiedliche Rahmenbedingungen für “gute” und “schlechte” Lügen in den Vordergrund treten. So haben auch die älteren Entwicklungspsychologen schädliche soziale, pädagogische und materielle Umwelteinflüsse dafür verantwortlich gemacht, dass Kinder “Lügen als erlaubte Waffe ansehen” gegenüber einer “strengen und missliebigen Erziehungsinstanz” (Clara und William Stern 1931, S. 238). Folgt man einer optimistischen Deutung unserer Befunde, so sind heute wohl viele der damals wirksamen lügenverursachenden Faktoren nicht mehr in gleichem Maß bedeutsam.

Literatur

  • Baumgarten, F.: Die Lüge bei Kindern und Jugendlichen. Beiheft zur Zeitschrift für angewandte Psychologie, Leipzig 1917
  • Bühler, Ch./Haas, J.: Gibt es Fälle, in denen man lügen muß? Wiener Arbeiten zur pädagogischen Psychologie, Wien 1924
  • Stern, C./Stern, W.: Erinnerung, Aussage, Lüge, Leipzig 1931
  • Valtin, R. u. a.: Was ist ein gutes Zeugnis? Noten und Verbalbeurteilungen auf dem Prüfstand. Weinheim: Juventa 2002
  • Valtin, R. / Walper, S.: “Lügen darf man nur, wenn`s notfällig ist”. Was Kinder über Lügen und Notlügen denken. In: Valtin, R. u.a.: Mit den Augen der Kinder. Freundschaft, Geheimnisse, Lügen, Streit und Strafe. Reinbek bei Hamburg 1991 (vergriffen). Online zugänglich hier.

Weitere Beiträge von Prof. Dr. Renate Valtin hier in unserem Familienhandbuch

Weiter Beiträge von Prof. Dr. Sabine Walper hier in unserem Familienhandbuch

Autorinnen

Prof. Dr. Renate Valtin
Abteilung Grundschulpädagogik
Humboldt Universität
Geschwister Scholl Str. 7
D – 10099 Berlin

Tel.: 0049/3020934182

Prof. Dr. Sabine Walper
Ludwig-Maximilians-Universität München
Institut für Pädagogik
Lehrstuhl für Allgemeine Pädagogik und Bildungsforschung
Leopoldstrasse 13

D – 80802 München
 

Erstellt am 15. November 2001, zuletzt geändert am 26. Januar 2014

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