Qualitätsmerkmale schulischer Elternarbeit – Ein Kompass für die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus

Herausgeber: Vodafone Stiftung Deutschland – basierend auf den Empfehlungen einer wissenschaftlichen Expertenkommission

Die vorliegende Publikation soll die Entwicklung von wirksamen Konzepten einer Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zwischen Schule und Elternhaus vor Ort erleichtern, indem sie Hilfestellungen bei der Beantwortung dieser Fragen gibt. Sie benennt deshalb zentrale Qualitätsmerkmale der „Elternarbeit“ und daraus ableitbare Zielsetzungen, beschreibt geeignete Maßnahmen zu ihrer Realisierung und führt jeweils konkrete Praxisbeispiele an.

Einleitung

Seit langem ist bekannt, dass der Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen stark vom Elternhaus abhängt. Gut belegt ist ferner, dass von einer regelmäßigen und konstruktiven Zusammenarbeit von Schule und Familie alle profitieren: Schüler [1] sind lernbereiter und erzielen bessere Leistungen, Eltern identifizieren sich mehr mit den Anliegen der jeweiligen Schule und die Lehrkräfte werden in der Folge in ihrem „Kerngeschäft“, dem Unterrichten, unterstützt.

Immer mehr Schulen sehen diese Vorteile und haben erkannt, dass aktuelle Herausforderungen – wie der Ausgleich von Bildungsbenachteiligungen oder auch die individuelle und inklusive Förderung aller Kinder – nur gemeinsam zu bewältigen sind. So wächst das Bestreben, neue Wege der Zusammenarbeit mit Eltern zu beschreiten. Was aber zeichnet eine „gute“ Zusammenarbeit von Eltern und Fachkräften aus? Und welche Ziele lassen sich auf welchem Wege möglichst gut und ohne großen Mehraufwand erreichen?

Die vorliegende Publikation soll die Entwicklung von wirksamen Konzepten einer Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zwischen Schule und Elternhaus vor Ort erleichtern, indem sie Hilfestellungen bei der Beantwortung dieser Fragen gibt. Sie benennt deshalb zentrale Qualitätsmerkmale der „Elternarbeit“ und daraus ableitbare Zielsetzungen, beschreibt geeignete Maßnahmen zu ihrer Realisierung und führt jeweils konkrete Praxisbeispiele an.

Die hier vorgelegten Empfehlungen wurden von einer wissenschaftlichen Expertenkommission erarbeitet, die von der Vodafone Stiftung Deutschland einberufen und zu mehreren intensiven Arbeitssitzungen eingeladen wurde. Darüber hinaus wurde das Projekt vom Forschungsbereich beim Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration begleitet. [2] Inhaltlich gründen die Empfehlungen auf Erkenntnissen der internationalen Forschung und wesentlich auf den von der U.S.-amerikanischen National Parent Teacher Association (PTA) entwickelten „Standards of Family-School Partnership“. [3] Diese Vorlage wurde jedoch – unter aktiver Mitwirkung zahlreicher Praxisvertreter [4] – zum Zwecke der Praxistauglichkeit bewusst vereinfacht und auf hiesige Rahmenbedingungen abgestimmt (s.u.).

Gerade weil mit der Elternarbeit an Schulen ein vielschichtiges und in Teilen hoch kontroverses Thema angesprochen ist, möchten wir vorwegnehmend vier für das Verständnis der folgenden Ausführungen entscheidende Überlegungen herausstellen:

1. Das in Deutschland in der Praxis vorherrschende Verständnis von „(Qualitäts-)Standards“ ist stark vorbelastet. [5] Es ist aber ausdrücklich nicht die Absicht dieser Initiative, ein Kontrollinstrument für Elternarbeit zu etablieren. Um etwaigen Missverständnissen vorzubeugen und deutlich zu machen, dass sich eine fruchtbare Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule nicht verordnen lässt, sondern aus der Einsicht aller Beteiligten erwachsen muss, wird anstelle von Standards von Qualitätsmerkmalen guter Elternarbeit gesprochen.

2. Gute Elternarbeit kann sich in vielfältiger Form zeigen, zumal natürlich immer die Ziele, Ausgangslagen und Rahmenbedingungen der einzelnen Schule, vor allem ihre finanzielle Ausstattung zu berücksichtigen sind. Vor diesem Hintergrund ist die thematische Breite der folgenden Empfehlungen zu sehen: Sie sind nicht als weitere „Zumutungen“ zu verstehen, die der Entwicklung eigener Schulprofile entgegen laufen oder in ihrer Gesamtheit um jeden Preis umgesetzt werden müssten. Vielmehr sollen sie zunächst allen Schulen Orientierung geben, die den Weg zu einem neu gestalteten Verhältnis von Familie und Schule bereits unterschiedlich weit beschritten haben. Begrenzte finanzielle Mittel stellen freilich oft das größte Hindernis dar, rechtfertigen jedoch keinen Mangel an Innovationsbereitschaft. Viele kleine, aber wirksame Verbesserungen im Schulalltag lassen sich auch durch kostengünstige Maßnahmen erreichen.

3. Um gleichzeitig dem Eindruck der Beliebigkeit entgegenzuwirken, sei betont, dass die vier übergeordneten Qualitätsmerkmale nicht losgelöst voneinander zu betrachten sind, sondern sich im Idealfall wechselseitig befruchten. Je mehr die Eltern sich als Teil der Schulgemeinschaft wohl und wertgeschätzt fühlen (Qualitätsmerkmal A: Willkommens- und Begegnungskultur), desto eher kann ein offener und vertrauensvoller Austausch zwischen Schule und Eltern(schaft) stattfinden (Qualitätsmerkmal B: Vielfältige und respektvolle Kommunikation). Dieser erweitert wiederum den Blick auf die Sichtweisen, Erwartungen und Anforderungen des Gegenübers und erleichtert im Einzelfall eine sinnvolle Abstimmung der Unterstützungsbemühungen in Familie und Schule (Qualitätsmerkmal C: Erziehungs- und Bildungskooperation). Zusammengenommen tragen alle drei Qualitätsmerkmale schließlich dazu bei, dass ein breit getragenes und von Eigeninteressen losgelöstes Verantwortungsgefühl für den Auf- und Ausbau einer demokratischen Schulgemeinschaft entsteht (Qualitätsmerkmal D: Elternpartizipation). Diese berücksichtigt nicht nur die Interessen jener Kinder, deren Eltern sich nicht einbringen (können), sondern bereitet alle Schüler auf ihre Rolle als verantwortliche Bürger vor.

4. Auch wenn der Begriff der Elternarbeit aus Gründen der Einfachheit verwendet wird, folgt die Publikation doch ausdrücklich der Idee einer Erziehungs- und Bildungspartnerschaft, die letztlich von allen Parteien – also von Eltern, Lehrkräften, im Schulkontext beschäftigten pädagogischen Fachkräften [6] und nicht zuletzt von der Schülerschaft [7] – vertrauensvoll getragen und gemeinsam gestaltet wird. Alle Beteiligten sind aus dieser Perspektive prinzipiell gefordert, relevante Informationen einzuholen und zu liefern bzw. sich konstruktiv in die Fortentwicklung eines partnerschaftlichen Austausches einzubringen. Gleichwohl leitet sich aus dem Bildungsauftrag von Schule eine besondere Bring- und Holschuld ab: gerade weil Elternarbeit an der Optimierung des Bildungserfolges und der Persönlichkeitsentwicklung aller Kinder und Jugendlichen ausgerichtet ist, obliegt es vorrangig der Schule als staatlicher Bildungseinrichtung, sich für die Belange und Rechte von Minderheiten einzusetzen.

Abschließend sei angemerkt, dass die erarbeiteten Vorschläge auf einen spezifischen (wenngleich zentralen) Aspekt der vieldiskutierten Öffnung von Schule fokussieren und sich entsprechend zunächst an Schulen und Eltern richten. Dadurch soll aber keinesfalls der Eindruck erweckt werden, dass andere (z.B. vor- oder außerschulische) Einrichtungen unbedeutend wären. Vielmehr erachtet die Expertenkommission die Gestaltung und Pflege einer zuträglichen Erziehungs- und Bildungspartnerschaft als eine Gemeinschaftsaufgabe, die nicht nur von Schulen und Eltern, sondern von allen in der Region verfügbaren und zu mobilisierenden Kräften zu meistern ist.

Die Qualitätsmerkmale im Überblick

Im Folgenden werden die einzelnen Qualitätsmerkmale vorgestellt. Zu den vier Qualitätsmerkmalen gehören jeweils Leitbilder, die den einzelnen Maßnahmen zur Umsetzung des Leitbildes vorangestellt sind. Zusätzlich dazu werden mehrere Beispiele für eine Umsetzung in der Praxis angeführt, die Anregung und Orientierung bieten sollen. Die Inhalte der einzelnen Qualitätsmerkmale sind anhand von drei Hauptfragen strukturiert: Wo wollen wir hin? Was können wir tun? Wie ließe es sich realisieren?

Unter der ersten Frage:  "Wo wollen wir hin?" werden einzelne Aspekte des jeweiligen Qualitätsmerkmals vorgestellt. Jeder Einzelaspekt beschreibt ein Teilziel auf dem Weg zur Realisierung des übergeordneten Leitbildes des Qualitätsmerkmals.

Die zweite Frage: "Was können wir tun?" beschreibt Maßnahmen, die angewendet werden können, um dieses Teilziel zu erreichen. Die Maßnahmen sind als anregende Hilfestellung bei der Umsetzung zu verstehen.

Die dritte Frage: "Wie ließe es sich realisieren?" wird anhand von konkreten Beispielen in Zusammenhang mit den einzelnen Maßnahmen beantwortet. Diese Beispiele wurden von Praktikern, Landesvertretern und der wissenschaftlichen Expertenkommission als nachahmenswerte Beispiele eingestuft und haben sich bereits in verschiedenen Schulen als hilfreich und zielführend bewährt.
 

Qualitätsmerkmal A: Willkommens- und Begegnungskultur

Leitbild: Die Gemeinschaft stärken: Alle Eltern fühlen sich als Teil der Schulgemeinschaft wohl und wertgeschätzt.

Die Willkommens- und Begegnungskultur einer Schule ist ein zentrales Qualitätsmerkmal, das mit relativ wenig Aufwand zu etablieren ist, aber eine umso größere Wirkkraft entfalten kann. Der erste Eindruck beim Betreten des Schulgeländes oder des Eingangsbereiches zählt und prägt sich langfristig ein. Schnell entwickeln Eltern und Schüler ein Gefühl dafür, ob sie sich an diesem Lernort wohlfühlen werden. Doch nicht nur der äußere Eindruck ist ein wichtiger Aspekt, auch das Gefühl ein Teil der Schulgemeinschaft zu sein und dort Wertschätzung zu erfahren, kann durch ein „einladendes Schulklima“ gestärkt werden.

A1

Wo wollen wir hin?

In der Schule herrscht eine einladende und freundliche Atmosphäre.

Was können wir tun?

  • Der Empfangsbereich und das Gelände der Schule sind einladend gestaltet, so helfen etwa Wegweiser in unterschiedlichen Herkunftssprachen den Eltern und Schülern bei der Orientierung auf dem Gelände und im Gebäude.

Beispiel: Es steht ein ruhig gelegenes und angemessen möbliertes Elternsprechzimmer zur Verfügung.

  • In der Schule herrscht ein freundlicher Umgangston.
  • Es sind verbindliche Willkommensgespräche und -rituale für Eltern neuer Schüler etabliert, z.B. werden bei Schuljahresbeginn neue Eltern und Schüler auch von der Schulleitung und Mentoren begrüßt. Willkommensgeschenke wie eine „Schultüte“ oder ein „Begrüßungspaket“ für die Eltern sind ebenfalls gute Beispiele für einen gelungenen Einstieg in die Schulgemeinschaft.

Beispiel 1: Inhalte des Begrüßungspakets: Tasche mit leicht verständlichen Informationsmaterialien und Nennung konkreter Ansprechpartner, Elternordner, Lerntagebuch, Kalenderübersicht der Schulveranstaltungen, kostenlose und ansprechende Elternratgeber des Landes.

Beispiel 2: Auftaktfeier, in der die „Philosophie“ der Schule erläutert wird („Was ist uns wichtig? Was bieten wir an? z.B. Erklärung von Angeboten wie Offene Ganztagsschule, Betreuungsmöglichkeiten in den Schulferien, Was erwarten wir?“).

A2

Wo wollen wir hin?

Die Schulgemeinschaft ist von gegenseitigem Respekt geprägt und schließt alle Beteiligten ein.

Was können wir tun?

  • Die Eltern und Elternvertreter werden bei der Entwicklung einer einladenden Schulatmosphäre und der Gestaltung von Rahmenbedingungen für die Elternbeteiligung miteinbezogen.

Beispiel: Eltern aus höheren Jahrgangsstufen wirken bei der Begrüßung der Neuzugänge mit (Mitwirkung bei der Bewirtung, Vorstellung der Elternvertreter, gegebenenfalls des von Eltern getragenen Fördervereins).

  • Lehrer und andere Eltern sorgen dafür, dass sich Eltern als Teil der Schulgemeinschaft wertgeschätzt fühlen.

Beispiel: Ein Elterncafé und eine Elternbibliothek stehen als Begegnungsorte zur Verfügung.

  • Die Verständigung unter den Eltern wird gefördert, indem erfahrene Eltern/Elternvertreter als Mentoren neue Eltern begrüßen und sie in die Kultur und Mitwirkungsmöglichkeiten der Schule einführen. Dies wird nach Möglichkeit auch mehrsprachig angeboten.

Beispiel: Patenfamilienmodell: Elternmentoren, Bildungslotsen, Bildungspaten kümmern sich um neue Familien.

  • Die Klassenelternversammlung bzw. Elternabende dienen nicht nur der Informationsvermittlung, sondern bieten auch Gelegenheiten zum gegenseitigen Kennenlernen und Austausch der Eltern untereinander. Dazu können nach Möglichkeit Essen und Getränke angeboten oder mitgebracht werden, um eine angenehme Gesprächsatmosphäre herzustellen.

Beispiel: Come together-Abende in den Klassen, an denen Eltern mit ihren Kindern teilnehmen. Es werden Fotosammlungen mit den Namen der Kinder und Eltern und eine Liste mit Email-Adressen zur „Vernetzung“ der Eltern untereinander erstellt.

  • Es erfolgt eine persönliche Ansprache der Eltern auf Klassenelternversammlungen und Informationsveranstaltungen; zudem sind informelle Treffen zwischen pädagogischen Fachkräften und Eltern möglich.

Beispiel: Frühzeitige Ankündigung von Veranstaltungen und Terminen sowie kurzfristige Erinnerungen, etwa in einer „Postmappe“ im Arbeitsheft der Kinder, die im Schuljahr als regelmäßig abzurufender „Briefkasten“ fungiert.

  • Gesprächstermine werden auch außerhalb der regulären Sprechstunden angeboten, etwa für ganztags arbeitende Eltern. Veranstaltungen der Schule finden zu Terminen statt, die außerhalb der üblichen Arbeitszeit liegen.

Beispiel: Abfrage von individuellen „Wunschzeiten“ im Rahmen vorab definierter Zeitfenster für Sprechstunden. Betreuungsmöglichkeiten für Kleinkinder während der Zusammentreffen von Eltern und Lehrern bei Sitzungen oder Konferenzen werden bereitgestellt.

  • Unterschiedliche Hintergründe und Bildungsniveaus der Eltern werden bei mündlichen und schriftlichen Ansprachen berücksichtigt.
  • Mit Rücksicht auf Familien, die an oder unter der Armutsgrenze leben, werden Kosten für Schulveranstaltungen, Ausflüge oder Exkursionen möglichst niedrig gehalten. Wenn dennoch unangemessene Kosten für solche Familien entstehen, wird ihren Kindern die Teilnahme über Fonds oder Fördervereine ermöglicht.

Beispiel: Bei der Ankündigung von Veranstaltungen wird explizit darauf hingewiesen, an wen sich beihilfeberechtigte Familien ratsuchend wenden können und wo sie entsprechende Anträge bekommen und abgeben können.

Qualitätsmerkmal B: Vielfältige und respektvolle Kommunikation

Leitbild: Die Eltern und Lehrkräfte informieren einander regelmäßig und auch anlassunabhängig über alles, was für die Bildung und Erziehung der Kinder von Bedeutung ist.

Ein anlassunabhängiger und vor allem regelmäßiger Informationsaustausch zwischen Lehrern, pädagogischen Fachkräften und Eltern ist zentraler Baustein einer langfristigen und funktionierenden Kommunikationsbeziehung zwischen Schule und Elternhaus. So können beide Partner im Idealfall „jederzeit“ bestehende Probleme ansprechen und müssen keine oder nur geringe formelle Hürden überwinden, um miteinander in Kontakt zu treten.

B1

Wo wollen wir hin?

Die Schule, Eltern und Elternvertreter pflegen einen regelmäßigen und anlassunabhängigen Informationsaustausch.

Was können wir tun?

  • Die Schule schafft ein Klima des Vertrauens, in dem Eltern und Schule unaufgefordert alle relevanten Informationen teilen.

Beispiel: Es werden Hinweise auf Schulsozialarbeiter und deren Funktion gegeben und auch Informationen über Ansprechpartner außerhalb der Schule, z.B. zuständige Schulpsychologen, Familienbildungsstätten, Elternkurse.

  • Die Schule stellt sicher, dass alle Eltern alle wichtigen Informationen regelmäßig und aktualisiert erreichen, etwa über Newsletter oder die Homepage. Aber auch Eltern, die schulische Veranstaltungen nicht besuchen oder das Internet nicht nutzen, müssen wichtige Informationen bekommen.

Beispiel 1: Unter wichtige Informationen fallen u.a.

> Erreichbarkeit und Kontaktinformationen der Schulleitung, Lehrer, pädagogischen Fachkräfte und der Elternvertreter

> Rechte und Pflichten der Eltern, die sich aus den Gesetzen und Rechtsvorschriften ergeben

> Informationen zu Bildungswegen und Abschlüssen, Rechten und Pflichten von Eltern und Schule sowie Fördermöglichkeiten

Beispiel 2: Ein Elternordner mit allen wichtigen Informationen der Schulleitung, des Kollegiums und der Elternvertretung wird an die Eltern ausgegeben. Die Inhalte des Ordners werden auch als Film, Broschüre oder über die Internetseite vermittelt.

  • Über besondere Lebenslagen der Kinder und der sozialen und ökonomischen Situation der Familien findet ein Austausch statt. Dabei werden die jeweiligen Lebenswelten berücksichtigt.

Beispiel: Elternsprecher sammeln aktiv Informationsbedarfe, Erwartungen und Wünsche aller Eltern und leiten diese an die Schule weiter.

  • In die Jahresplanung der Schule wird aufgenommen, auf welchen Wegen und zu welchen Zeitpunkten über bestimmte Themen mit wem kommuniziert wird.

Beispiel 1: Es werden Standards für die Frequenz und den Ablauf eines Gesprächs zwischen Eltern, Lehrkräften und Schülern festgelegt. Zudem sind Eltern, Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte mit Gesprächsformen und konstruktiven Gesprächstechniken vertraut.

Beispiel 2: Es gibt Eltern-Lehrer-Stammtische, bei denen externe Experten zu gemeinsam als relevant erachteten Themenfeldern referieren.

  • Es werden Schlüsselpersonen identifiziert, die bei der Kommunikation mit bestimmten Elterngruppen helfen können, etwa einzelne Eltern des Stadtteils, Elternlotsen oder Stadtteilmütter. Der Kontakt zu ihnen wird frühzeitig aufgenommen und gepflegt.

Beispiel: Es werden Trainings, Workshops und Supervisionen für Lehrer und Eltern zu den Themen Kommunikationskompetenz und ­gemeinsame Sprache sowie interkulturelle Kompetenz angeboten.

B2

Wo wollen wir hin?

Die Schule und die Eltern nutzen vielfältige Kommunikationswege und -formen.

Was können wir tun?

  • Gespräche und Informationsmaterialien sind zielgruppenspezifisch ausgerichtet und wichtige Informationen der Schule werden grundsätzlich auch in den Muttersprachen der Eltern mit Migrationshintergrund veröffentlicht.

Beispiel: Bei der Überwindung der Sprachbarriere können ehrenamtliche Übersetzer, ProBono-Übersetzer oder fremdsprachige Eltern unterstützen.

  • Es werden unterschiedliche und zu Anlass und Elternschaft passende Kommunikationswege unter Berücksichtigung der zeitlichen Verfügbarkeiten und Arbeitszeiten der Eltern genutzt. Dies geschieht mittels formeller und informeller Kommunikation.

Beispiel 1:

Formell: Elternsprechstunden, Elternsprechtage, Klassenelternversammlung, Briefe, Rundschreiben, Flyer, Telefongespräche, E-Mails

Informell: SMS, Websites, Tür- und Angel-Gespräche, Eltern-Lehrer-„Jour Fixe“, Kommunikation über Mittler, wenn möglich und gewünscht: Hausbesuche

Beispiel 2: Informationen über aktuelle Planungen, Vorhaben und unmittelbar bevorstehende Veranstaltungen können mittels einer Telefon-„Erinnerungshotline“ durch Ehrenamtliche oder Elternlotsen direkt an die Eltern übermittelt werden.

  • Es finden regelmäßige und konstruktive, also nicht nur problembezogene Gespräche zwischen Eltern, Lehrkräften, Schülern und ggf. pädagogischen Fachkräften über die psychosoziale Situation und die Lernentwicklung der Kinder statt. Daran werden auch die Schüler situationsbezogen beteiligt.

Beispiel: Wichtig sind zeitnahe konstruktive Rückmeldungen und Reaktionen auf Probleme in der Interaktion von beiden Seiten sowie anerkennende, ermutigende Rückmeldungen bei positiven Entwicklungen oder Ereignissen.

  • Die Schulleitung nimmt gelegentlich an Klassenelternversammlungen teil und besucht das Elterncafé und Elterngruppen der Schule. Schüler können, sofern es inhaltlich angemessen ist, auch an Klassenelternversammlungen teilnehmen.

Beispiel: Die Schulleitung schafft und nutzt Gelegenheiten, um möglichst oft Präsenz zu zeigen, etwa bei der Busabfahrt vor Klassenfahrten, Begrüßungen oder ähnlichen Gelegenheiten.

B3

Wo wollen wir hin?

Bei den Übergängen von der Kita zur Grundschule und von dort zur weiterführenden Schule ist ein regelmäßiger Wissenstransfer und Austausch zwischen allen Beteiligten gewährleistet.

Was können wir tun?

  • Im zeitlichen Umfeld von Bildungsübergängen herrscht ein besonders großer Informations- und Beratungsbedarf auf Seiten der Eltern. Deshalb werden – unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen – von der Schule besondere Angebote bereitgestellt:
  • Vermehrte Gesprächsmöglichkeiten zwischen Kindern, Eltern, Lehrern und Erziehern zur Einbeziehung der Eltern in die Laufbahnentscheidung.

Beispiel: Eltern müssen über die im jeweiligen Bundesland geltenden Übertrittsregelungen informiert werden.

  • Informationsveranstaltungen ab der 3. Klasse, die den Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule erklären.

Beispiel: Es besteht in manchen Bundesländern die Möglichkeit, dass Eltern bei der Anmeldung an einer Grundschule angeben können, ob sie damit einverstanden sind, dass die Schule Einsicht in die Beurteilungsbögen der Kita bekommt. Im Rahmen von etablierten Kooperationen zwischen Kita und Schule wäre es auch denkbar, dass Eltern beim Übergang selbst die Informationen überbringen.

  • Wenn es erwünscht und möglich ist, bieten Hausbesuche bei den Familien, auch schon vor der Einschulung, eine gute Möglichkeit zum Kennenlernen und frühzeitigen Austausch.

Beispiel: Eltern und Grundschullehrer verständigen sich unter Berücksichtigung der Informationen der Kita (standardisierte Entwicklungseinschätzungen, bereits erfolgte Fördermaßnahmen etc.) über Stärken und Schwächen des jeweiligen Kindes.

  • Die Beratungsangebote der Schule und ihrer professionellen Partner (z.B. Arbeitsagentur, Schulpsychologie) sind allen Eltern frühzeitig bekannt und Angebote für die Bildungs- und Zukunftsplanung werden vermittelt.
  • Kennenlern-Treffen für Kinder und Eltern der neuen Klasse werden zu Beginn des Schuljahrs durchgeführt.

Qualitätsmerkmal C: Erziehungs- und Bildungskooperation

Leitbild: Die Eltern, Lehrkräfte und Schüler arbeiten gemeinsam am Erziehungs- und Bildungserfolg und stimmen sich über Lernziele und -inhalte ab. Die individuelle Mitbestimmung von Eltern und Schülern ist gewährleistet.

Eine funktionierende Erziehungs- und Bildungskooperation zwischen Lehrern, den pädagogischen Fachkräften, Eltern und Schülern ist der Grundstein einer erfolgreichen Lernentwicklung. Das Qualitätsmerkmal C definiert die rollenspezifische Verantwortung für Bildung und Erziehung. Alle Akteure sollten es als ihren Auftrag verstehen, den Lebensort Schule gemeinsam und in einem transparenten Dialog zu gestalten. Dies sollte vor dem Hintergrund einer wertschätzenden Grundhaltung aller Beteiligten geschehen. Eltern sollen eingeladen werden, ihre Ressourcen je nach Möglichkeit und Wunsch einzubringen; sie sollten sich aber auch bewusst sein, dass sie neben einer Hol- auch eine Bringschuld haben. Nicht nur die Akteure auf der schulischen Seite stehen in der Pflicht.

C1

Wo wollen wir hin?

Die Eltern können sich auf vielfältige Art und Weise am Schulleben und Unterrichtsgeschehen beteiligen.

Was können wir tun?

  • Die Schule macht ihre Erwartungen an die Eltern bezüglich wichtiger Kommunikations- und Kooperationsanlässe transparent und verpflichtet sich, für die Eltern zeitnah ansprechbar zu sein.
  • Gemeinsam wird ausgelotet, wie und in welchem Umfang die Eltern in der Schule ihr Engagement einbringen können und sollen – auch in größerer Nähe zur Kernaufgabe des Unterrichts.

Beispiel: Elternmitbestimmung und -mitwirkung bei der Gestaltung des Empfangs von Neuankömmlingen, Unterrichtshospitationen werden ermöglicht.

  • Im Gespräch zwischen Eltern und Schule wird geklärt, welche Ressourcen und Kompetenzen in der jeweiligen Familie verfügbar sind und aktiviert werden können, um diese zum bestmöglichen Bildungserfolg der Kinder zu nutzen.

Beispiel 1: An Elternsprechtagen oder bei anderer Gelegenheit klären Lehrkräfte, ob und in welcher Form Eltern das häusliche Lernen ihrer Kinder begleiten können; sie geben hierfür konkrete Tipps und prüfen, wo Beratungsbedarf besteht.

Beispiel 2: Eltern und Lehrer verständigen sich über die folgenden Leitfragen: Welche Bildungsziele werden verfolgt? Wie sehen sinnvolle Lern- und Erziehungsmethoden aus? Wie kann man die Lernmotivation von Kindern fördern? Wie können Eltern die Lehrer ihrer Kinder unterstützen und umgekehrt?

  • Elternwünsche und -interessen werden erfragt und bestmöglich in die frühzeitige Planung von Ganztagsangeboten, Schülerhorten und Ferienbetreuung einbezogen, sofern Angebote gegeben sind.

Beispiel: Einbeziehung der Eltern, etwa bei der Gestaltung und Renovierung der Schule, Mitarbeit bei Schulfesten, Ausflügen, der Betreuung in Hausaufgaben- und Nachhilfegruppen, Arbeitsgemeinschaften und Projekten, z.B. durch die von Eltern übernommene Vorstellung von Berufsbildern. Außerdem elterliche Mitwirkung bei der Auswahl und Vorbereitung schulischer Exkursionen und Veranstaltungen, Kontaktherstellung zur Nutzung universitärer Angebote wie KinderUnis, Schülerpraktika, Schülerakademien etc.

  • Die Infrastruktur der Schule (Schulbibliothek, Computerräume, Sporteinrichtungen) kann von Eltern und Familien genutzt werden.
  • Es existiert ein klassenübergreifendes Netzwerk freiwilliger Helfer, das alle Eltern einlädt und einbezieht.

Beispiel: Ein klassenübergreifendes Netzwerk freiwilliger Helfer kann aus ehrenamtlichen Helfern, einem Elternnetzwerk oder ortsansässigen (Eltern-)Vereinen bzw. deren Mitgliedern bestehen.

C2

Wo wollen wir hin?

Die Eltern begleiten ihre Kinder beim Lernen und vermitteln ihr Interesse an den schulischen Erfahrungen des Kindes.

Was können wir tun?

  • Es findet ein regelmäßiger Dialog über die (Lern-)Entwicklung der Kinder statt.

Beispiel: Ein Beratungslehrer oder ein anderer Ansprechpartner für die Bildungsentwicklung kann jederzeit angefragt werden.

  • Ziele, Maßnahmen und Formen der häuslichen Lernbegleitung und des elterlichen Schulengagements werden zwischen Schule und Elternhaus aufeinander abgestimmt und regelmäßig besprochen.

Beispiel 1: Alle Eltern schließen Vereinbarungen oder Lernverträge mit der Schule ab.

Beispiel 2: Fortbildung für Lehrkräfte zur Qualifizierung in Sachen Eltern-Lehrer-Kooperation; innovative Angebote in der Schule, wie etwa gemeinsame Übungsstunden mit Lehrer, Eltern und Kindern. Dafür stehen idealerweise Elternbildungsgruppenräume zur Verfügung.

  • Die spezifischen Beratungs- und Unterstützungsbedürfnisse von Eltern mit Kindern, die besondere Lernbedürfnisse haben, werden berücksichtigt.

Beispiel: Ein „Learning Support Team“ (Lehrer, Sozialarbeiter, Eltern) kann um Unterstützung gebeten werden.

  • Die Eltern erhalten konkrete Tipps zur häuslichen Förderung ihrer Kinder und wie Lernen im Alltag ausgestaltet sein kann. Zudem wird besprochen, wie angemessene Rahmenbedingungen zur Erledigung der Hausaufgaben gestaltet sein können.

Beispiel: Alltagslernen: z.B. Addition üben im Supermarkt, Vorlesen, Tischgespräche über Lerninhalte.

  • Es werden gemeinsame Aktivitäten mit Schülern, Eltern und Lehrkräften (Feste, Ausflüge, Sport- und Wandertage, Projekttage etc.) durchgeführt.
  • Es findet gelegentlich eine öffentliche Vorstellung von Schülerarbeiten zur Präsentation von Lernergebnissen des eigenen Kindes (z.B. Portfoliopräsentation) statt.
  • Es werden Veranstaltungen über Erziehungs- und Bildungsfragen, Berufswege und der Entwicklung im Kindes- und Jugendalter angeboten.

Beispiel: Es werden Workshops zur Kooperation zwischen Schule, Schülern und Eltern in der Förderung von Kindern sowie Berufs- und Bildungsmessen für Eltern angeboten.

C3

Wo wollen wir hin?

Die Eltern und die Schule kennen Angebote externer Akteure und binden diese in den Schulalltag ein.

Was können wir tun?

  • Die Schule und Netzwerkpartner informieren über Angebote von kulturellen Einrichtungen und außerschulischen Bildungseinrichtungen.

Beispiel: Eltern werden über Angebote von Bibliotheken, Vereinen, Museen, Theatern, Volkshochschulen, Bildungszentren informiert. Außerdem existiert ein Eltern-Bücherregal mit Büchern, DVDs und Broschüren in der Schulbibliothek.

  • Eltern und Schule wissen um die Angebotsstruktur in ihrer Region und welche Maßnahmen greifen, wenn Eltern nicht durch die Schule erreicht werden können, beispielsweise die des Jugendamtes oder der sozialen Dienste.

Beispiel: Jede Schule stellt Eltern und Kollegium eine „Landkarte der Angebote“ zur Verfügung. Diese gibt Aufschluss darüber, wo man bei unterschiedlichen Anliegen Unterstützung erhält.

  • Die Eltern lernen Möglichkeiten der Problembewältigung und Konfliktlösung kennen.
  • Informationsressourcen zu Aspekten der Förderung, Erziehung und Bildung für die Eltern; Erziehungs- und Bildungstraining außerschulischer Anbieter sind verfügbar und werden in das Schulgeschehen integriert.

Beispiel: Elternmentoren, Bildungslotsen, Bildungspaten, Seniorpartner entlasten die Lehrkräfte in bestimmten Themenfeldern, z.B. um Bewerbungen zu trainieren, auch Berufseinstiegshelfer/Berufswahlbegleiter beraten Eltern und Schüler.

C4

Wo wollen wir hin?

Die Interessen der Schüler werden durch ihre Eltern und durch sie selbst vertreten. Die Eltern verstehen sich als Fürsprecher für jedes Kind.

Was können wir tun?

  • Die Schule informiert über Kinderrechte, Diskriminierung und Mobbing sowie über diesbezügliche Einspruchsmöglichkeiten der Eltern.

Beispiel: An der Schule existiert eine Beschwerdestelle für Diskriminierungsfälle oder es gibt einen Mediator, der in Konfliktfällen hinzugeholt werden kann.

  • Die Schule unterstützt Eltern aktiv und wohlwollend in der Vertretung der Rechte ihrer Kinder.

Beispiel: In der Schule existiert neben regelmäßigen Sprechstunden ein Briefkasten für „Hilferufe“ und Beschwerden von Schüler- und Elternseite.

  • Die Schule sorgt dafür, dass Eltern auch andere Kinder unterstützen, wenn die eigenen Eltern nicht dazu in der Lage sind (gemeinsame Aufgabe von Schule und Elternvertretung).

Qualitätsmerkmal D: Partizipation der Eltern

Leitbild: Die kollektive Mitbestimmung und Mitwirkung der Elternschaft ist gewährleistet. Sie werden, sofern erwünscht und praktikabel, in Entscheidungen über das Schulleben und Unterrichtsgeschehen eingebunden. Die Schüler werden angemessen beteiligt.

Dieses Qualitätsmerkmal betont die kollektiven Mitwirkungsrechte und -pflichten, die Eltern und Schüler wahrnehmen können und müssen. Vor dem Hintergrund gesetzlicher Länderbestimmungen können diese Rechte und Pflichten in den Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet sein. Ein wichtiger Punkt ist dabei, dass die Schule die Eltern über diese Gegebenheiten informiert. Im Hinblick auf die Gremienarbeit ist es von Vorteil, wenn die Elternvertreter in lokale und regionale Netzwerke eingebunden sind.

D1

Wo wollen wir hin?

Die Eltern sind ausreichend über Mitwirkungsrechte und -möglichkeiten in der Schule aufgeklärt.

Was können wir tun?

  • Die Schule stärkt und ermutigt die Elternschaft darin, ihre Beteiligungsmöglichkeiten auszuschöpfen.

Beispiel: Hilfeplangespräche und Regelungen zu Mitbestimmung in der Kinder- und Jugendhilfe.

  • Entscheidungen und Beteiligungsmöglichkeiten der Elternschaft werden transparent gemacht.

Beispiel: Digitale Formen der Informationsvermittlung werden genutzt, so etwa Newsletter, Elternbriefe und die Homepage der Schule.

D2

Wo wollen wir hin?

Die Eltern aus allen Schichten und Gruppen beteiligen sich angemessen an schulischen Entscheidungen sowie Schulentwicklungsprozessen und sind in den Elterngremien repräsentativ vertreten.

Was können wir tun?

  • Die Schulleitung lädt Eltern ein, sich am Prozess der Schulentwicklung zu beteiligen.

Beispiel: Die Eltern werden jährlich von der Schule über ihre Zufriedenheit hinsichtlich ihrer Mitwirkungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten befragt.

  • Die Schüler sind an der Entwicklung von schulischen Leitzielen beteiligt.
  • Es herrscht Transparenz über Pflichten und die professionellen Standards der Lehrkräfte.
  • Eltern nehmen an Schulkonferenzen teil.
  • Elternvertreter sind in der Steuerungsgruppe der Schule vertreten.
  • Elternvertreter haben die Möglichkeit, sich unabhängig von Gremienmitwirkung an Debatten, z.B. zur Schulentwicklung zu beteiligen.
  • Die Eltern- und Schülervertretung kooperieren miteinander und tauschen sich regelmäßig aus.

Beispiel: Eltern bilden Eltern-Lehrer-Schüler-Arbeitskreise zu schulrelevanten Themen.

  • Es finden regelmäßige Gespräche zwischen der Schulleitung und Elternvertretern statt.
  • Die Elternvertreter arbeiten mit den Schülervertretern zusammen.
  • Die Schulleitung und der Elternbeirat bemühen sich um eine repräsentative Vorschlagsliste für die Elternbeiratswahl.

Beispiel: Es werden Fortbildungen und Ressourcen (Bürokapazitäten, Räume, finanzielle Mittel) für Elternvertreter und mögliche Kandidaten bereitgestellt.

  • Es werden Beiräte und unterstützende Mentoren berufen, beispielsweise für Eltern von Kindern mit Migrationshintergrund, lernschwachen Kindern oder bei besonderen Problemlagen.

D3

Wo wollen wir hin?

Die Elternvertreter sind in soziale, politische und externe Netzwerke der Schule eingebunden.

Was können wir tun?

 

  • Die Schule und die Elternvertreter kooperieren mit Elternvereinen, Kirchen, Moscheen, Migrantenvereinen und Ausländerbeiräten.
  • Über die Elternschaft werden Kontakte zu ortsansässigen Unternehmen hergestellt.
  • Es werden potentielle Sponsoren für Schulveranstaltungen angesprochen und der Kontakt zu ihnen gepflegt.

Die Qualitätsmerkmale schulischer Elternarbeit entstanden auf Grundlage der Empfehlungen einer wissenschaftlichen Expertenkommission und wurden im intensiven Austausch mit Vertretern der Kultusministerien und Schulverwaltungen der Länder sowie mit ausgewählten Schulpraktikern, Projektträgern und Verbandsvertretern gespiegelt und auf Praxistauglichkeit überprüft. Unser besonderer Dank gilt der wissenschaftlichen Expertenkommission und allen Teilnehmern der von der Vodafone Stiftung Deutschland ausgerichteten Tagung „Qualitätsstandards der Elternarbeit“, die vom 8. bis 9. Oktober 2012 in Berlin stattfand:

Das vorliegende Papier basiert in weiten Teilen auf den inhaltlichen Impulsen und praxisorientierten Anregungen der Tagungsteilnehmer. Die Gesamtdarstellung spiegelt nicht notwendigerweise die Position aller genannten Personen und Institutionen. Verantwortlich für den Inhalt ist allein der Herausgeber, die Vodafone Stiftung Deutschland. Wir danken dem Decision Institute /DI Consulting GmbH für die Unterstützung bei der Prozessmoderation.

Fußnoten

[1] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird hier und im Folgenden auf die Verwendung von Paarformen verzichtet. Stattdessen wird die grammatikalisch maskuline Form verallgemeinernd verwendet (generisches Maskulinum). Diese Bezeichnungsform umfasst gleichermaßen weibliche und männliche Personen, die damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen sind.

[2] Wissenschaftliche Projektleitung: Susanne Schröder, Vodafone StiftungsFellow des Forschungsbereichs beim Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR).

[3] Vgl. National PTA (Parent Teacher Association) (1997): National Standards for Parent/Family Involvement Programs. Chicago, (http://www.doe.in.gov/sites/default/files/engagement/national-standards-parent.pdf, Stand: 12.03.2013); PTA / Parent Teacher Association (2007): National Standards for Family-School Partnerships. Chicago, http://nyspta.neric.org/pdf/Resources/Parents/BSP %20National_Standards.pdf, Stand: 12.03.2013); PTA (2009): PTA National Standards for Family-School Partnerships: An Implementation Guide, (http://www.pta.org/files/National_­Standards_Implementation_Guide_2009.pdf, Stand: 12.03.2013).

[4] Im Herbst 2012 organisierte die Vodafone Stiftung Deutschland eine Tagung, in deren Rahmen die Expertenkommission einen ersten Entwurf in direktem Austausch mit Praktikern aus vielen Bereichen des Bildungswesens und Vertretern der Kultusministerien der Bundesländer diskutieren konnte (Teilnehmer: siehe S. 16 dieser Publikation).

[5] So wie die Debatte um die Einführung von Qualitätsstandards in der Kinder- und Jugendhilfe unter dem Eindruck immer knapper werdender öffentlicher Haushalte und einer wachsenden Skepsis gegenüber der Effizienz staatlicher Einrichtungen geführt wurde, stand auch die Etablierung von Bildungsstandards in Deutschland unter dem Eindruck des sog. PISA-Schocks, der politische Bestrebungen hin zu einer „output-orientierten“ Steuerungsphilosophie und einer verstärkten Rechenschaftspflicht forcierte.

[6] Hiermit sind beispielsweise Schulsozialarbeiter, Integrationshelfer und in der Nachmittagsbetreuung an Ganztagsschulen Tätige angesprochen. Diese Personengruppen sind gemeinsam mit Lehrkräften und Schulleitern angesprochen, wenn im Folgenden von „der Schule“ die Rede ist.

[7] Schüler werden im Folgenden nur deshalb nicht durchgängig als eigene Personengruppe mit aufgeführt, weil Erfordernisse und Formen der Kooperation von Schule und Elternhaus in Grund- und weiterführenden Schulen und auf verschiedenen Klassenstufen bekanntlich variieren und gerade im Einzelfall die Art und das Ausmaß einer sinnvollen Einbeziehung stark variieren kann.

Wissenschaftliche Expertenkommission

Prof. em. Dr. Dr. habil. Werner Sacher
Nach achtjähriger Lehrtätigkeit im bayerischen Schuldienst, Promotion (1974) und Habilitation (1986) ist Prof. em. Dr. Dr. habil. Werner Sacher seit 1991 Professor für Medienpädagogik an der Universität Augsburg. Ab 1996 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Schulpädagogik an der Universität Erlangen-Nürnberg und seit 2008 emeritiert. Seine Forschungen und Publikationen widmen sich der Schul- und Bildungsgeschichte, der Pädagogischen Anthropologie, der Medienpädagogik und Unterrichtstheorie. Seit 2004 forscht Professor Sacher vor allem über Elternarbeit.

Prof. Dr. Anne Sliwka
Prof. Dr. Anne Sliwka ist Professorin für Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Schulpädagogik an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg und derzeit Prorektorin für Forschung, internationale Beziehungen und Diversität. Ihre Forschungsschwerpunkte sind Schulentwicklung und Lehrerprofessionalität in internationaler Perspektive, darunter auch die Thematik der Zusammenarbeit zwischen Schulen und Eltern. Sie ist Ko-Autorin der Expertise „Familie schafft Chancen: Warum das Zuhause für den Bildungserfolg entscheidend ist und wie Eltern bei der Lernbegleitung ihrer Kinder gestärkt werden können“ und Mitentwicklerin des FamilY-Programms, eines Elterntrainings für Schulkinder.

Prof. Dr. phil. Sigrid Tschöpe-Scheffler
Prof. Dr. phil. Sigrid Tschöpe-Scheffler ist stellvertretende Direktorin des Instituts für Kindheit, Jugend und Familie der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften an der Cologne University of Applied Sciences und Hochschullehrerin für Erziehungswissenschaften. Außerdem ist sie als systemische Familienberaterin, Referentin und Autorin tätig.

Prof. Dr. Sabine Walper
Prof. Dr. Sabine Walper ist seit 2001 Professorin für Allgemeine Pädagogik und Bildungsforschung an der Ludwig-Maximilians-Universität München und seit Februar 2012 Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut e.V. in München. Ihre Forschung befasst sich vor allem mit den Herausforderungen veränderter Familienstrukturen und den Risiken und Belastungen, die Armut für die betroffenen Familien und das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen mit sich bringt. In der Politikberatung hat sie sich mehrfach für eine Weiterentwicklung der Kooperation von Schule und Elternhaus eingesetzt, um die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen auf breiter Basis zu verbessern – gerade auch für diejenigen mit ungünstigeren Startbedingungen.

Prof. Dr. Elke Wild
Prof. Dr. Elke Wild ist seit 2000 Professorin für Pädagogische Psychologie an der Universität Bielefeld und leitet die dort angesiedelte pädagogisch-psychologische Beratungsstelle. Bereits ihre 1999 verfasste Habilitationsschrift widmet sich der Bedeutung des Elternhauses für die Entwicklung der Lernmotivation von Schülerinnen und Schülern. Seitdem stehen Fragen zu den Potentialen häuslichen Lernens und den für eine wirksame Elternarbeit maßgeblichen Bedingungen im Zentrum vieler ihrer Forschungsprojekte und Veröffentlichungen.

Gesamtprojektleitung

Dr. David Deißner
Dr. David Deißner ist seit 2009 Leiter des Programmbereichs Thinktank der gemeinnützigen Vodafone Stiftung Deutschland. In dieser Funktion verantwortet er die Studien und Politikempfehlungen der Stiftung.

Wissenschaftliche Projektleitung

Susanne Schröder
Susanne Schröder ist Vodafone StiftungsFellow des Forschungsbereichs beim Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration. Im Rahmen ihres zweijährigen Fellowships arbeitet sie zum Thema Kooperative Elternarbeit an Schulen.

Quelle: Vodafone Stiftung
 

Erstellt am 18. April 2013, zuletzt geändert am 18. April 2013

Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz
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