Frauenhäuser

Fraueninformationszentrum vom Mannheimer Frauenhaus e.V.

Das erste Frauenhaus in Europa wurde 1972 in London von engagierten Frauen aus der neuen Frauenbewegung gegründet. In Deutschland entstanden die ersten Frauenhäuser 1976 in Berlin, Köln und Frankfurt. Mittlerweile gibt es ein weit verzweigtes Netz im ganzen Land.

Träger sind neben den ursprünglichen autonomen Frauenhausvereinen auch Wohlfahrtsverbände, Kommunen u.ä. Die Finanzierung der Häuser ist nach wie vor oft sehr ungesichert, und die Vereine sind auf Spenden angewiesen. Frauenbelange werden in unserer Gesellschaft immer noch unterbewertet. Frauenhausvereine haben sich deshalb auch zum Ziel gesetzt, die Öffentlichkeit auf die Gewaltproblematik aufmerksam zu machen und auf Ursachen und Folgen hinzuweisen.

Wer kann in einem Frauenhaus Aufnahme finden?

Frauen aller Nationalitäten und Konfessionen mit und ohne Kinder, die von körperlicher, seelischer oder sexualisierter Gewalt betroffen sind, können in einem Frauenhaus Aufnahme finden.

Wie nehmen ich Kontakt auf?

Sie nehmen telefonisch Kontakt auf. Telefonnummern erfahren Sie über die Auskunft, Beratungsstellen, Polizei, Freundinnen, Arbeitskolleginnen u.a. Es wird dann mit Ihnen ein Treffpunkt vereinbart.

Was ist, wenn kein Platz frei ist?

Ist kein Platz mehr vorhanden, bekommen Sie Telefonnummern von Häusern in der Umgebung genannt.

Welchen Schutz bietet mir ein Frauenhaus?

Die Adresse von Frauenhäusern ist geheim. Namen der dort wohnenden Frauen und Kinder werden nicht nach außen gegeben.

Was muss ich mitnehmen?

Nehmen Sie alle wichtigen Papiere mit.

Wie lebe ich im Frauenhaus?

Im Frauenhaus leben nur Frauen und Kinder. Sie treffen dort mit anderen Betroffenen zusammen und organisieren gemeinsam den Tagesablauf. Sie sind nach wie vor für sich und Ihre Kinder selbst verantwortlich. In der Regel haben Frauen für sich und ihre Kinder ein eigenes Zimmer und teilen sich die Küche.

Von was lebe ich?

Wenn Sie kein eigenes Einkommen haben, können Sie Sozialhilfe beantragen. Sie können aber auch nach wie vor Ihrer Arbeit nachgehen oder Ihre Ausbildung weitermachen.

Welche Unterstützung kann ich bekommen?

Es gibt ausgebildete und kompetente Mitarbeiterinnen, die Ihnen bei der Verarbeitung des Erlebten helfen, Sie beraten und bei anstehenden Aufgaben unterstützen.

Was wird von mir erwartet?

Zum Schutz der Frauen dürfen Sie die Adresse nicht bekannt geben und auch keinen Besuch im Haus bekommen. In wöchentlichen Hausversammlungen werden anstehende Probleme besprochen und gemeinsame Aufgaben verteilt.

Was ist mit den Kindern?

Für Mädchen und Jungen gibt es spezifische Angebote in Frauenhaus. Mitarbeiterinnen unterstützen Sie beim Wechsel der Kinder in eine neue Schule bzw. Kindergarten und beraten Sie in Fragen des Sorge- und Umgangsrecht in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachstellen.

Was wird aus meiner (Ehe-) Wohnung?

Sie können, auch wenn Sie in ein Frauenhaus geflüchtet sind, die Zuweisung der Wohnung beantragen. Wenn Sie dies nicht wollen, sind Ihnen die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses behilflich, eine neue Wohnung zu finden, und beraten Sie, wie Sie aus dem alten Mietvertrag herauskommen.

Welche Unterstützung kann ich nach dem Frauenhaus bekommen?

In manchen Städten/ Gemeinden gibt es Frauenberatungsstellen, an die Sie sich nach einem Frauenhausaufenthalt wenden können oder die Sie auch schon im Vorfeld bei der Überlegung “Kommt für mich ein Frauenhaus in Frage” unterstützen. Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser informieren Sie über die jeweils spezifische Situation vor Ort.

Adresse

Fraueninformationszentrum
Eichendorffstr. 66-68
68167 Mannheim

Tel.: 0621/379790

E-Mail

Erstellt am 27. November 2003, zuletzt geändert am 10. März 2010
 

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