Berufsausbildungsbeihilfe

Bundesagentur für Arbeit

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird während einer beruflichen Ausbildung sowie einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme geleistet. Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist.

Ziele der Förderung

  • Überwindung wirtschaftlicher Schwierigkeiten, die einer angemessenen beruflichen Qualifizierung entgegenstehen
  • Unterstützung des Ausgleichs am Ausbildungsmarkt
  • Sicherung und Verbesserung der beruflichen Beweglichkeit
  • Unterstützung und Ergänzung der Hilfen der Berufsberatung, hauptsächlich bei der überörtlichen Ausgleichsvermittlung

Weitere Informationen

Antrag

Berufsausbildungsbeihilfe wird auf Antrag erbracht. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk der Auszubildende seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wird Berufsausbildungsbeihilfe erst nach Beginn der Ausbildung oder der berufsvorbereitenden Maßnahme beantragt, wird sie rückwirkend längstens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Leistungen beantragt worden sind.

Für behinderte Menschen gelten besondere Regelungen:
Berufsausbildungsbeihilfe für behinderte Menschen

Faltblatt  “Berufsausbildungsbeihilfe”

Quelle

 Bundesagentur für Arbeit

Erstellt am 1. Juni 2001, zuletzt geändert am 07.02.2022

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