Kinder- und Jugendärzte: Vorsorgeuntersuchungen von U2 bis U5 auch in Corona-Zeiten wichtig

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) weist Äußerungen in den Medien entschieden zurück, die behaupten, die Vorsorgen von U2 bis U5 würden entfallen.

"Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie sollten und dürfen Sie als Eltern zwar die Vorsorgeuntersuchungen U6 bis U9 für Ihre Kinder in Absprache mit Ihrem Kinder- und Jugendarzt zunächst verschieben, um nicht dringende Arztbesuche zu vermeiden. Aber die U2 bis U5 sowie alle empfohlenen Impfungen sollten unbedingt zeitgerecht durchgeführt werden", mahnt Dr. med. Thomas Fischbach, Präsident des BVKJ. Pädiater haben ihre ohnehin sehr strengen Hygienepläne nochmals deutlich verschärft. Diese werden weiterhin an die Vorgaben der Behörden und der Fachgesellschaften angepasst, sodass für Eltern und kleine Kinder für diese wichtige Prävention zum Pädiater gehen sollten. Die U2 erfolgt zwischen dem 3. und 10. Lebenstag, die U3 im 1. Lebensmonat, die U4 mit 3 Monaten und die U5 mit 6 Monaten.

Diese Vorsorgen sind entscheidend, da sich in dieser Phase wichtige Entwicklungsschritte ereignen und viele Krankheitsfolgen frühzeitig verhindert werden können. Der Kinder- und Jugendarzt überprüft bei diesen Vorsorgen, ob sich das Baby altersgerecht entwickelt. Körperfunktionen, Hör- und Sehstörungen (z.B., ob eine Linsentrübung vorliegt), Reflexe sowie das Nervensystem stehen im Zentrum der Untersuchung, um langfristigen Schäden vorzubeugen. Krankheiten wie beispielsweise eine Schilddrüsenunterfunktion (Hypothyreose) und mehrere angeborene Stoffwechselstörungen können hierbei frühzeitig erkannt werden. „Bei der U2 und U3 erhält das Kind beispielsweise auch Vitamin-K-Tropfen, wie gleich nach der Geburt. Denn Babys, vor allem wenn sie ausschließlich gestillt werden, leiden unter einem Vitamin-K-Mangel. Folge eines Vitamin-K-Mangels ist eine verstärkte Blutungsneigung, die auch innere Organe betreffen kann. Neugeborene haben dann ein besonders hohes Risiko für Hirnblutungen, die in der Folge zu bleibenden geistigen Schäden oder sogar zum Tod führen können“, gibt Dr. Fischbach zu bedenken. Zeitgerecht durchgeführte Impfungen schützen das Kind vor anderen verheerenden Erkrankungen und ein Verschieben dieser Impfungen wäre unverantwortlich.

Quelle

Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ)