Mund-Nasen-Schutz für Kinder während der Corona-Pandemie

Um sich und andere vor COVID-19 zu schützen, empfiehlt die Regierung, beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln einen Mund-Nasen-Schutz zu verwenden. Auch beim Arzt oder in der Apotheke, überall dort, wo möglicherweise Menschen enger zusammenstehen, kann es sinnvoll sein.

In vielen Bundesländern ist/wird dies bereits Pflicht (am Dienstag, den 21.4. kündigten Schleswig-Holstein, Hamburg, Berlin, Hessen, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt eine solche Verpflichtung an. Thüringen, Bayern [für Kinder ab 6 Jahre] und Mecklenburg-Vorpommern gingen voraus. In Sachsen gilt die Maskenpficht bereits seit Montag, den 20.4.).

Die Gesichtsmasken sollten das Gesicht vom Nasenrücken bis zum Kinn vollständig bedecken und keine Öffnungen bilden. Eine kleinere Gesichtsmaske mit Gummizug bietet sich für Kinder an. „Beim Anlegen ist darauf zu achten, dass die Maske an allen Seiten gut schließt. Die Hände sollten vor dem Anlegen und nach dem Absetzen gewaschen werden. Der Mund-Nasen-Schutz darf nicht berührt werden, sobald er sich auf dem Gesicht befindet. Eltern sollten ihre Kinder immer wieder ermahnen, sich nicht ins Gesicht zu fassen. Das wird umso schwieriger, je kleiner das Kind ist. Unter zwei Jahren kann ein Kind kaum einen Gesichtsschutz tragen. Und sollten Spielplätze wieder frei zugänglich sein, birgt der Mund-Nasen-Schutz auch die Gefahr, dass ein Kind daran hängen bleiben kann“, beschreibt Dr. Ulrich Fegeler, Kinder- und Jugendarzt sowie Mitglied des Expertengremiums des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), die Probleme bei Kindern.

Beim Abnehmen des Mund-Nasen-Schutzes sollte nicht die Vorderseite der Gesichtsbedeckung angefasst werden. Es empfiehlt sich, den Mund-Nasen-Schutz von hinten abzunehmen. „Reinigen Sie die den Mund-Nasen-Schutz unmittelbar nach jedem Tragen. Ein Stoffschutz lässt sich in der Regel in der Waschmaschine – idealerweise bei 60 Grad – reinigen, anschließend bügeln oder in einem Topf mit heißem Wasser abkochen“, rät Dr. Fegeler.

Da viele Menschen mit COVID-19 keine Symptome zeigen, verringert das Tragen von Gesichtsbedeckungen die Wahrscheinlichkeit, das Virus durch Speichel- oder Atemtröpfchen zu übertragen oder evtl. auch einzuatmen. Ein Infizierter kann virushaltige Mikrotröpfchen beim Niesen oder Husten in einem Umkreis von knapp 2 Metern verbreiten. Bei einem Mangel an medizinischen Masken, können auch selbstgefertigte Masken aus Stoff einen Großteil dieser Tröpfchen abfangen. Sie befinden sich nach allem, was man derzeit weiß, im Größenbereich von einigen Mikrometern. „Allerdings dient eine Maske immer nur als ergänzende Maßnahme und sollte nicht ein falsches Gefühl der Sicherheit entstehen lassen“, mahnt Dr. Fegeler. Die wichtigsten Maßnahmen bleiben nach wie vor Abstandhalten, gründliche Händehygiene, Niesen und Husten in die Ellenbogenbeuge und das Vermeiden von Berührungen von Gesicht, Nase, Augen und Mund.

Quellen: American Academy of Pediatrics, Max-Planck-Institut für Chemie, CDC, ECDC, dpa

Quelle

Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ)

Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz
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