Corona-Konjunkturpaket stärkt Familien und unterstützt gemeinnützige Organisationen
Die Bundesregierung hat ein weitreichendes Konjunkturprogramm beschlossen, das zum Ziel hat, die Wirtschaft zu beleben, Arbeitsplätze zu sichern und damit den Weg des Landes in eine stabile Zukunft zu bereiten. Die Maßnahmen sollen helfen, die Krise gut zu bewältigen und Impulse der Belebung zu setzen. Dabei stehen Familien und die Kindertagesbetreuung mit an vorderster Stelle.
Familien stärken und Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betont: „Das Ergebnis des Koalitionsausschusses ist ein großer familienpolitischer Erfolg, der zeigt: Das Wohl der Familien steht auf der Prioritätenliste weit oben. Das Konjunkturprogramm setzt auch wichtige Impulse für die Gleichstellung von Männern und Frauen. Dafür habe ich mich ganz besonders eingesetzt und für die Familien und insbesondere die Frauen spürbare Unterstützung in zweierlei Hinsicht erreicht: Einerseits geben wir Familien mit dem Kinderbonus finanzielle Unterstützung und steigern zugleich die Kaufkraft. Anderseits sorgen wir für weitere Investitionen beim Ausbau der Kindertagesbetreuung. Gerade in Krisenzeiten wird deutlich, wie wichtig gute Kinderbetreuungsangebote sind, damit das Gesamtsystem funktioniert. Ob Eltern verlässliche Kitas, Horte und Ganztagsschulen zur Verfügung stehen, entscheidet darüber, ob und inwieweit sie erwerbstätig sein können und ihr eigenes Geld verdienen. Nur wenn das gelingt, werden wir die Lohnlücke und die Rentenlücke zwischen Männern und Frauen überwinden. Mit den zusätzlichen Mitteln für das Kita-Investitionsprogramm und den Ganztagsschulausbau investieren wir in die Bildungschancen von Kindern, stärken Familien, ermöglichen Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und unterstützen insbesondere Frauen dabei, ihre beruflichen Ziele verwirklichen zu können. Die Einführung eines Rechtanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ist und bleibt ein zentrales Vorhaben der Bundesregierung, das wir nun zügig umsetzen wollen.“
Finanzieller Zuschuss für jedes Kind
Familien erhalten 300 Euro Kinderbonus für jedes Kind. Diese Leistung wird Familien dabei helfen, die Belastungen der Corona-Pandemie etwas abzufedern und ihnen finanziellen Handlungsspielraum zurückgeben. Der Kinderbonus ist sozial gerecht, weil er nicht mit der Grundsicherung verrechnet wird und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen stärkt. Gleichzeitig werden Gut-Verdiener nicht übervorteilt, weil der Kinderbonus auf den steuerlichen Freibetrag angerechnet wird. Der Bund gibt 4,3 Mrd. Euro für den Kinderbonus aus. Alleinerziehende sind wegen des höheren Betreuungsaufwandes und der damit verbundenen Aufwendungen besonders gefordert. Deshalb wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von derzeit 1.908 Euro auf 4.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021 angehoben und damit mehr als verdoppelt.
Weitere Investitionen in den Ausbau der Kindertagesbetreuung in Kita und Schule
Für den Ausbau der Kapazitäten der Kitas, den der Bund bereits seit Jahren finanziell unterstützt, wird zusätzlich eine Milliarde Euro bereitgestellt. Kitas müssen erweitert, um- und neugebaut werden. Das Geld steht für die Ausbaumaßnahmen zur Verfügung, die in 2020 und 2021 stattfinden. Damit ist die Schaffung von bis zu 90.000 weiteren Betreuungsplätzen in Kitas und der Kindertagespflege möglich. Die Mittel können alternativ auch für Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der Hygienesituation eingesetzt werden.
Das Investitionsprogramm für den Ausbau der Ganztagsbetreuung wird beschleunigt. Länder, die Mittel für Investitionen in den Jahren 2020 und 2021 abrufen, erhalten die entsprechende Summe in den späteren Jahren der Laufzeit zusätzlich. Daneben gibt es auch einen Investitionsimpuls für das digitale Lernen und den Ganztagsunterricht. Alle Schulen in Deutschland müssen in die Lage versetzt werden, Präsenzunterricht in der Schule und E-Learning zu Hause miteinander zu verbinden. Daher wird im Digitalpakt Schule der Katalog der förderfähigen Investitionen erweitert. Zusätzlich zum Sondervermögen für den Ganztagsausbau (2 Mrd. Euro) werden nun weitere 2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Damit verdoppelt sich das Investitionsvolumen.
Hilfen für gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen
Eine große Unterstützung bekommen auch gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen. Das sind zum Beispiel Sozialunternehmen, Jugendherbergen, Einrichtungen der Jugendbildung, Familienferienstätten, Schullandheime und andere gemeinnützige Kinder- und Jugendunterkünfte sowie Träger des internationalen Jugendaustauschs. Auch sie leiden unter den Coronabedingten Einschränkungen.
Das Konjunkturpaket berücksichtigt die schwierige Lage und zeigt: Gemeinnützige Organisationen und Verbände können in der Corona-Krise auf die Unterstützung der Bundesregierung zählen. Sie sind maßgeblich, um die gesellschaftlichen Auswirkungen der Krise beherrschbar zu halten, und sie unterstützen den Zusammenhalt der Menschen. In der Pandemie kommen sie häufig in finanzielle Bedrängnis. Bislang blieb den Einrichtungen aufgrund fehlender Rücklagen und Ertragslage oft der Zugang zu Krediten verwehrt.
Die Koalitionsbeschlüsse der Bundesregierung vom 03. Juni 2020 sehen nun insbesondere vor, die Liquidität der gemeinnützigen Organisationen und deren Unternehmungen zu sichern. Dazu legt der Bund für die Jahre 2020 und 2021 ein Kredit-Sonderprogramm über die KfW auf und stellt hierfür eine Milliarde Euro zur Verfügung. Darüber hinaus haben soziale Träger die Möglichkeit, Mittel aus dem Programm für Überbrückungshilfen zu erhalten.
Kredite aus KfW-Sonderprogramm
Der Bund wird die Länder in deren Maßnahmen zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen unterstützen. Er wird sofort 1 Milliarde Euro als Globaldarlehen der KfW für entsprechende Programme der landeseigenen Förderinstitute (LFI) vergeben. Ziel ist eine schnelle Kreditvergabe an gemeinnützige Organisationen zu sehr günstigen Konditionen (1-1,5 % p.a.). Ermöglicht werden sollen auch tilgungsfreie Anfangsjahre, eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren und Stundungen, Vergleiche und Erlasse im Rahmen rechtlicher Vorgaben. Die Darlehen können bis zum 31.12.2020 vergeben werden. Der Höchstbetrag liegt bei 800.000€. Der Bund übernimmt das Ausfallrisiko durch eine 80-prozentige Haftungsfreistellung. Die Länder können mit überschaubaren eigenen Mitteln eine Haftungsfreistellung bis zu insgesamt 100% sicherstellen.
Zuschüsse aus Überbrückungshilfe-Programm
Ein Programm für Überbrückungshilfen in Form von Zuschüssen wird für die Monate Juni bis August für diejenigen gemeinnützigen Träger aufgelegt, denen auch mit einem Kredit noch nicht ausreichend geholfen werden kann. Dies ist eine weitere wichtige Unterstützung.
Diese Zuschüsse sollen helfen, die vielfältige Landschaft aus gemeinnützigen Trägern wie beispielsweise Jugendbildungsstätten, Jugendherbergen und Schullandheimen oder Familienferienstätten in Deutschland zu erhalten. Mit ihrer Kombination aus preiswerter Unterkunft und Verpflegung sowie pädagogischen Programmangeboten sind sie unverzichtbarer Bestandteil der außerschulischen Bildung. Mit den beschlossenen Maßnahmen sollen diese Einrichtungen unterstützt werden, damit Kinder und Jugendliche auch in Zukunft Ferienfreizeiten, Klassenfahrten und zusammen mit ihren Familien günstige Urlaube erleben und internationale Erfahrungen machen können.
Von dem Programm profitieren nun auch Inklusionsbetriebe, die die bisherigen Förderprogramme nicht in Anspruch nehmen konnten. Das sind Betriebe, in denen bis zu 50 Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigt sind. Ebenfalls können jetzt Sozialkaufhäuser Hilfen bekommen.
Schnelle Liquidität in der Zeit der Umsatzeinbußen
Bundesfamilienministerin Giffey: „Mit diesen Hilfen erreichen wir, dass die über 100 Jahre gewachsenen Strukturen der Wohlfahrtspflege und der Kinder- und Jugendhilfe als Teil der Bildungslandschaft in Deutschland nicht der Krise zum Opfer fallen. In der Pandemie kommen sie häufig in Bedrängnis, weil Einrichtungen geschlossen sind oder Klassenfahrten bis auf Weiteres abgesagt wurden. Keiner weiß, wann der Normalbetrieb wieder voll anlaufen kann. Das ist existenziell bedrohlich. Mit dem Programm für Überbrückungshilfen und der Möglichkeit für gemeinnützige Organisationen, erstmals überhaupt einen Kredit zu geförderten Konditionen zu bekommen, wird für schnelle Liquidität in der Zeit der Umsatzeinbußen gesorgt.
Ich begrüße es außerdem sehr, dass für soziale Dienste ein auf die Jahre 2020 und 2021 befristetes Flottenaustauschprogramm ‚Sozial & Mobil‘ aufgelegt wird, um die gemeinnützigen Träger bei der Flottenumrüstung auf Elektromobilität zu unterstützen.
Als Frauenministerin freue ich mich, dass das Programm für Überbrückungshilfen besonders auf Branchen fokussiert, in denen überdurchschnittlich viele Frauen arbeiten, die derzeit besonders von den Auswirkungen der Krise betroffen sind. Gemeinsam mit den Milliarden-Investitionen in eine gute Kinderbetreuungsinfrastruktur wird hier auch ein wichtiger gleichstellungspolitischer Impuls gesetzt, der Vereinbarkeit, Erwerbstätigkeit und Unternehmertum von Frauen unterstützt.“
Quelle
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe