500 Millionen für Schülerlaptops – Bund-Länder-Vereinbarung tritt in Kraft

Schulen sollen bald digitale Endgeräte an Kinder und Jugendliche ausleihen können, die in ihrer häuslichen Umgebung nicht darauf zugreifen können. Dazu stehen nun zusätzliche 500 Millionen Euro für den DigitalPakt Schule zur Verfügung. Als nächstes müssen die Länder auf der Zusatzvereinbarung beruhende Regelungen erlassen, aufgrund derer die Schulträger die mobilen Endgeräte beschaffen können.

Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD hat in seiner Sitzung am 22. April 2020 ein 500-Millionen-Euro-Programm zur Sofortausstattung von benachteiligten Schülerinnen und Schülern beschlossen. Daraufhin haben der Bund, vertreten durch das BMBF, und die Länder Verhandlungen über die Umsetzung aufgenommen.

Das Ergebnis der Verhandlungen wurde am 15. Mai 2020 in einer gemeinsamen Pressekonferenz von BMBF und KMK vorgestellt. Danach musste die Zusatzvereinbarung von allen Ländern, deren jeweiligen rechtsstaatlichen Grundsätzen folgend, unterschrieben werden. Die letzte Unterschrift hat Bundesbildungsministerin Karliczek geleistet.

Die Zusatzvereinbarung basiert auf folgenden Kernpunkten

  • Die Zusatzvereinbarung umfasst ein Volumen von 500 Millionen Euro Bundesmitteln.
  • Der Kofinanzierungsanteil der Länder beträgt mindestens zehn Prozent.
  • Eine vollständige Verausgabung wird für 2020 angestrebt.
  • Die Mittel dienen der Unterstützung der Schulen, um in der Zeit der coronabedingten Schulschließungen einem möglichst hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern digitalen Unterricht zu Hause durch mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks, Tablets, ausdrücklich keine Smartphones) zu ermöglichen. Weiterer Zweck ist, die Ausstattung der Schulen zu fördern, die für die Erstellung professioneller online-Lehrangebote erforderlich ist.
  • Die Länder berichten im Rahmen ihrer Nachweis- und Berichtspflichten gemäß der Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule über die Verwendung, erstmals zum 31.12.2020.
  • Auf die Regelungen der Verwaltungsvereinbarung wird salvatorisch Bezug genommen, entsprechend sind Rückforderungen des Bundes bei nicht zweckentsprechender Verwendung möglich.
  • Als nächstes müssen die Länder auf der Zusatzvereinbarung beruhende Regelungen erlassen, aufgrund derer die Schulträger die mobilen Endgeräte beschaffen können. Sobald diese vor Ort inventarisiert sind, können sie nach dem Ermessen der Schulen an Schülerinnen und Schüler ausgeliehen werden. Die Geräte verbleiben im Eigentum der Schule und sollen auch im Regelbetrieb nach Ende der Corona-Zeit im Sinne des DigitalPaktes Schule eingesetzt werden.

Bildungsbiographien sollen durch die Pandemie keine Brüche bekommen

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek erklärte: „Die Corona-Pandemie ist für uns alle eine große Bewährungsprobe. Das gilt in besonderer Weise auch für unser Bildungssystem. Seit Beginn der aktuellen Ausnahmesituation mussten sich Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern schnell auf neue Lernumstände einstellen. Gute Bildung muss auch in herausfordernden Zeiten selbstverständlich sein. Bildungsbiographien sollen durch die Pandemie keine Brüche bekommen. Dafür ziehen Bund und Länder an einem Strang.

Digitales Lernen hat bereits in den zurückliegenden Wochen im ganzen Land deutlich an Bedeutung gewonnen. Das dürfen wir auch als Chance begreifen. Die Digitalisierung der Schulen hat einen großen Schritt nach vorne gemacht. Aus diesen Erfahrungen wollen wir lernen. Und darauf wollen und werden wir aufbauen.

Wir alle wollen, dass die Schulen nach den Sommerferien zum Präsenzunterricht zurückkehren können. Zugleich müssen wir sicherstellen, dass digitaler Unterricht für alle Kinder und Jugendlichen auch zu Hause möglich ist.

Ich bin deshalb froh, dass uns für die vom Koalitionsausschuss beschlossenen 500 Millionen Euro so schnell eine praktische und lebensnahe Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule gelungen ist. Schülerinnen und Schüler, die zuhause nicht auf digitale Endgerätezurückgreifen können, sollen sich Laptops oder Tablets bei ihrer Schule ausleihen können. Die 500 Millionen Euro Bundesmittel werden durch einen Eigenanteil der Länder in Höhe von zehn Prozent ergänzt.“

Individuelle Lösungen vor Ort ermöglichen

Auf Wunsch der Länder werden die Mittel unter ihnen nach dem Königsteiner Schlüssel aufgeteilt. Die Länder wollen nun schnell Landesregelungen erlassen, nach denen die Endgeräte beschafft und dann von den Schulen vor Ort nach eigenem Ermessen an Schülerinnen und Schüler ausgeliehen werden können.

Die Situation vor Ort ist von Schule zu Schule unterschiedlich. Die Wiederaufnahme von Unterricht nach den Sommerferien geschieht möglicherweise nicht überall gleich. Vielleicht unterscheidet sich das Verhältnis von Präsenz- und Online-Unterricht sogar von Klasse zu Klasse. Die Verantwortlichen vor Ort kennen die individuellen sozialen Lagen ihrer Schülerinnen und Schüler am besten. Deswegen können die Schulen am besten entscheiden, wie die Geräte eingesetzt werden. Das gilt sowohl für soziale Bedarfe wie auch für pädagogische Erfordernisse. Die Geräte bleiben im Eigentum der Schule und können dort auch später im Regelbetrieb weiter genutzt werden.

„Wenn Schulen Hard- und Software für die Erstellung von Online-Lerninhalten benötigen, können die Mittel auch dafür eingesetzt werden. Damit ermöglichen wir individuelle Lösungen vor Ort. Die Schulverantwortlichen wissen am besten, wem man wie helfen muss. Sie sollen die Mittel flexibel und nach konkreten Bedarfslagen nutzen. Wir wollen so zu mehr Bildungsgerechtigkeit beitragen“, so Karliczek abschließend.

Quelle

Bundesministerium für Bildung und Forschung, Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe