Kinderschutzbund: Angeordnete Isolierung von Kindern mit Corona-Verdacht verletzt Kinderrechte
Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) fordert die kommunalen Verantwortungsträgerinnen und –träger auf, bei allen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie das Kindeswohl und die Kinderrechte zu berücksichtigen. Hintergrund sind aktuelle Berichte, wonach Gesundheitsämter die Isolierung von unter Corona-Verdacht stehenden Kindern im eigenen Haushalt anordnen.
Den Kinderschutzbund erreichen aktuell Berichte, dass auch sehr junge Kinder sich im Falle eines Corona-Verdachts getrennt vom Rest der Familie in ihrem eigenen Zimmer aufhalten sollen. In mindestens einem Fall wurde einer Familie bei Zuwiderhandlung mit der Herausnahme aus der Familie des 8-jährigen Kindes gedroht.
Hierzu erklärt Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers: „Die Situation der Quarantäne ist für Familien, insbesondere für Kinder ohnehin sehr belastend. Kinder in dieser Phase von ihren Eltern und Geschwistern zu isolieren, ist eine Form psychischer Gewalt. Der Kinderschutzbund empfindet diese Maßnahmen als unverhältnismäßig und nicht hinnehmbar. Die Drohung mit dem scharfen Schwert der Herausnahme und Unterbringung auf einer Isolierstation, verunsichert zudem Familien nachhaltig.“ Ganz sicher müssten Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie getroffen werden. Dies lasse sich aber auch regeln, indem man den gesamten Haushalt oder doch zumindest noch ein sorgeberechtigtes Elternteil in die Quarantäne-Maßnahmen mit einbeziehe.
„Ich rufe die kommunalen Verantwortungsträgerinnen und –träger auf, in allen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie dem Kindeswohl und den Kinderrechten Vorrang einzuräumen,“ so Hilgers abschließend.