Pool und Planschbecken: Vorsicht Ertrinkungsgefahr für kleine Kinder 

Kleine Kinder dürfen unbemerkt weder in einen Pool noch in ein kleines Planschbecken im Garten zuhause gelangen. Denn sie können schnell und lautlos ertrinken. Ein Pool sollte mit einem Zaun (1,5 m hoch mit selbstschließender Tür) oder einer Überdachung gesichert sein, wenn sich kleine Kinder im Umfeld befinden. Das Planschbecken sollte kein Wasser enthalten, wenn es nicht in Gebrauch ist. Gartenteiche und Regentonnen bergen ebenso ein Risiko für kleine Kinder und müssen abgedeckt werden.

Kinder ertrinken meist unbemerkt

Ein Großteil der Ertrinkungsunfälle bei kleineren Kindern ereignet sich, wenn Kinder ohne Aufsicht und unbemerkt in die Nähe von Wasser gelangen. Sie ertrinken dann meist ohne zu schreien und zu strampeln. Aufgrund ihres überproportional großen Kopfes verlieren insbesondere kleine Kinder leicht den Halt. Fallen sie mit dem Kopf ins Wasser, löst dies reflexartig eine Art Schockreaktion aus, die Stimmritze im Rachenraum schließt sich, atmen ist nicht mehr möglich. Ein Baby und Kleinkind schwimmt mit dem Gesicht im Wasser und zeigt wenig oder keine Bewegung mit den Armen oder Beinen. Bei einem Baby taucht der Kopf tiefer als der Körper ein, sodass es aussieht, als wolle es tauchen.

Mit jeder Minute, die ein Kind unter Wasser bleibt, vergrößert sich sein Risiko für bleibende Schäden

Ältere Kinder reagieren bei Problemen im Wasser, wie z.B. bei nachlassender Kraft oder drohendem Untergehen, mit der sogenannten „instinktiven Ertrinkungsreaktion“. Instinktiv schlagen sie mit den Armen seitlich ausgestreckt auf das Wasser, um ihren Körper nach oben zu bringen, sodass ihr Mund wieder über die Wasseroberfläche kommt. Es fehlt ihnen die Kraft, noch zu schreien und mit den Armen zu winken. Auch wenn Kinder bereits schwimmen können, befindet sich ihr Körper eher senkrecht als waagrecht wie beim Schwimmen im Wasser. Der Kopf ist abwechselnd über der Wasseroberfläche, während der Ertrinkende das Kinn nach oben drückt und nach Luft schnappt, und nach vorne gebeugt mit Mund unter der Wasseroberfläche. Die Haare können dabei wirr nach vorne über die Stirn und die Augen fallen. Die Phase dauert häufig nur 20 bis 60 Sekunden. Dann sinkt der Ertrinkende unter die Wasseroberfläche. Mit jeder Minute, die ein Kind unter Wasser bleibt, vergrößert sich sein Risiko für bleibende Folgen, wie Gehirnschäden, Spastik, Schluckprobleme, oder einen tödlichen Ausgang.

2019 sind 417 Menschen in Deutschland ertrunken - darunter 25 Kinder im Alter bis zu 10 Jahren und 33 Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 11 und 20 Jahren. In Europa sterben jährlich etwa 300 bis 400 Kinder unter 15 Jahren durch Ertrinken, davon knapp die Hälfte im Alter zwischen einem und vier Jahren. Der Anteil der Jugendlichen ist in Europa bei den tödlichen Unfällen im Wasser mit durchschnittlich 250 jungen Menschen zwischen 15 und 19 Jahren relativ hoch. Eine Erklärung dafür kann sein, dass insbesondere Jugendliche dazu neigen, sich zu überschätzen. Wer sicher in einem Pool schwimmen kann, hat nicht unbedingt ausreichend Erfahrung und Fertigkeiten, um im See, Fluss oder im Meer nicht in Bedrängnis zu geraten. Starke Strömungen, kaltes und tiefes Gewässer, ein unwegsamer Ausstieg, schwer einzuschätzende Entfernungen und eingeschränkte Sicht können hier die Kräfte und das Können von Heranwachsenden überfordern.

Eltern sollten folgende Sicherheitstipps beachten:

  •  Kinder sollten immer beaufsichtigt werden, wenn sie im Wasser sind. Schwimmhilfen bieten keinen Schutz vor dem Ertrinken.
  • Kleine Kinder sollten sich jederzeit in Reichweite (Armlänge!) eines Erwachsenen befinden. Ältere Kinder sollten immer mit einem Partner schwimmen.
  • Eltern sollten ihr Kind mit ihrer ganzen Aufmerksamkeit beobachten und sich nicht durch Gespräche oder das Handy ablenken lassen.
  • Kinder sollten das Schwimmen lernen (in der Regel etwa ab einem Alter von 4 Jahren sinnvoll).
  • Heranwachsende sollten über die Gefahren von offenen Gewässern aufgeklärt werden.

Quelle

Safe Kids World Wide

 

Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz
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