„Wissen Sie, welche Videos Ihr Kind im Internet veröffentlicht?“

Kinder präsentieren sich immer häufiger auf Social Media. Gleichzeitig posten viele Eltern Fotos oder Videos mit ihrem Kind im Netz. Um Kinder vor Gefahren zu schützen und ihre Rechte zu wahren, hat die interdisziplinäre Arbeitsgruppe „Kinder-Influencing“ Handlungsempfehlungen für Eltern, Fachkräfte, Agenturen und Werbetreibende entwickelt.

Kinder-Influencer/-innen sind immer häufiger auf sozialen Plattformen wie YouTube, TikTok oder Instagram unterwegs. Sie präsentieren sich und ihren Alltag einer großen Menge an Menschen – häufig völlig unreflektiert im Hinblick darauf, welche Informationen sie von sich preisgeben. Aber auch wenn Eltern bei Instagram ein Bild mit ihrem Kind posten oder bei YouTube ein gemeinsames Video veröffentlichen, werden Kinder bereits in jungem Alter zu Akteur(inn)en im Netz.

Um Kinder vor Gefahren zu schützen und ihre Rechte zu wahren, hat die „Arbeitsgruppe Kinder-Influencing“, die aus sieben interdisziplinären Institutionen der Handlungsfelder Medienpädagogik, Jugendmedienschutz und Kindermedien besteht und von Media Smart e.V. koordiniert wird, umfangreiche Handlungsempfehlungen entwickelt. Diese sollen es Eltern erleichtern, ihre Kinder im Netz zu begleiten und ihnen einen reflektierten und sicheren Umgang mit sozialen Netzwerken zu ermöglichen.

GMK-Geschäftsführerin Dr. Friederike von Gross betont: „Die gemeinsam entwickelten Handlungsempfehlungen zum Kinder-Influencing bieten Orientierung für Eltern, Pädagog(inn)en, Agenturen und Werbetreibende. Es ist wichtig, dass Kinder das Internet kreativ und interessengeleitet, aber auch sorgenfrei nutzen und mitgestalten können. Content sollten sie informiert und ohne Druck produzieren dürfen. Erwachsene müssen vor allem Jüngere dabei verantwortungsbewusst begleiten und dabei stets zum Wohle des Kindes agieren. Der Leitfaden bietet ihnen diesbezüglich wichtiges Hintergrundwissen, rechtliche Rahmenbedingungen, eine Checkliste sowie ein nützliches Glossar.“

Dr. Marc Jan Eumann, KJM-Vorsitzender: „Gesetzestexte können gerade für Laien kompliziert sein. Für die Kommission für Jugendmedienschutz ist es deshalb wichtig, dass die Handlungsempfehlungen auch über rechtliche Aspekte der Gestaltung kindgerechter Inhalte aufklären. Ich bin sicher, dass die heute veröffentlichte Broschüre einen wichtigen Beitrag zu verantwortungsvollem Kinder-Influencing leisten wird.“

Die Broschüre zum Kinder-Influencing steht  zum Download bereit.

Hintergrund

Die Arbeitsgruppe „Kinder-Influencing“ besteht aus Media Smart e.V., der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM), der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur e.V. (GMK), jugendschutz.net, der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), dem Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI) und SUPER RTL.

Quelle

Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur e.V.  und Kommission für Jugendmedienschutz, Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe

Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz
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