Luftfilteranlagen für Grundschulen und Horte

Der Bund fördert den Einbau von stationären Frischluft-Klimaanlagen in Kindergärten und Schulen und weitere technische Maßnahmen.

Der Bund fördert den Einbau von stationären Frischluft-Klimaanlagen in Kindergärten und Schulen, die Coronaviren aus der Atemluft filtern können. Moderne Luftfilteranlagen sind nach einem Jahr Pandemie dringend notwendig. Bisher wurde nur das Um- und Aufrüsten dieser Anlagen gefördert – über die nur wenige Schulen vor der Pandemie schon verfügten. Beim Neu-Einbau will das Wirtschaftsministerium künftig 80 Prozent der Kosten übernehmen.

Daneben wurde die Förderung weiterer technischer Maßnahmen ermöglicht. Beispielsweise ist nun auch die Nachrüstung einer Anlage zur Luftbehandlung durch UV-C Strahlung förderfähig. Die Erweiterung einer bestehenden RLT-Anlage durch nachträgliche Anbindung einzelner notwendiger Nebenräume wird nun ebenfalls unterstützt.

Zusätzlich können Maßnahmen an zentralen und dezentralen stationären Bestandsanlagen gefördert werden, die festmontiert und mit einem im Gebäude installierten Luftkanalsystem ausgestattet sind.

Informationen zum Förderverfahren und Antragsdokumente finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Hintergrund:

Die Bundesregierung hat am 12. Mai 2021 beschlossen, die Bundesförderung „Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen (RLT) Anlagen“ um den Einbau von RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren zu erweitern. Für diese Personengruppe steht aktuell und voraussichtlich auch in absehbarer Zeit kein Impfstoff zur Verfügung. Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren umfassen Kindertageseinrichtungen, Horte, Kindertagespflegestellen und staatlich anerkannte allgemeinbildende Schulen in öffentlicher oder freier Trägerschaft, mit Ausnahme von Schulen der Erwachsenenbildung.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie arbeitet derzeit mit Hochdruck an der entsprechenden Novellierung der Förderrichtlinie. Aufgrund der vorgegebenen Verfahrensschritte ist nach derzeitigem Planungsstand mit Inkrafttreten der Richtlinie Mitte Juni zu rechnen.
 

Quelle

Ganztagsschulen.org