Verbot von Online-Glücksspiel wird gelockert

Wegen des hohen Suchtrisikos war Online-Glücksspiel bisher in Deutschland verboten. Ab Juli gilt ein neuer Glücksspielstaatsvertrag, der bestimmte Anbieter unter Auflagen zulässt. Bei SCHAU HIN! erfahren Eltern, was die Neuerungen für Kinder und Jugendliche bedeuten können.

Als einziges Bundesland waren Online-Casinos bislang in Schleswig-Holstein erlaubt, im Rest von Deutschland waren diese illegal – sowohl für BetreiberInnen als auch die NutzerInnen. Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021), der am 01.07.2021 in Kraft tritt, soll sich das ändern und das generelle Verbot von Online-Casinos aufgehoben werden. Die Einführung einer offiziellen und deutschlandweiten Lizenz soll für eine bessere Kontrolle sorgen. Die Neuerung verspricht, betrügerische Angebote einzudämmen und so mehr Sicherheit für SpielerInnen zu schaffen. Gegen Spielsucht wird unter anderem mit monatlichen Geldlimits oder der Sperrung von SpielerInnen mit Risikoverhalten vorgegangen. Außerdem sind auch Maßnahmen zum Jugendschutz Teil der Gesetzesänderung.

Jugendschutz bei Online-Glücksspiel

Glücksspiel ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Aus diesem Grund werden glücksspielbedingte Probleme zumeist mit dem Erwachsenenalter verbunden. In einem Forschungsbericht der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aus dem Januar 2020 über Glücksspielverhalten und -sucht in Deutschland wird jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass Glücksspiele auch unter Jugendlichen verbreitet sind: 36,4 Prozent der 16- bis 17-Jährigen haben schon einmal an einem teilgenommen. 

Bisher mussten SpielerInnen zur Anmeldung in Online-Casinos nur bestätigen, volljährig zu sein – so konnten sich auch Minderjährige über falsche Angaben auf die Glücksspielplattformen gelangen. In der Neuerung des Glücksspielstaatsvertrags heißt es, dass durch geeignete technische Verfahren zur Identifizierung und Authentifizierung sichergestellt sein muss, dass Jugendliche von der Nutzung ausgeschlossen werden. Die Verantwortlichkeit liegt hier bei den BetreiberInnen der Plattformen. Trotzdem besteht immer ein Risiko, dass technische Maßnahmen umgangen werden können.  

Höhere Verfügbarkeit – höheres Risiko

Eine weitere Neuerung des GlüStV 2021 ist, dass sich Werbung für Glücksspiel nicht explizit an Kinder richten oder von sechs bis 21 Uhr ausgestrahlt werden darf. Heranwachsende sehen durch ihre hohe Experimentierfreudigkeit oft einen Reiz in Glücksspielen. Deswegen ist es wichtig, dass sie solchen Angeboten nicht ausgesetzt sind.

Aber durch eine Ausweitung von Online-Casinos sind auch Kinder und Jugendliche im steigenden Maß mit Glücksspielangeboten konfrontiert. Wenn diese präsenter werden, kann das Gefühl, dass Glücksspiele in der Gesellschaft akzeptiert und normalisiert sind, für sie so zum Risiko werden und ihre Neugier wecken. Deswegen sprechen Eltern am besten mit ihren Kindern über Casino-Angebote im Internet und erklären, warum diese nicht für sie geeignet sind.

Quelle

SCHAU HIN!

Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz
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