Einigung zum Ganztag

Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Ländern haben sich am 6. September 2021 auf Änderungen am Ganztagsförderungsgesetz geeinigt. Damit kann die Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter doch noch in dieser Legislaturperiode erfolgen. Am 7. September soll bereits der Bundestag über den Vorschlag entscheiden.

Der Bundesrat hatte das Gremium in seiner Plenarsitzung am 25. Juni 2021 angerufen. Die Länder hatten in ihrem Anrufungsbeschluss eine Reihe von Änderungen an dem vom Bundestag am 11. Juni verabschiedeten Gesetz gefordert, die die Finanzierung des einzuführenden Anspruches auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder betreffen.

Einigung zur Finanzierung

Der Kompromiss sieht unter anderem vor, dass Finanzhilfen des Bundes auch für die Erhaltung bereits bestehender Betreuungsplätze und nicht nur für die Schaffung neuer Plätze gewährt werden. Außerdem beteiligt sich der Bund mit einer Quote von bis zu 70 Prozent am Finanzierungsanteil der Investitionskosten und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, nur bis zu 50 Prozent. Neu vorgesehen sind außerdem Evaluationen der Investitionskosten und Betriebskosten in den Jahren 2027 und 2030, nach denen Mehr- und Minderbelastungen der Länder angemessen ausgeglichen werden.

Weiteres Verfahren

Der Einigungsvorschlag geht nun in den Bundestag, der bereits am 7. September darüber entscheiden soll. Bestätigt er den Kompromiss, könnte der Bundesrat das geänderte Gesetz noch im September abschließend beraten.

„Kompromiss leistet wichtigen Beitrag zur Modernisierung des Landes“

Zur erfolgten Einigung erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:

„Das war ein sehr guter Abend für die Familien und Kinder in Deutschland. Mit der Einigung im Vermittlungsausschuss sollten nun wirklich die Weichen dafür gestellt sein, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 in ganz Deutschland kommt. Die Ganztagsbetreuung ist ein riesiger Schritt für die Eltern, um Familie und Beruf in Zukunft besser vereinbaren zu können. Vor allem aber entstehen neue Möglichkeiten, die Bildungschancen unserer Kinder zu verbessern. Denn schon im Grundschulalter werden wichtige Weichen dafür gestellt, wie sich ein Kind entwickelt. Die zusätzliche Zeit, die der Ganztag bietet, kann genutzt werden, um jedes Kind möglichst optimal zu fördern: Einige Kinder benötigen noch Hilfe bei der Sprache oder in Mathe, andere möchten sportliche oder musische Talente entwickeln. Es geht dabei um Bildung und individuelle Förderung – und es geht um Bildungsgerechtigkeit, denn vom Ganztag profitieren ganz besonders diejenigen Kinder, denen zuhause keiner bei den Hausaufgaben hilft, die kein Instrument lernen und keinen Sportverein besuchen. Passgenaue Betreuungsangebote und leistungs- und talentfördernde Bildungsangebote werden durch den Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule Wirklichkeit.
Diese gesellschaftliche und bildungspolitische Maßnahme schafft Sicherheit für Eltern und Kinder. Sie ist ein wichtiger Baustein für unser Modernisierungsjahrzehnt.Mit dem Kompromiss, den Bund und Länder gefunden haben, wird nun doch noch eines der ganz großen, wichtigen Vorhaben dieser Regierung und dieser Legislaturperiode realisiert. Ich bin sehr froh, dass wir das jetzt noch kurz vor der Wahl geschafft haben. Ich appelliere an Bundestag und Bundesrat dem Einigungsvorschlag nun auch zuzustimmen!“

Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Kern des Gesetzes ist die Einführung eines bedarfsunabhängigen Anspruchs auf Förderung in einer Tageseinrichtung von mindestens 8 Stunden. Dieser soll für jedes Kind ab der ersten Klassenstufe bis zum Beginn der fünften Klassenstufe gelten. Anspruchsberechtigt sind Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen. Der Anspruch soll dann schrittweise auf die folgenden Klassenstufen ausgeweitet werden, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Schulkindern der ersten bis vierten Klassenstufe mindestens acht Stunden täglich Förderung in einer Tageseinrichtung zusteht.

Quelle

BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung