Ganztag für Grundschulkinder: Ausbaubedarf insbesondere in den westdeutschen Flächenländern

Erstmals liegen Vorausberechnungen für die einzelnen Bundesländer zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztag für Grundschulkinder bis zum Schuljahr 2029/30 vor. Insgesamt ist der zusätzliche Ausbaubedarf geringer als bislang angenommen.

Anders als zu Beginn der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die Einführung eines Rechtsanspruchs für Grundschulkinder angenommen, zeigen neue Vorausberechnungen des Forschungsverbunds DJI/TU Dortmund, dass weniger Plätze notwendig sind, um dieses Projekt zu realisieren. Bundesweit müssten bis zum Schuljahr 2029/30 rund 600.000 zusätzliche Ganztagsplätze für die Kinder im Grundschulalter geschaffen werden. Zuletzt besuchten bereits über 1,6 Mio. Grundschulkinder ein Ganztagsangebot. Das bedeutet, dass drei von vier der benötigten Plätze aktuell bereits vorhanden sind. Die Situation in den Bundesländern ist jedoch sehr unterschiedlich. Während in den ostdeutschen Flächenländern und Hamburg nur noch ein kleiner Teil der Plätze fehlt, zeigen die Vorausberechnungen, dass in den westdeutschen Flächenländern im Mittel noch zwischen 30 und 40 Prozent der Plätze geschaffen werden müssen.

Erstmals Vorausberechnungen für das zusätzlich benötigte Personal

In der neu vorgelegten Studie wird erstmals auch der Personalbedarf für die zusätzlich zu schaffenden Plätze ausgewiesen. Bundesweit werden dafür rund 35.000 Vollzeitstellen zusätzlich benötigt. Da in diesem Bereich jedoch von einem hohen Teilzeitanteil auszugehen ist, müssten dafür bis zum Schuljahr 2029/30 rund 57.000 Personen gewonnen werden. „Damit ist der Personalbedarf deutlich geringer als derjenige, der noch für den Ausbau für die Kinder im Kita-Alter bis Mitte des Jahrzehnts benötigt wird. Für den Kita-Bereich konnten wir bereits Ende letzten Jahres Ergebnisse vorlegen. Hier gehen wir von einem zusätzlichen Personalbedarf für die fehlenden Plätze von rund 138.000 Personen aus. Das zeigt, dass die Anstrengungen für den Ganztag im Grundschulalter deutlich geringer sein dürften,“ erläutert Dr. Christiane Meiner-Teubner, Mitautorin der Studie.

Anstrengungen erforderlich, um Personalbedarf in westdeutschen Flächenländern zu erfüllen

Die Höhe des zusätzlichen Personalbedarfs für die noch zu schaffenden Plätze für die Grundschulkinder variiert stark zwischen den Bundesländern. „In den westdeutschen Flächenländern, vor allem in Nordrhein-Westfalen und Bayern, werden noch deutliche Anstrengungen notwendig sein, um ausreichend qualifiziertes Personal zu finden, damit der vollständige Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2029/30 erfüllt werden kann“, sagt Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, wissenschaftlicher Leiter des Dortmunder Forschungsverbunds und bis vor kurzem Direktor des Deutschen Jugendinstituts (DJI). Für diese beiden Länder geht die Autorengruppe der Studie jeweils von einem zusätzlichen Bedarf von rund 7.000 beziehungsweise 7.500 zusätzlichen Vollzeitstellen aus.

In den ostdeutschen Flächenländern kaum zusätzlicher Personalbedarf

In den ostdeutschen Flächenländern besteht nur noch ein geringer Personalbedarf. Hier ist das Angebot bereits gut ausgebaut und die Kinderzahlen gehen teilweise in wenigen Jahren zurück. Der zusätzliche Personalbedarf liegt mit Ausnahme von Thüringen – wo bis zum Schuljahr 2029/30 kein zusätzlicher Bedarf erwartet wird – pro Bundesland bei im Mittel zwischen 400 und 500 zusätzlichen Vollzeitstellen.

Ausbaukosten geringer als bislang angenommen

Der geringere Bedarf an zu schaffenden Plätzen führt auch dazu, dass die anfallenden Kosten geringer sein werden, als bislang angenommen, obwohl der Zeitpunkt des vollständigen Inkrafttretens des Rechtsanspruchs im Rahmen der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern nach hinten verschoben wurde. Bundesweit wird nun von Investitionskosten zur Schaffung neuer Plätze von rund 4,6 Mrd. Euro ausgegangen.
Die jährlichen Betriebskosten hängen maßgeblich von der Anzahl der Kinder ab, für die das Personal zuständig ist. Da hierzu bislang große Unklarheit besteht, hat die Autorengruppe verschiedene Modelle gerechnet. In einer Maximumvariante kommen sie zu dem Ergebnis, dass für das Schuljahr 2029/30 mit zusätzlichen Betriebskosten von rund 2,6 Mrd. Euro zu rechnen ist. Die höchsten Kosten entstünden in Nordrhein-Westfalen und Bayern mit etwa 575 Mio. Euro beziehungsweise 531 Mio. Euro, während in Thüringen keine zusätzlichen Betriebskosten in diesem Schuljahr anfallen würden.

„Insgesamt wird damit deutlich, dass das Projekt Ganztag eine bildungspolitische Herausforderung ist, allerdings im Lichte der noch ausstehenden Vorbereitungszeit machbar erscheint,“ resümiert Prof. Dr. Thomas Rauschenbach.

Der Forschungsverbund DJI/TU Dortmund führt Forschungsprojekte zu den Themen Kindertagesbetreuung, Hilfen zur Erziehung, Kooperation von Jugendhilfe und Schule, Familien und Frühe Hilfen, Kinder- und Jugendarbeit, Personal und Qualifikation sowie Freiwilliges Engagement durch. Zu den Aufgaben des Forschungsverbunds gehören wissenschaftsbasierte Dienstleistungen sowie die Beratung von Politik und Fachpraxis auf allen föderalen Ebenen.

Quelle

Deutsches Jugendinstitut e.V.

Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz
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