Kinder mit oder ohne Maske in die Schulen

Wird das jeweilige Infektionsgeschehen durch das RKI als „mäßig“ eingestuft, können Kinder auch ohne Mund-Nase-Schutz in die (Grund-)Schule, sind sich Fachgesellschaften der Kinder- und Jugendmedizin einig und veröffentlichen eine Gemeinsame Stellungnahme.

Aufgrund zahlreicher Nachfragen von Eltern und Schüler/-innen, von ärztlich oder pädagogisch Tätigen wissen wir, dass hinsichtlich medizinischer Masken in Grundschulen große Unsicherheit herrscht. An manchen Schulen werden sie gar nicht mehr genutzt, an anderen werden sie sogar im Sportunterricht verlangt. Wir wollen mit dieser Stellungnahme eine Orientierung geben – mit dem Ziel, die Schulen im Herbst und Winter offen zu halten!“, sagt Prof. Dr. Ingeborg Krägeloh-Mann, Vizepräsidentin der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ).

In der aktuellen gemeinsamen Veröffentlichung betonen die Expert/-innen, dass die jeweilige Infektionslage der Region durch das RKI bzw. das zuständige Gesundheitsamt nicht nur über die Inzidenzen, sondern auch über die Belastung des Gesundheitssystems definiert wird. Wird hier ein mäßiges Infektionsgeschehen konstatiert, bräuchten Grundschüler keine Masken im Unterricht tragen. Für den Sportunterricht – der in kleinen und konstanten Gruppen stattfinden sollte – sollten grundsätzlich alle Schüler/-innen maskenbefreit sein.

DGKJ, Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI), Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) und Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ) berufen sich in ihrer gemeinsamen Stellungnahme auf die S3-Leitlinie „Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen“, die im Februar 2021 von 37 Fachgesellschaften einschließlich Schüler-, Eltern- und Lehrervertretungen erarbeitet wurde.

Das Tragen medizinischer Masken ist darin nur Teil eines Maßnahmenpakets aus Abstand, Hygiene, Lüften – und der Impfung der Erwachsenen.

Die Gemeinsame Stellungnahme vom 22. Oktober 2021 im Wortlaut

„Maskentragen in Schulen“ 

Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (MNS) spielt unter den Maßnahmen, die zur Begrenzung der SARS-CoV-2-Pandemie eingesetzt werden, eine große Rolle. Neben anderen Hygienemaßnahmen reduziert das Tragen eines MNS das Infektionsrisiko in Schulen. Welche konkreten Empfehlungen dazu gegeben werden sollten, wird zurzeit kontrovers diskutiert. Die Empfehlungen und Vorgehensweisen reichen vom allgemeinen Verzicht auf MNS in Schulen bis zur Vorgabe eines MNS in allen Altersgruppen, selbst im Sportunterricht.   
Aktuell herrscht in der Öffentlichkeit aber auch innerhalb sowie zwischen Fachgruppen Unklarheit, welche Empfehlungen zum Tragen eines MNS in der Schule gegeben werden sollten.   
Die S3-Leitlinie ‚Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen | Lebende Leitlinie‘ link), erstellt von 37 Fachgesellschaften einschließlich Schüler-, Eltern- und Lehrervertretern, empfiehlt – neben einem ‚sachgerechten Tragen von Masken durch Schüler/-innen, Lehrer/-innen und weiteres Schulpersonal in Schulen‘:

Zeitlich und örtlich begrenzte Ausnahmen bezüglich der Maßnahme können für Grundschüler/-innen bei regional und überregional mäßigem Infektionsgeschehen in der Bevölkerung und in der Schule erwogen werden.

Zum Sportunterricht empfiehlt sie, dass ,Sportunterricht im Freien durchgeführt werden sollte‘ und:

Sportunterricht soll in kleinen und konstanten Gruppen aber ohne Maske durchgeführt werden.

Die langen Monate ohne regelmäßigen Präsenzunterricht während der Pandemie wirken sich nicht nur negativ auf den Bildungsfortschritt der Kinder und Jugendlichen aus, sondern haben auch negative psychosoziale Folgen, beides verstärkt in Schichten geringerer Bildung und geringeren Einkommens. Der langfristige volkswirtschaftliche Schaden dieses Lernausfalls wird wenig diskutiert, ist jedoch wahrscheinlich beträchtlich. Daher muss es ein vorrangiges Ziel für den Herbst und Winter sein, die Schulen offen zu halten. Das dazu notwendige Maßnahmenpaket muss mit Umsicht, angepasst an Infektionsgeschehen und Belastung des Gesundheitswesens, eingesetzt werden. Die o.g. Leitlinie gibt hier Handlungsspielraum, dass in der Grundschule bei mäßigem Infektionsgeschehen, das aktuell nicht nur über die Inzidenzen, sondern auch über die Belastung des Gesundheitssystems definiert wird, kein MNS getragen werden kann, dass Sportunterricht ohne MNS stattfindet.
 
Grundschüler/-innen sind in ihrem Lernen besonders auf direkten Kontakt und Gesichtererkennen angewiesen, insbesondere beim Erlernen der (Schrift-) Sprache. Dies gilt nicht nur für Kinder mit Deutsch als Zweitsprache, sondern auch für Kinder, die in einem eher kommunikationsarmen Umfeld aufwachsen. Daneben spielt das umfassende Erkennen der Gesichtsmimik bei Kindern eine entscheidende Rolle für das soziale Lernen einschließlich des Einübens und ‚Entzifferns‘ auch der non-verbalen Kommunikation.

Durch die ergriffenen stringenten Lockdown-Maßnahmen wurde die Exposition gegenüber vielen Mikroorganismen reduziert. Dies hat sich erkennbar nachteilig ausgewirkt (z.B. Nachholeffekt: aktuelle RSV-Ausbrüche) und kann auch das Immunsystem beeinflussen. 

Kinder unter 12 Jahren haben aktuell keinen Zugang zu einer Impfung, es ist nicht absehbar, ob und wie rasch eine STIKO-Empfehlung nach Zulassung ausgesprochen werden wird. Daher kann mit den oben diskutierten Maßnahmen für die Grundschüler/-innen kaum auf eine Möglichkeit zur Impfung gewartet werden. Vielmehr ist es an den Erwachsenen, ihren Zugang zur Impfung auszuschöpfen. Je höher die Impfrate in der Bevölkerung, desto weniger müssen Kinder Restriktionen ausgesetzt werden.

Also: Ein Appell an Erwachsene: Schützen Sie Kinder und lassen Sie sich impfen! 

  • Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. (BVKJ)
  • Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DGKJ)
  • Deutsche Gesellschaft Pädiatrische Infektiologie e. V. (DGPI)
  • Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e. V. (DGSPJ)

Quelle

Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)