Ferienjobs – Worauf Schüler:innen achten sollten
Die Sommerferien beginnen bald – und damit für viele Schüler:innen auch die Zeit der Ferienjobs. Aber welche Regeln gelten für die Ferienarbeit? Die DGB-Jugend gibt hierfür wichtige Tipps.
Jobben in den Ferien – am besten mit einem korrekten Vertrag! Das rät DGB-Bundesjugendsekretär Kristof Becker. Denn auf jeden Fall sollte jede:r Schüler:in nur einen Ferienjob beginnen, wenn auch ein Vertrag vorläge. Dieser müsse vorher abgeschlossen werden und ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und die Bezahlung regeln.
Welche Aufgaben sind erlaubt?
Generell sind gefährliche Arbeiten für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren tabu. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die genauen Bedingungen für Ferienarbeit. Erlaubt sind leichte Tätigkeiten, zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitungen austragen oder Botengänge. Schwere körperliche oder gefährliche Tätigkeiten hingehen sind für Jugendliche verboten, so Becker weiter.
Arbeitszeiten
Vom 13. bis einschließlich dem 14. Lebensjahr dürfen Kinder nur mit Zustimmung der Eltern arbeiten – aber nur bis zu zwei, in der Landwirtschaft drei Stunden täglich, und zwar zwischen 8 und 18 Uhr.
Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren dürfen maximal vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben. Mehr als acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche sind dabei nicht erlaubt und der Arbeitszeitraum muss zwischen 6 bis 20 Uhr liegen. Ausnahmen gelten für ältere Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren, die etwa in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten dürfen.
Wer arbeitet, muss auch Pause machen. Hier haben unter 18-Jährige bei viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit am Tag Anspruch auf mindestens 30 Minuten, bei mehr als sechs Stunden auf 60 Minuten Pause.
Die Bezahlung
Das Mindestlohngesetz gilt auch für Ferienarbeit. Jedoch haben nur Jugendliche ab 18 Jahren den Anspruch auf den Mindestlohn. Die im Juni beschlossene Erhöhung auf 12 Euro gilt ab Oktober, bis dahin müssen mindestens 9,82 Euro je Stunde, bzw. ab dem 1. Juli 2022 10,45 Euro pro Stunde gezahlt werden. Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt das Mindestlohngesetz leider nicht. „Die diskriminierende Ausnahme für Minderjährige beim Mindestlohn muss endlich abgeschafft werden, denn auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden“, fordert Becker.
Wenn im jeweiligen Unternehmen ein durch Gewerkschaften verhandelter Tarifvertrag gilt, muss der auch bei Minderjährigen angewendet werden. Insbesondere beim Unterschreiben des Arbeitsvertrages sollten Ferienjobber:innen dies ganz besonders im Blick haben, betont Becker.
Bei Problemen
Gewerkschaften helfen auch bei Problemen im Ferienjob. Dazu rät Becker: „(...) jedem jungen Menschen, am besten schon vor Beginn eines Ferienjobs Mitglied der Gewerkschaft zu werden. Schlechte Bezahlung und Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze sollte niemand tolerieren.“
Bei der Durchsetzung der gesetzlichen und tarifvertraglichen Rechte helfen unter anderem die örtlichen Geschäftsstellen der Gewerkschaften.