Neugeborene und Säuglinge niemals unbeaufsichtigt mit Hund alleine lassen
Je kleiner die Kinder, desto schwerere Verletzungen können Hunde ihnen zufügen. Deshalb sind Kinder unter 6 Jahren im Vergleich zu Erwachsenen und älteren Kindern häufiger von schwerwiegenden Bisswunden durch Hunde betroffen, insbesondere im Kopf-Hals-Bereich.
„Neugeborene und Säuglinge dürfen Eltern nicht allein mit einem Hund lassen – auch wenn es der vertraute Familienhund ist. Denn der kann gegenüber dem Neuankömmling z.B. ein Territorial- oder Dominanzverhalten entwickelt oder einfach erschrecken, wenn das Baby schreit, und als Abwehrreaktion zuschnappen. Ein Hund kann den dünnen Schädel eines Säuglings dabei leicht durchdringen“, gibt Dr. Ulrich Fegeler, Kinder- und Jugendarzt sowie Mitglied des Expertengremiums des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), zu bedenken. Auch kleine Kinder sind oft Opfer von Hundebissen, da sie durch ihr ungestümes und unerfahrenes Verhalten einen Hund Schmerzen zufügen oder ihn provozieren können. Kinder dieser Altersgruppe können sich zudem durch ihre langsamen Reaktionszeiten und die geringe Abwehrfähigkeit selbst noch nicht gut schützen.
Fast zwei Drittel der Hundebissverletzungen betreffen Kinder, wobei ein Viertel davon jünger als 6 Jahre ist. Zwar gelten bestimmte Hunderassen als „angriffsfreudiger“, wie z.B. Deutsche Schäferhunde, Pitbulls und Rottweiler, aber auch von vermeintlich „freundlichen“ Rassen wie Labradoren und Collies gibt es Berichte von Beißattacken. Rüden bzw. männliche Hunde sind demnach für etwa zwei Drittel aller Hundebissunfälle verantwortlich. „Hunde neigen dazu, beim Zubeißen zu zerren und zu schütteln, was die Gewebeschädigung durch auftretende Scherkräfte verstärkt. Daneben kommt es zu von außen nicht erkennbaren Quetschungen des Gewebes. Zudem kann der Hund beim Beißen eine Vielfalt an Keimen übertragen und schwerwiegende Infektionen verursachen“, warnt Dr. Fegeler. Deshalb sollten Kinder auch bei harmlos erscheinenden Bisswunden zum Kinder- und Jugendarzt bzw. einem Facharzt, der die Wunde beurteilen und professionell reinigen kann. Außerdem wird er anraten, den Impfschutz des Hundes – insbesondere Tollwut – zu überprüfen. Wunden an Händen und Füßen, Punktionswunden, Wunden an Gelenken, Knochen, Bändern, Sehnen und Wunden bei immungeschwächten Patienten sowie bei Kindern unter 2 Jahren gelten als Hochrisikowunden.
Quellen: Rechtsmedizin, Monatsschrift Kinderheilkd, Eur J Pediatr.