Getrennte Eltern fühlen sich mit dem Wechselmodell wohl

Getrennte Eltern fühlen sich im Wechselmodell – also im Wechsel zwischen den beiden Eltern – eine Möglichkeit, die der dauerhaften Betreuung durch nur ein Elternteil mindestens ebenbürtig ist –wohl. Das ergibt eine Studie der Universitäten Marburg und Duisburg-Essen. Prof. Dr. Tobias Helms von der Philipps-Universität Marburg und die Prof. Dr. Anja Steinbach von der Universität Duisburg-Essen berichten in der „Zeitschrift für das gesamte Familienrecht“ über ihre Ergebnisse.

Gehen Eltern getrennte Wege, so müssen sie entscheiden, wo ihr Nachwuchs leben soll: dauerhaft bei einem Elternteil oder mal beim einen, mal bei der anderen. Mitverfasser Tobias Helms erklärte: 

 „In Deutschland ist das Residenzmodell die Regel. Trennungskinder leben die meiste Zeit bei einem Elternteil, der andere Elternteil erhält ein Umgangsrecht.“

Ein alternatives Konzept ist das Wechselmodell, bei dem sich Mutter und Vater die Betreuung gleichberechtigt teilen. Koautorin Anja Steinbach ergänzte:

„Die teilweise sehr vehement geführte Debatte um das Wechselmodell konzentriert sich bislang im Grunde ausschließlich auf das Wohlbefinden der Kinder“.

Gemeinsam mit Helms hat sie die Studie „Familienmodelle in Deutschland“ (FAMOD) durchgeführt, deren Ergebnisse zum Kindeswohl 2021 in der „Zeitschrift für das ganze Familienrecht“ erschienen. Nun legen die beiden mit einer Auswertung nach, in deren Fokus das Elternwohl steht.

Erhöhtes Wohlbefinden bei Wechselmodell

Steinbach und Helms zeigen darin, dass ähnlich wie bei den Kindern auch bei den Eltern ein Zusammenhang zwischen dem Betreuungsmodell und verschiedenen Dimensionen des Wohlbefindens besteht. Im Vergleich weisen hauptbetreuende Eltern, die ein Wechselmodell praktizieren, ein erhöhtes psychisches und soziales Wohlbefinden auf.

„Dabei gilt es jedoch, genau hinzuschauen, welche Betreuungsvariante die Eltern umsetzen“, 

schränkte Helms ein: So zeigen sich die Vorteile gegenüber dem Residenzmodell vor allem, wenn im Wechsel ein Elternteil einen größeren Anteil der Betreuung übernimmt als der andere. Die Fachleute sprechen dann von einem asymmetrischen Wechselmodell. In diesen Fällen zeigen sich beim Wohlbefinden der hauptbetreuenden Eltern die deutlichsten Unterschiede gegenüber dem Residenzkonzept. 

„Unsere Analysen zeigen, dass es durchaus relevant ist, zwischen den verschiedenen Formen des Wechselmodells zu unterscheiden“, betonte Steinbach.

Für die Studie wurden 1.233 Familien befragt, die nach einer Trennung ein Residenzmodell oder ein Wechselmodell praktizieren. Helms resümierte: 

„Auch im Hinblick auf das Elternwohl sprechen die Ergebnisse der Studie dafür, dem Wechselmodell gegenüber offen zu sein und dieses als eine alternative Betreuungsoption ernsthaft in Betracht zu ziehen“.

Quelle

Philipps-Universität Marburg, Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe