Familienförderung – Was ist neu für Familien 2023?

Das neue Jahr steht weiterhin unter dem Eindruck und den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine. In diesem Zusammenhang, aber auch unabhängig davon, treten 2023 einige Neuerungen in Kraft.

Der Deutsche Familienverband hat zentrale Veränderungen zusammengestellt, die mit dem Jahr 2023 in Kraft treten.

Änderungen beim Unterhalt

Kindergeld gleicht sich an

Seit dem 1. Januar beträgt das Kindergeld pro Kind einheitlich 250 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr sind das 31 Euro im Monat mehr für das erste und das zweite Kind sowie 25 Euro mehr für Kind Nummer drei. Da das Kindergeld für weitere Kinder nicht erhöht worden ist, relativiert sich die Kindergeld-Erhöhung für kinderreiche Familien. In einer weiteren Meldung kristisiert der Deutsche Familienverband das scharf.

Steuerliche Grundfreibeträge steigen

Der Kinderfreibetrag liegt 2023 bei 6.024 Euro, das sind plus 404 Euro im Vergleich zu 2022. Zusammen mit dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildungsbedarf (BEA) in Höhe von unverändert 2.928 Euro ergibt sich ein steuerlicher Freibetrag von 8.952 Euro für verheiratete Elternpaare. Alleinerziehenden sowie unverheirateten Elternteilen steht folgerichtig die Hälfte der Freibeträge, insgesamt 4.476 Euro, zu.

Der Grundfreibetrag für Erwachsene steigt ebenfalls: von 10.347 Euro (2022) auf 10.908 Euro. Für Ehepaare beträgt der Grundfreibetrag 21.816 Euro.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhöht sich

Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird um 252 Euro auf 4.260 Euro im Jahr erhöht. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag weiterhin um 240 Euro.

Mindestunterhalt für Kinder & Unterhaltsvorschuss steigen

Seit dem 1. Januar gelten neue monatliche Bedarfssätze für Kinder, deren Eltern sich getrennt haben. Wie hoch der Unterhalt ist, gibt die sogenannte Düsseldorfer Tabelle vor. Durch die parallele Erhöhung des Selbstbehalts (Betrag, der der zahlungspflichtigen Person monatlich zu Sicherstellung ihres eigenen Lebensbedarfs verbleiben muss), kann es aber passieren, dass die unterhaltsberechtigte Person unter dem Strich weniger erhält.

Der staatliche Unterhaltsvorschuss beträgt 2023 monatlich:

  • bis zu 187 Euro für Kinder von 0 bis 5 Jahren (2022: 177 Euro)
  • bis zu 252 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahre (2022: 236 Euro)
  • bis zu 338 Euro für Kinder von 12 bis 17 Jahren (2022: 314 Euro)

Ausbildungsfreibetrag steigt

Der Ausbildungsfreibetrag für volljährige, nicht mehr im Haus wohnende Kinder in der Berufsausbildung hat sich mit dem Jahreswechsel auf 1.200 Euro (2022: 924 Euro) erhöht.

Kinderzuschlag erhöht sich

Der zusätzlich zum Kindergeld erhältliche Kinderzuschlag kann in diesem Jahr bis zu 250 Euro pro Kind betragen (2022: 229 Euro). Anspruch auf einen Kinderzuschlag haben im Allgemeinen Familien, die genug Einkommen für ihren Unterhalt hätten, wenn sie zusätzlich Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen würden. Familien, die Kinderzuschlag beziehen, können außerdem Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten sowie sich von den Kitabeiträgen befreien lassen.

Änderungen zum Thema Grundsicherung

Das Bürgergeld ersetzt Hartz-IV

Mit dem neuen Jahr ist das Bürgergeld an die Stelle von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld getreten. Die Grundsicherung hat damit nicht nur einen neuen Namen, sondern beinhaltet wesentliche Neuregelungen. Diese treten zeitlich in zwei Schritten in Kraft: zum 1. Januar und zum 1. Juli 2023. Ein Überblick der Neuerungen ist online zu finden.

Das Bürgergeld soll denjenigen ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können – sei es, weil sie ihre Arbeit verlieren oder ihr Geschäft schließen müssen oder ihnen aus anderen Umständen (z.B. lange oder chronische Krankheit) eine regelmäßige Beschäftigung nicht möglich ist.

Änderungen im Bereichen Wohnen und Bauen

Mehr Haushalte erhalten mehr Wohngeld

Etwa 2 Millionen Haushalte können seit dem 1. Januar einen Zuschuss zu den Wohnkosten, das Wohngeld, bekommen (mehr als dreimal so viele wie 2022). Gleichzeitig hat sich das durchschnittliche Wohngeld mit 370 Euro mehr als verdoppelt. Eine erste Einschätzung darüber, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, kann der Online-Wohngeldrechner geben. Sowohl Mieter:innen als auch Bewohner:innen von eigenem Wohnraum können Wohngeld beantragen.

März: Energiepreisbremse tritt in Kraft

Ab dem 1. März unterliegen die Preise für Strom, Fernwärme und Gas einer Deckelung. Für Strom begrenzt sich der Preis auf 40 Cent pro Kilowattstunde, für Gas auf 12 Cent und für Fernwärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Die Deckelung gilt allerdings nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für jede weitere Kilowattstunde ist der geltende Vertragspreis zu zahlen.

Die Preisbremse greift rückwirkend auch für Januar und Februar und gilt zunächst bis Juli 2023. Eine Verlängerung ist möglich. Weitere Informationen zur Energiepreisdeckelung gibt es auf der Website der Bundesregierung.

Neue Wohneigentumsförderung für Familien soll kommen

Bundesbauministerin Klara Geywitz hat für Juni eine neue Förderung für Wohneigentum angekündigt. Anders als beim Baukindergeld soll die Förderung nicht in einem Zuschuss bestehen, sondern in einem zinsgünstigen Kredit. Berechtigt sein sollen Familien mit einem Jahreseinkommen bis zu 60.000 Euro zuzüglich 10.000 Euro pro Kind. In einer gesonderten Meldung schätzt der Deutsche Familienverband dieses Vorhaben als wenig förderlich ein.

Änderungen in der Krankenversicherung

Zusatzbeitrag erhöht sich & neue Beitragsbemessungsgrenze tritt ein

Versicherte müssen 2023 mit höheren Beiträgen in die Krankenversicherung rechnen. In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt der Zusatzbeitrag um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent. Dadurch beträgt der Gesamtbeitrag ab dem 1. Januar durchschnittlich 16,2 Prozent.

Das Einkommen, bis zu dem Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung berechnet werden, ist mit dem neuen Jahr auf 59.850 Euro im Jahr (monatlich 4.987,50 Euro) gestiegen. Wer mehr als 66.600 Euro (monatlich 5.550 Euro) verdient, kann sich privat krankenversichern lassen. Die Beitragsbemessungsgrenzen 2023 der weiteren Sozialversicherungen sind auf der Website der Bundesregierung dargestellt.

Kinderkrankengeld: Erweiterter Anspruch besteht fort

Der erweiterte Anspruch auf Kinderkrankengeld – 30 Tage pro Elternteil und Kind (max. 65) bzw. 60 Tage pro Kind für Alleinerziehende (max. 130) – gilt auch noch in diesem Jahr. Bis zum 7. April können gesetzlich krankenversicherte Eltern außerdem Kinderkrankengeld beantragen, wenn sie ihre Kinder aus Gründen des Infektionsschutzes zu Hause betreuen müssen.

Krankschreibung nicht mehr auf Papier

Seit dem 1. Januar hat die elektronische Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (eAU) die „gelben Zettel“ abgelöst. Damit müssen gesetzlich Versicherte im Falle einer Krankschreibung keine Bescheinigungen mehr an Krankenkasse und Arbeitgeber:innen senden. Krankenkassen erhalten die Bescheinigung auf elektronischem Weg nun direkt von den Praxen, Arbeitgeber:innen können diese bei den Krankenkassen elektronisch abrufen. Die persönliche Krankmeldung beim/bei der Arbeitgeber:in ist aber weiterhin verpflichtend.

Änderungen im Feld Arbeit und Beruf

Kostenheranziehung in Kinder- und Jugendhilfe endet

Am 1. Januar ist das Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe in Kraft getreten. Damit müssen sich junge Menschen, die in einer betreuten Einrichtung oder Pflegefamilie leben, nicht mehr an den Kosten der Hilfeleistung beteiligen. Vorher war die Abgabe von bis zu 25 Prozent des Einkommens aus Ausbildung oder anderen Tätigkeiten an das Jugendamt verpflichtend. Der Deutsche Familienverband setzte sich für die Abschaffung der Kostenheranziehung ein.

Midijob-Grenze steigt

Seit Beginn des Jahres ist die obere Verdienstgrenze bei Midijobs auf 2.000 Euro brutto (2022: 1.600 Euro) gestiegen. Bei einem Gehalt bis zu dieser Grenze fallen geringere Beiträge in die Sozialversicherungen an.

Homeoffice-Pauschale erhöht und entfristet

Für 2023 können 6 Euro pro Tag (1 Euro mehr als 2022) im Homeoffice steuermindernd geltend gemacht werden. Das gilt unabhängig davon, ob ein separates Arbeitszimmer vorhanden ist. Insgesamt sind 210 Tage (entspricht 1.260 Euro) innerhalb der Werbungskostenpauschale möglich. Die Homeoffice-Pauschale, die während der Corona-Pandemie eingeführt wurde, ist nun dauerhaft im Steuerrecht verankert.

Änderungen im Thema Partner:innenschaft

Notvertretungsrecht für Ehepartner:innen geändert

Seit dem 1. Januar sind Verheiratete automatisch bevollmächtigt, in Notfällen gesundheitliche Entscheidungen füreinander zu treffen (Notvertretungsrecht). Ärzte/Ärztinnen sind gegenüber den Ehepartner:innenn von der Schweigepflicht befreit. Das Notvertretungsrecht gilt für höchstens sechs Monate in dem Fall, dass der/die Partner:in aus gesundheitlichen Gründen keine eigenen Entscheidungen treffen kann. Wer dies nicht möchte, muss der Regelung im Vorfeld widersprechen.

Neuerungen zum Thema Mobilität und Umwelt

49-Euro-Ticket kommt

Zum 1. Mai soll das bundesweit im öffentlichen Nahverkehr gültige Monatsticket für 49 Euro, als Nachfolge des 9-Euro-Tickets, starten. Der Gesetzesentwurf befindet sich derzeit im Abstimmungsprozess, ebenso steht die Zustimmung der EU-Kommission aus. Das Ticket soll ab April im Abonnement erhältlich und monatlich kündbar sein.

Steuern für Solaranlagen sinken

Für Photovoltaikanlagen, die auf oder in der Nähe des Wohngebäudes aufgebaut werden, fällt seit 1. Januar 2023 keine Umsatzsteuer mehr an. Dies gilt für alle Bestandteile einer Photovoltaikanlage, so u.a. Module, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher. Rückwirkend zum 01.01.2022 müssen Einnahmen aus Anlagen bis maximal 30 Kilowattpeak nicht mehr versteuert werden.

Quelle

Deutscher Familienverband, Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe