Vorsicht beim Sexting: Nacktbilder können strafrechtliche Konsequenzen haben
Die aktuelle Kriminalstatistik zeigt: 40,6 Prozent der Tatverdächtigen im Bereich der sogenannten Kinder- und Jugendpornografie sind selbst minderjährig. Die Heranwachsenden machen sich strafbar, wenn sie selbst Nacktaufnahmen von sich machen und versenden. Mit einer neuen Kampagne klärt das Bundeskriminalamt (BKA) Heranwachsende, Eltern und Fachkräfte über die Risiken auf, die das Versenden von Nacktbildern birgt.
Soziale Medien und Messenger-Dienste sind ein wichtiger Teil des Lebens vieler junger Menschen. Hier kommunizieren sie mit ihren FreundInnen, stellen ihren Alltag dar und probieren sich aus. Dazu gehört für einige auch, über Messenger und Direktnachrichten in Sozialen Netzwerken Kontakte zu romantischen PartnerInnen zu pflegen, zu flirten und vielleicht sogar freizügige Aufnahmen zu verschicken. Die wenigsten wissen, dass sie sich damit strafbar machen können.
Das spiegelt sich auch in den Zahlen der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2023 wider. Im Vergleich zum Vorjahr 2022 sind die Fälle im Deliktsbereich „Verbreitung pornografischer Inhalte“ um 9,3 Prozent angestiegen. Der Grund hierfür sei der Trend, dass Kinder und Jugendliche oft sog. kinder- und jugendpornografische Inhalte in Gruppen oder auf Social Media teilen, ohne sich den strafrechtlichen Konsequenzen bewusst zu sein. Dementsprechend liegt der Anteil der Tatverdächtigen unter 18 Jahren bei 40,6 Prozent. Aber auch eine Aufstockung des Personals in der Strafverfolgung und die daraus folgende höhere Zahl von bearbeiteten Ermittlungsverfahren mache sich in der Statistik bemerkbar, so die PKS weiter.
Nacktaufnahmen von Kindern sind strafbar
Seit einer Verschärfung des Strafrechts im Jahr 2021 ist das Erstellen von Bildern und Videos strafbar, die Kinder unter 14 Jahren oder Jugendliche unter 18 Jahren zeigen, auch wenn die Kinder und Jugendlichen sich selbst fotografieren. Dabei sind sowohl das Aufnehmen, als auch das Versenden, Weiterleiten und Besitzen dieser Fotos oder Videos Straftaten, die mit einem bis zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden können. Denn: Die Aufnahmen gelten bereits als sog. kinder- bzw. jugendpornografische Inhalte.
Der Begriff der Kinder- oder Jugendpornografie wird häufig kritisiert, da er im Strafgesetz sehr weit gefasst ist. Auch explizite Darstellungen von sexuellem Missbrauch fallen hierunter. Dies als Pornografie zu bezeichnen, verharmlost die Tat und legt den Fokus auf eine vermeintliche Sexualität und Einvernehmlichkeit, anstatt auf die Gewalt an Kindern. Alternative Begriffe wie „Missbrauchsabbildung“ – die auch von den Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs empfohlen werden – stellen die Straftat in den Mittelpunkt.
Während Kinder unter 14 Jahren noch nicht strafmündig sind – und somit straffrei bleiben – liegt das Strafmaß für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren bei bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe. Da sich die Urteile nach dem Jugendstrafgesetz richten, steht hier jedoch immer der erzieherische Gedanke im Vordergrund und nicht die Bestrafung. Eine Ausnahme stellt das sogenannte Sexting dar. Werden die Inhalte mit Einwilligung der oder des dargestellten Jugendlichen erstellt und für den persönlichen Gebrauch innerhalb einer Partnerschaft zwischen Gleichaltrigen ausgetauscht, sind diese nicht strafbar. Diese Zustimmung kann jedoch gerade bei Jugendlichen schnell wieder zurückgezogen werden, zum Beispiel wenn die Beziehung endet.
Auch wenn Nacktaufnahmen einvernehmlich erstellt und versendet wurden, können die Bilder oder Videos nachträglich in falsche Hände gelangen. Und ist ein Foto einmal im Internet, ist es nur schwer nachvollziehbar, was damit geschieht. Auch FreundInnen, Familie oder zukünftige Arbeitgeber könnten über die Fotos stolpern. Das kann zu Mobbing oder weiteren Problemen führen.
Neue BKA-Kampagne klärt über die Risiken von Nacktbildern auf
Auch wenn die Zahl der tatverdächtigen Jugendlichen weiter angestiegen ist, sind vielen jungen Menschen die Folgen des Versendes intimer Fotos nicht bewusst. Diese Wissenslücke möchte das BKA mit seiner neuen Kampagne nun schließen: Auf der Website und auf ihrem Instagram-Account klären sie unter dem Hashtag #dontsendit über die sozialen und strafrechtlichen Folgen des Versendens von Nacktfotos auf und geben Tipps und Empfehlungen zum Umgang mit diesen.
Was kann ich als Elternteil tun, um Nacktbildern vorzubeugen?
Auch wenn es schwerfällt: Eltern sollten mit ihren Kindern über das Thema sprechen und sie sensibilisieren. Sie sollten ihnen mögliche Folgen und Risiken aufzeigen. Wichtig ist es, dabei offen zu kommunizieren – gerade weil es sich um ein Thema handelt, das noch immer schambehaftet ist. So kann ein sicheres Umfeld für das Kind geschaffen werden, sich einem Erwachsenen anzuvertrauen. Nur dann können Eltern ihre Kinder auch unterstützen, sollten sie in eine schwierige Situation geraten.
Welche Risiken hat das Versenden von Nacktfotos?
CYBERMOBBING: Auch wenn es die ChatpartnerInnen oft anders versichern, behalten sie die Fotos nicht immer für sich – sei es aus Rache nach einer gescheiterten Beziehung oder aus Unwissen. Dies kann leicht zu Cybermobbing führen, das zahlreiche psychische, soziale und rechtliche Folgen mit sich bringen kann.
SEXTORTION: Werden Menschen mittels Nacktbildern oder anderem pornografischen Material ausgebeutet, spricht man von Sextortion. Es wird Geld gefordert und mit der Veröffentlichung des Materials gedroht. Auch das Einfordern von weiteren, expliziteren Bildern, ein Fall von Cybergrooming, ist gerade bei Minderjährigen nicht selten. Diese können schnell über Websites oder Gruppenchats an weitere TäterInnen versendet werden. Hier rät das BKA: Es sollte auf keinen Fall auf weitere Aufforderungen eingegangen werden. Man sollte sich außerdem nicht einschüchtern lassen und den Sachverhalt der Polizei melden.
DIEBSTAHL DURCH HACKER: Auch der Diebstahl der Fotos durch Hacker oder beim Verlust des Smartphones ohne Sperre kann zu weiteren Problemen führen.
SCREENSHOTS: Oft werden die Fotos über Apps versendet, in denen sich die Aufnahmen vermeintlich von selbst löschen. Doch die Bilder können durch Screenshots gespeichert und somit auch weiterverbreitet werden.
BELÄSTIGUNG: Beim Versenden von Nacktbildern ohne Einvernehmen handelt es sich um eine Form sexueller Belästigung. Das Problem geht dabei häufig von Männern aus: immer wieder werden ungefragt sogenannte „Dickpics“ – Fotos von Penissen – an oft unbekannte Personen verschickt. Das Versenden dieser Bilder ist eine unaufgeforderte Verbreitung von pornografischen Inhalten und somit eine Straftat.
So schützen Eltern ihre Kinder
Wenn ein Kind ein Bild von sich im Internet entdeckt hat, sollte es gemeinsam mit einem Elternteil sofort Kontakt zum Dienst oder Betreiber der Website aufnehmen, um das Foto zu löschen und den/die NutzerIn zu sperren, der die Bilder verbreitet hat. Dienste wie „Take it down“ können dabei unterstützen. Auch unter internet-beschwerdestelle.de oder jugendschutz.net finden Betroffene Unterstützung.
Auch wenn Elternteile oder Fachkräfte unaufgefordert Nacktfotos oder Kenntnis davon erhalten, sollten sie dies sofort beim Anbieter der Plattform sowie bei der Polizei melden. Um sich nicht selbst strafbar zu machen, darf der Inhalt auf keinen Fall heruntergeladen oder abfotografiert werden. Zusätzlich sollte dem Erhalt ausdrücklich widersprochen und auf die Strafbarkeit der Handlung hingewiesen werden, rät das BKA.
Weitere Informationen zur Kampagne finden Eltern auf der Website des BKA.
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