Geteilte Kinderbetreuung nach Trennung wenig verbreitet
Daten des DJI-Surveys AID:A zeigen, dass nur acht Prozent der Kinder nach einer Trennung zehn bis 15 Nächte pro Monat beim Nicht-Residenz-Elternteil verbringen. Dieser Anteil ist im europäischen Vergleich gering. Nur 37 Prozent der Kinder verbringen eine bis sieben Nächte beim Nicht-Residenz-Elternteil.
In amtlichen Daten wird bislang geteilte Betreuung von Kindern nicht erhoben. Der Survey des Deutschen Jugendinstituts (DJI) „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten (AID:A)“ stellt eine der wenigen Datenquellen für Deutschland dar, die es erlauben, geteilte Kinderbetreuung nach einer Trennung der Eltern bevölkerungsrepräsentativ zu erfassen.
Vergleicht man die Angaben für Deutschland mit denen anderer europäischer Länder zeigt sich, dass in Deutschland die geteilte Betreuung relativ selten ist. In den meisten Fällen wohnen Kinder nach der Trennung ihrer Eltern überwiegend bei einem Elternteil. Diese Praxis nennt sich Residenzmodell. Während es in den nordischen Ländern Schweden, Dänemark und Finnland vergleichsweise verbreitet ist, dass Kinder zehn bis 14 oder gar 15 Nächte pro Monat beim Nicht-Residenz-Elternteil verbringen, gilt dies nur für eine kleine Gruppe von acht Prozent aller Kinder in Deutschland unter 18 Jahren mit einem Nicht-Residenz-Elternteil.
Diese Ergebnisse stammen aus dem Zehnten Familienbericht der Bundesregierung, der Ende Januar 2025 erschienen ist. Die Geschäftsführung des Familienberichts lag wie bei den vorherigen Berichten beim DJI. Zentrale Aufgabe der Geschäftsstelle ist es, die Sachverständigenkommission bei ihrer Arbeit inhaltlich und organisatorisch zu unterstützen und ihr fachlich-wissenschaftlich zuzuarbeiten.
Wird der Begriff „gemeinsame Betreuung“ etwas breiter definiert, und zwar von 8 bis 15 Übernachtungen pro Monat, übernachten immerhin 12 Prozent der Kinder relativ häufig beim Nicht-Residenz-Elternteil. Gar keinen Kontakt haben 22 Prozent der Kinder, 29 Prozent haben Kontakt mit dem Nicht-Residenz-Elternteil, übernachten jedoch nie bei diesem. Weitere 37 Prozent verbringen eine bis sieben Nächte beim Nicht-Residenzelternteil.
Die Daten für die übrigen EU-Staaten stammen aus der europäischen Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen „European Union Statistics on Income and Living Conditions (EU-SILC)“ aus dem Jahr 2021. Hierbei wurde in einem Ad-hoc-Modul für jedes Kind unter 18 Jahren, das zum Befragungshaushalt gehört und ein Nicht-Residenz-Elternteil hat, erhoben, wie häufig es beim Nicht-Residenz-Elternteil übernachtet.
Weitere Informationen
- Zusammenfassung zum Zehnten Familienbericht
- Download des Zehnten Familienberichts der Bundesregierung – Unterstützung allein- und getrennterziehender Eltern und ihrer Kinder. Bestandsaufnahme und Handlungsempfehlungen
- Interview mit DJI-Familienökonomin Christina Boll
- Weitere Fachbeiträge und Forschungsthemen des DJI zum Thema „Trennung und Scheidung“
- DJI-Preprint „Enhancing Potentials for Research on Post-Separation Families Using the Growing up in Germany Panel”
Quelle
Deutsches Jugendinstitut e.V. und Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe