Was Kinder beim Radfahren beachten sollten
ADAC e.V.
Im letzten Jahr sind dreimal so viele Radfahrer unter 15 Jahren als im Jahr zuvor im Straßenverkehr getötet worden. Laut Statistischem Bundesamt wurden 2017 insgesamt 15 radfahrende Kinder unter 15 Jahren getötet – 2016 waren es 5. Um das Unfallrisiko bei Kindern zu verringern, sollten Eltern mit ihren Kindern das richtige Verhalten früh im sicheren Umfeld üben.
Kennen Sie die wichtigsten Grundregeln und Verkehrszeichen für Radfahrer im Straßenverkehr? Sie gelten selbstverständlich auch für Kinder. Radfahrer müssen dabei ebenso wie alle anderen Verkehrsteilnehmer die Grundregeln des Straßenverkehrs beachten, d.h. ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Weiterführende Informationen finden Sie in unseren neuen Broschüren.
Um mit dem Fahrrad sicher unterwegs zu sein, benötigen Kinder eine Reihe von Fähigkeiten, die zunächst Schritt für Schritt erlernt werden müssen. Die ersten Übungen sollten daher immer unter Aufsicht auf Plätzen ohne Verkehr stattfinden. Ist Ihr Kind sehr spontan und lässt sich leicht ablenken, sollte es länger üben – so lange, bis es sicher ist.
Wo dürfen Kinder Rad fahren?
Kinder müssen bis zum 8. Lebensjahr und können bis zum vollendeten 10. Lebensjahr mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen. So lange Ihre Kinder den Gehweg benutzen, müssen sie zum Überqueren der Straße absteigen und das Rad über die Straße schieben. Ist ein Radweg vorhanden und baulich von der Fahrbahn getrennt, dürfen ihn auch Kinder unter 8 Jahren benutzen.
Unser Eltern-Tipp: Begleiten Sie Ihr Kind mit dem Rad auf dem Gehweg. Seit Ende 2016 ist das möglich. Beachten müssen Sie auch hier: Beim Überqueren der Straße müssen beide absteigen und schieben.
Das sichere Kinderfahrrad
Aus Sicherheitsgründen sollten Sie beim Kauf eines Kinderfahrrads auf Folgendes achten:
- leichtgängige Scheiben- oder Handbremsen
- Daumenschalthebel oder Drehgriff-Schalthebel (am Lenker)
- Halogenscheinwerfer oder LED-Leuchten und geschützt verlegte Lichtkabel
- leistungsstarker, leichtgängiger Dynamo
- oder batteriebetriebene Lichtanlage für Scheinwerfer und/oder Rücklicht, die auch im Stand z.B. beim Halten an der Ampel leuchtet
- gesicherte Schraubverbindungen
- Leuchtstreifen an den Reifen
Die richtige Größe hat das Kinderfahrrad in der Regel, wenn Ihr Kind mit beiden Beinen bequem auf dem Boden stehen kann, wenn es auf dem Sattel sitzt und aufrecht sitzend den Lenker bedienen kann.
Diese Faustregeln gelten für die Reifengröße eines Kinderfahrrads:
- 18 Zoll für 112 bis 125 cm Körpergröße
- 20 Zoll für 125 bis 140 cm Körpergröße
- 24 Zoll für 140 bis 160 cm Körpergröße
- 26 Zoll ab 160 cm Körpergröße
- 28 Zoll ab 170 cm Körpergröße
Fahrradhelm
Die Grundregel lautet: Nie ohne Helm aufs Fahrrad setzen. Sie als Eltern sollten sich stets Ihrer Vorbildfunktion bewusst sein, denn Kinder lernen immer auch durch Nachahmen. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ermittelte 2017 erschreckende Zahlen: Nur 17 Prozent aller Fahrradfahrer tragen einen Helm. Dafür aber 76 Prozent aller Kinder von 6 bis 10 Jahren. Generell sollten Sie nur Helme mit CE-Zeichen kaufen und darauf achten, dass der Helm bei Ihrem Kind gut sitzt und nicht rutscht. Der Helm sollte dem Kind gefallen, und der Kinngurt sollte stets so eingestellt sein, dass er eng anliegt.
Bei einem Verkehrsunfall erleiden Radfahrer oft schwere Kopfverletzungen. Ein Helm verhindert zwar keine Unfälle, lässt aber Kopf- und Hirnverletzungen deutlich weniger schwer ausfallen.
Sichtbarkeit im Dunkeln
Je früher Autofahrer Ihr Kind sehen, desto besser. Deshalb ist es besonders in der dunklen Jahreszeit wichtig, dass Ihre Kinder immer gut sichtbar unterwegs sind. Bei dunkler Kleidung nimmt ein Autofahrer Ihr Kind frühestens aus einer Entfernung von 25 Metern wahr, bei heller Kleidung dagegen schon aus 40 Metern. Am besten ist es natürlich, wenn Ihr Kind eine Sicherheitsweste oder Reflektoren an Helm und Kleidung trägt. Denn dann sieht ein Autofahrer Ihr Kind bereits aus einer Entfernung von 130 bis 140 Metern.
Haftung
Die Altersschwelle für eine Haftung von Kindern im motorisierten Verkehr wurde 2002 auf 10 Jahre heraufgesetzt. Das bedeutet: Ein noch nicht 10-jähriges Kind wird bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug im fließenden Verkehr oder einem Schienenfahrzeug regelmäßig von der Haftung ausgenommen und muss sich auch bei seinen eigenen Schadensersatzansprüchen kein Mitverschulden entgegenhalten lassen. Bei Delikten wie zum Beispiel dem Zerkratzen von Autos liegt die Altersgrenze jedoch schon bei 7 Jahren.
Quelle
eingestellt am 08. Mai 2018