Schulische und außerschulische Sexualerziehung/ sexuelle Bildung

Prof. Dr. Konrad Weller
Weller Foto

Ausgehend von der Begründung der Sinnhaftigkeit institutioneller sexueller Bildung werden die rechtlichen Grundlagen, Methoden und Inhalte schulischer Sexualerziehung erläutert sowie die Kooperation zwischen Schule und außerschulischen Anbietern sexueller Bildung.

Die menschliche Sexualität wird erlernt. Unser Denken, Fühlen und Handeln ist Produkt eines Sozialisationsprozesses auf der Basis individueller Anlagen. Das ist heutzutage Allgemeingut. Die gesellschaftliche Formung der Sexualität vollzieht sich unter Beteiligung vieler “Erzieher”: Von Geburt an wirken vor allem die Mütter und Väter und andere “primäre” Bezugspersonen mit der Art und Weise ihrer Zuwendung auf die sinnliche Entwicklung des Säuglings ein. “ (Siehe Beitrag: Sexualerziehung in der Familie). Später kommen andere ”Sozialisationsinstanzen“ hinzu, im Kindergarten, in der Schule, durch Fernsehen und andere Medien, durch Gleichaltrige, Liebespartner … Und diese vielfältige Beeinflussung der individuellen Sexualentwicklung vollzieht sich unter konkreten historischen Bedingungen: Wir leben heutzutage und hierzulande in einem vergleichsweise sexualfreundlichen Kulturkreis. Aber die enorme Pluralität von Ansichten, Normen und Werten erschwert Orientierung, und die widersprüchliche Meinungsvielfalt zu sexuellen Themen bis hin zu ihrer manipulativen Vermarktung in den Medien erzeugt Unsicherheiten – nicht nur bei Kindern und Jugendlichen, sondern auch bei ihren Eltern. Hinzu kommt, dass die sexuelle Entwicklung (wie andere Lebensbereiche auch) aus Licht- und Schattenseiten besteht und Risiken bereithält – denken wir nur an die Gefährdungen durch sexuelle Übergriffe und Gewalthandlungen, denen bereits Kinder ausgesetzt sein können.

Es gibt also viele gute Gründe und Notwendigkeiten, die sexuelle Entwicklung nicht dem spontanen Selbstlauf zu überlassen, sondern sie entwicklungsfördernd zu begleiten und so möglichen Gefahren präventiv zu begegnen. Das ist vor allem eine Aufgabe der Eltern und Familien. Aber sie können dabei auf vielfältige Hilfen zurückgreifen. Auf einschlägige Literatur und anderen Medien zur Unterstützung der familiären Sexualerziehung wird an anderer Stelle hingewiesen (Siehe Beitrag: Sexualerziehung in der Familie).

Im Folgenden geht es um institutionelle Angebote. Eine zentrale Rolle nimmt hier die Schule ein, denn der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag beinhaltet Sexualaufklärung. Hinzu kommen außerschulische Angebote von Einrichtungen aus psychosozialen und sozialpädagogischen Arbeitsfeldern. Neben allgemeinen Themenangeboten zu Freundschaft-Liebe-Partnerschaft-Sexualität vermitteln viele Anbieter ihr Expertenwissen zu speziellen Themen:

MitarbeiterInnen von Aids-Hilfen und Gesundheitsämtern widmen sich der Aufklärung über HIV und andere sexuell übertragbare Krankheiten, in den sexualpädagogischen Angeboten von Schwangerschaftsberatungsstellen z.B. der Pro Familia sind Schwangerschaft, Verhütung und Familienplanung wichtige Themen, während Kinderschutzzentren oder pädagogische Mitarbeiter der Polizei über sexuelle Gewalt aufklären. Andere Vereine reflektieren in besonderer Weise das Geschlechterverhältnis und arbeiten mit Mädchen- oder Jungengruppen, wieder andere informieren über die Vielfalt sexueller Identitäten und Lebensformen, um Vorurteile und Diskriminierungen abzubauen. Es gibt auch zunehmend Angebote für spezielle Zielgruppen, z.B. für lern- oder sinnesbeeinträchtigte Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Zumeist arbeiten diese Institutionen mit den Schulen zusammen, veranstalten Projekttage, unterbreiten den Schülern Freizeitangebote oder sind Ziel von Exkursionen.

Unter anderem aufgrund der ständigen Erweiterung des Zielgruppenspektrums und des damit verbundenen Bedeutungswandels wird heute nicht mehr von Sexualerziehung oder –pädagogik, sondern zunehmend von sexueller Bildung gesprochen. (1)

Sexualerziehung bereits im Vorschulalter ?!

Bevor ausführlicher auf die Rolle der Schule eingegangen wird, einige Bemerkungen zur Sexualerziehung im Vorschulalter. Wann sollte Sexualerziehung beginnen? Die Antwort darauf ist ebenso einfach wie erklärungsbedürftig: Vom ersten Lebenstag an.

Natürlich ist die Sexualerziehung der frühen Jahre noch keine aufklärende Wissensvermittlung. Aber bereits Babymassagekurse, die heutzutage in Beratungsstellen oder Familienzentren angeboten werden (z.B. im Rahmen des Prager Eltern-Kind-Programms – PEKIP), fördern die sexuelle, die ”sinnliche“ Entwicklung, durch den Hautkontakt, durch zärtliches Miteinander.

Im Kindergartenalter richtet sich die Neugier auf andere Kinder. Vorschulkinder haben Lust am Schauen und Sich-Zeigen, am Kuscheln und Sich-Anfassen. Sie stellen erste Fragen nach der Herkunft der Kinder und ahmen im gemeinsamen Spiel das Verhalten der Erwachsenen nach, küssen und umarmen sich oder spielen ”Mutter-Vater-Kind“. Tagesstätten mit modernen Erziehungskonzepten schaffen der kindlichen Sexualität Erfahrungsräume (z.B. in ”Kuschelecken“) und gut ausgebildete Erzieherinnen sind in der Lage, auf kindliche Neugier angemessen einzugehen. Hierbei ist ein vertrauensvolles und aufgeschlossenes Miteinander zwischen Eltern und Erzieherinnen besonders wichtig. Es liegt auf der Hand, dass Eltern verschiedene Standpunkte haben. Manche werden besorgt sein, dass ihre Kinder bei einer sexualfreundlichen Erziehung Übergriffen ausgesetzt sein könnten oder dass sie mit Themen konfrontiert werden, die sie verwirren und ängstigen.

Ohne Zweifel: Das Leben in Gemeinschaft führt Kinder unterschiedlichen Entwicklungsstands und Temperaments zueinander und bringt Konflikte mit sich, aber damit auch wichtige Entwicklungsanreize und Erfahrungsmöglichkeiten. Übertriebene Behütung behindert Entwicklung, ebenso wie altersunangemessene ”Aufklärung“. Aber Erzieherinnen haben nicht die Aufgabe, Kindern gegen ihren Willen mit irgendwelchen sexuellen Themen zu konfrontieren; im Gegenteil, sie sollen tolerant und sensibel auf kindliche Bedürfnisse eingehen und natürlich auch gegebenenfalls Grenzüberschreitungen verhindern.

Kinder, die ihre sexuelle Neugier befriedigen können, entwickeln ein positives Körpergefühl, ein Selbstbewusstsein als Mädchen oder Junge. Sie sind in der Lage, zu erkennen, was sie wollen und was sie nicht wollen und lernen, das auch mitzuteilen. Mit solchen Kompetenzen sind sie besser geschützt gegen evtl. Gefahren. Allerdings sind selbstbewusste Kinder auch nicht mehr so ”gehorsam“ im traditionellen Sinne – und wenn sie z.B. lernen ”Nein“ zu sagen und das ”Küsschen auf Kommando“ zu verweigern, dann kann das auch mal die eigene Oma treffen.

In den meisten Bundesländern sind in den letzten Jahren Konzeptionen für die vorschulische Bildung und Erziehung entstanden, in denen sexualpädagogische Themen wie die Vermittlung von Körperwissen und –erfahrung oder die Reflexion von Geschlechtsrollen verankert sind. Die Übernahme dieser Empfehlungen obliegt jedoch den Trägern der Kindereinrichtungen. Die explizite Einbeziehung von Sexualpädagogik in die Konzeption von Kindertagesstätten ist noch immer selten. (2)

Rechtliche Grundlagen schulischer Sexualerziehung

In besonderer Weise geregelt ist in der Bundesrepublik die schulische Sexualerziehung. Die Entwicklung ihrer rechtlichen Rahmenbedingungen entstand in einem wechselvollen und politisch kontroversem Prozess: Nachdem bereits 1949 in Hamburg und 1959 in (West-)Berlin sexualpädagogische Richtlinien erlassen wurden, beschloss am 3. Oktober 1968 die Kultusministerkonferenz der Länder ”Empfehlungen zur Sexualerziehung in Schulen“. Das war eine bildungspolitische Reaktion, die einerseits der sexuellen Liberalisierung seit Mitte der 60er Jahre Rechnung tragen musste, andererseits aber auch die anwachsende ”Sexuelle Freizügigkeit“ pädagogisch zu kanalisieren versuchte. ”Nach diesem administrativen Engagement begann nicht nur ein Boom von sexualpädagogischen Medien, sondern auch eine Flut von Protesten und Kampagnen durch Eltern, sowie durch religiöse und andere Gruppen bis hin zu Disziplinar- und gerichtlichen Verfahren gegen Lehrkräfte und Schulbehörden. Dies alles mündete in ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, dessen Urteil vom 21.12.1977 zur Sexualerziehung in der Schule diese Aufgabe bis heute regelt. Neben der Gleichstellung von Elternrecht und dem Erziehungsauftrag des Staates konzentrierte der Erste Senat seinen Beschluss auf vier Leitsätze:

  1. Die individuelle Sexualerziehung gehört in erster Linie zu dem natürlichen Erziehungsrecht der Eltern im Sinne des Art. 6 Abs. 2 GG; der Staat ist jedoch aufgrund seines Erziehungs- und Bildungsauftrages (Art. 7 Abs. 1 GG) berechtigt, Sexualerziehung in der Schule durchzuführen.
  2. Die Sexualerziehung in der Schule muss für die verschiedenen Wertvorstellungen auf diesem Gebiet offen sein und allgemein Rücksicht nehmen auf das natürliche Erziehungsrecht der Eltern und auf deren religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, soweit diese für das Gebiet der Sexualität von Bedeutung sind. Die Schule muss insbesondere jeden Versuch einer Indoktrinierung der Jugendlichen unterlassen.
  3. Bei Wahrung dieser Grundsätze ist Sexualerziehung als fächerübergreifender Unterricht nicht von der Zustimmung der Eltern abhängig.
  4. Die Eltern haben jedoch einen Anspruch auf rechtzeitige Information über den Inhalt und den methodisch-didaktischen Weg der Sexualerziehung in der Schule.“(3)

Da die Schulbildung in Länderhoheit liegt, verpflichtete das Bundesverfassungsgericht die Länder im fünften Leitsatz ”die Entscheidung über die Einführung einer Sexualerziehung in den Schulen selbst zu treffen“. Seither ist sie in den Schulgesetzen der einzelnen Länder verankert – zumeist noch untersetzt durch weitere Richtlinien. (4)

Inhalte und Methoden der Sexualerziehung

Abgesehen von einigen Besonderheiten in den einzelnen Bundesländern wird Sexualerziehung als fächerübergreifendes Prinzip verstanden, das heißt, von der Grundschule an sollen in Gemeinschaftskunde, im Ethik- und Religionsunterricht, später in Biologie, in Deutsch und anderen Fächern sexualpädagogische Themen aufgegriffen werden. Dabei soll es nicht nur um die Vermittlung von biologischem und anderem Faktenwissen gehen, sondern um eine ganzheitliche Erziehung zu selbstbestimmtem und verantwortlichem geschlechtlichen Verhalten. Dabei sind für die verschiedenen Klassenstufen in der Regel folgende Themen vorgesehen:

Für den Sachunterricht in der Grundschule:

  • Geschlechtsunterschiede, Geschlechtsmerkmale bei Jungen und Mädchen
  • Zeugung, Schwangerschaft, Embryonalentwicklung, Geburt, Entwicklung des Säuglings
  • Sexueller Missbrauch von Kindern
  • Körperliche und psychische Veränderungen in der Pubertät
  • Geschlechtstypisches Rollenverhalten

Alle diese Themen sollen ab Klasse 5 im Biologieunterricht und anderen Fächern wieder aufgegriffen, vertieft und erweitert werden:

  • Pubertät, Menstruation, Samenerguss
  • Freundschaft, Liebe, Partnerschaft, Kinderwunsch
  • Selbstbefriedigung
  • Partnerschaftliche Sexualität, das erste Mal
  • Empfängnisregelung, Schwangerschaftsabbruch
  • Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten und Aids
  • Formen des Sexualverhaltens (Hetero- und Homosexualität)
  • Formen des Zusammenlebens, Ehe und Familie
  • Sexualität in den Medien, Pornografie.

Nachdem mittlerweile über 30 Jahre seit der gesetzlichen Einführung der schulischen Sexualerziehung vergangen sind, wird ihre Praxis sehr unterschiedlich beurteilt: Einerseits bestätigen über 90% aller Jugendlichen, dass in der Schule sexualpädagogische Themen behandelt wurden (4). Andererseits steht schulische Sexualerziehung stark in der Kritik. Analysen zeigen: Sie ist nach wie vor zu einseitig wissensorientiert, beschränkt sich häufig auf die Vermittlung biologischer Fakten, ”heiße Eisen“ (die lustvollen ebenso wie die bedrohlichen Seiten der Sexualität) werden oft nicht angefasst. Das fächerübergreifende Prinzip weicht die Verbindlichkeit der Lehrplanforderungen auf. Lehrer fühlen sich oft nicht kompetent genug, und viele fürchten auch Probleme mit den Elternhäusern.

Schulische Sexualpädagogik ist in besonderer Weise auf die Zusammenarbeit mit den Elternhäusern angewiesen. Engagierte Eltern sollten es sich nicht nehmen lassen, die Lehrer ihrer Kinder entsprechend zu ”ermutigen“. Das gilt insbesondere auch für die Kooperation mit den o.g. außerschulischen Anbietern von Sexualpädagogik. In den verschiedenen außerschulischen Einrichtungen gibt es mittlerweile bereits viele gut ausgebildete (Sozial-)PädagogInnen mit spezieller sexualpädagogischer Qualifikation, die nicht nur aktuelles Wissen und moderne Methoden des lebendigen Lernens nutzen, sondern denen es aufgrund der Tatsache, dass sie nicht in den Schulalltag und die damit verbundenen Leistungs- und Bewertungszusammenhänge eingebunden sind, leichter fällt, mit Kindern und Jugendlichen intime Dinge zu bereden.

Quellen

(1) Grundlagentexte zur Theorie und Praxis sexueller Bildung finden sich in: Schmidt, R.-B.; Sielert, U. (Hg.) (2013): Handbuch Sexualpädagogik und sexuelle Bildung. Weinheim.

(2) vgl, Wanzeck-Sielert, Ch. (2004): Kursbuch Sexualerziehung. Reihe: Unsere gesunde Kita. München.

(3) vgl. Franzkowiak, P.; Reinmann, V.; Sabo, P. (1996): Aids-Prävention und Sexualaufklärung. Arbeitsmaterialien zur Gesundheitsförderung in der Schule. Hg. BARMER Ersatzkasse, S. 21 f.)

(4) BZgA (Hg.) (2004): „Richtlinien und Lehrpläne zur Sexualerziehung. Eine Analyse der Inhalte, Normen, Werte und Methoden zur Sexualaufklärung in den sechzehn Ländern der Bundesrepublik Deutschland“ Eine Expertise im Auftrag der BZgA von Andrea Hilgers unter Mitarbeit von Susanne Krenzer und Nadja Mundhenke. Köln.

(5) BZgA (2010): Jugendsexualität 2010. Ergebnisse der aktuellen Repräsentativbefragung. Köln.

Ausgewählte sexualpädagogische Literatur

Für die Arbeit mit Vorschulkindern

  • Kleinschmidt, L.; Martin, B.; Seibel, A. (1994): Lieben, kuscheln, schmusen. Hilfen für den Umgang mit kindlicher Sexualität. Münster.
  • BZgA (Hrsg.) (2003): Entdecken, schauen, fühlen. Materialien und Medien zur Körpererfahrung und Sexualerziehung. Das Handbuch für Erzieherinnen und Erzieher. Köln.

Für Schulkinder

  • Millhoffer, P. u.a. (1999): Sexualerziehung, die ankommt … ein Leitfaden für Schule und außerschulische Jugendarbeit zur Sexualerziehung von Mädchen und Jungen der 3. – 6. Klasse. BZgA, Köln.
  • Valtl, Karlheinz (1998): Sexualpädagogik in der Schule. Didaktische Analysen und Materialien für die Praxis. Weinheim.

Für Jugendliche

  • Sielert, U. u.a. (1993): Sexualpädagogische Materialien für die Jugendarbeit in Freizeit und Schule. Weinheim.
  • Timmermans, S.; Tuider E. (Hg.) (2008): Sexualpädagogik der Vielfalt. Praxismethoden zu Identitäten, Beziehungen, Körper und Prävention für Schule und Jugendarbeit. Weinheim.
  • Kimmel, B. u.a. (2011): Let´s talk about Porno. Jugendsexualität. Internet und Pornografie. Arbeitsmaterialien für Schule und Jugendarbeit (kostenlos bestellbar unter www.klicksafe.de).

Weitere Beiträge des Autors hier in unserem Familienhandbuch

Autor

Prof. Dr. Konrad Weller, Diplompsychologe,

Leiter des Lehr- und Forschungsbereichs Angewandte Sexualwissenschaft der HS Merseburg, Fachbereich Soziale Arbeit.Medien.Kultur
Hochschule Merseburg
Geusaer Str. 88
O6217 Merseburg

E-Mail

Erstellt am 18. Dezember 2013, zuletzt geändert am 18. Dezember 2013

Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz
Logo: Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz