Familiengründung mit Spendersamen
Dr. Petra Thorn
“Warum sollten wir mit anderen darüber sprechen, dass wir eine Behandlung mit Spendersamen machen? Sie würden sich nur abfällig darüber äußern, unser Kind ablehnen und vielleicht meinen Mann wegen seiner Unfruchtbarkeit sogar hänseln.”
Diese Aussage verdeutlicht, mit welchem Stigma die Familiengründung mit Spendersamen (auch: donogene Insemination, häufig mit “DI” abgekürzt) lange Jahre verbunden wurde. In den letzten Jahren hat sich dies jedoch deutlich verändert. Es gab zahlreiche Berichte in Zeitschriften, Beiträge im Fernsehen und im Februar 2013 ein Urteil, das einer jungen Frau das Recht einräumte, die Daten des Spenders einzusehen. Diese Entwicklung hat bei vielen Paaren, die eine Samenspende in Anspruch genommen haben, dazu geführt, dass sie mehr Mut haben, offen damit umzugehen: Sie sprechen mit Freunden und Verwandten darüber und klären ihr Kind über seine Zeugungsart auf. Die Samenspende bleibt jedoch eine komplexe Art, eine Familie zu gründen. Es gilt medizinische, juristische und vor allem psychosoziale Fragestellungen zu berücksichtigen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Aspekte und weist auf weiterführende Literatur hin.
Einleitung
Die Spendersamenbehandlung wurde sowohl in Deutschland als auch weltweit bis in die 1950er Jahre sehr kritisch gesehen. Ärzteverbände sahen sie über lange Jahre als moralisch verwerflich und damit standesunwürdig an und auch die Kirchen sprachen sich dagegen aus. Einige Ärzte boten die Behandlung trotzdem an, empfahlen den Paaren allerdings aufgrund der ablehnenden gesellschaftlichen Haltung absolutes Stillschweigen. Erst Anfang der 1970er Jahre wurde die Spendersamenbehandlung nicht mehr als standesunwürdig erachtet und einige Ärzte berichteten öffentlich, dass sie diese Behandlung durchführten. In den Folgejahren nahmen auch Universitätskliniken die Insemination mit Spendersamen in ihr Behandlungsangebot auf.
Die juristischen Unklarheiten führten allerdings zu Verunsicherungen und die meisten Kliniken zogen sich deshalb von der Behandlung wieder zurück. Erst Anfang der 1990er Jahre, über zehn Jahre nach der ersten erfolgreichen In-vitro-Fertilisation, begann sich das Tabu um die Spendersamenbehandlung langsam zu lüften. 1995 gründete sich der Arbeitskreis für donogene Insemination e.V., ein Zusammenschluss von Ärzten, die Spendersamenbehandlung anbieten, und erstmals Behandlungsrichtlinien publizierten. Mittlerweile gehören diesem Arbeitskreis über 30 Ärzte und weitere Fachkräfte diesem Arbeitskreis an. (www.donogene-insemination.de)
1978 wurde in England Luise Brown als erstes Kind nach einer In-vitro-Fertilisation geboren. Bei dieser Behandlung wird die Frau hormonell stimuliert. Die Eizellen werden dem Körper entnommen, mit dem Samen des Ehemanns befruchtet und der Frau wieder eingesetzt. Diese Behandlung wird vor allem bei undurchlässigen Eileitern angewandt.
Zurzeit werden in Deutschland schätzungsweise 1000 bis 1200 Kinder jährlich nach einer Spendersamenbehandlung geboren. Ein immer größerer Anteil dieser Familien spricht offen über ihre Zusammensetzung und den Beitrag des Samenspenders zur Familiengründung. Sie erkennen an, dass sie sich in ihrer Zusammensetzung von der üblichen Familie unterscheiden. Aber sie sprechen selbstbewusst darüber und vergleichen sich mit andersartig zusammengesetzten Familien wie z.B. Adoptivfamilien und Patchworkfamilien, die inzwischen ebenfalls gesellschaftlich akzeptiert werden und über die offen gesprochen wird.
Medizinische Aspekte
Der häufigste Grund für die Behandlung mit Spendersamen ist die vollkommene Sterilität oder eine stark eingeschränkte Fruchtbarkeit des Mannes. Dies stellen Ärzte bei rund 40% aller Paare, die ungewollt kinderlos bleiben, fest. Männliche Unfruchtbarkeit kann auf Erkrankungen im Kindesalter wie beispielsweise Hodenhochstand oder Mumps zurückgeführt werden, weiterhin kann auch die medizinisch erforderliche Behandlung einer Krebserkrankung zu Unfruchtbarkeit führen. In vielen Fällen können die Ärzte jedoch nur die Unfruchtbarkeit feststellen, sind aber nicht in der Lage, zu erklären, was genau dazu geführt hat. Ein weiterer Grund für eine Spendersamenbehandlung kann eine Erbkrankheit des Mannes sein. Das Paar hatte möglicherweise bereits Fehlgeburten aufgrund dieser genetischen Erkrankung erlitten oder möchte nicht das Risiko eingehen, dass diese Krankheit auf ihre Kinder übertragen wird. Auch greifen zunehmend lesbische Paare und alleinstehende Frauen auf die Spendersamenbehandlung zurück, um eine Familie zu gründen.
Die meisten Paare versuchen zunächst mit Hilfe der Reproduktionsmedizin, und hier vor allem mit der sogenannten intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI), ein Kind zu zeugen, doch dies ist ein invasiver körperlicher Eingriff. Die ICSI basiert auf einer In-vitro-Fertilisation. Hierbei werden einzelnen Samenzellen in die Eizelle injiziert. Sie wird vor allem bei starker männlicher Unfruchtbarkeit angewandt. Manche Paare lehnen diese Behandlung grundsätzlich ab oder sind nach wenigen Versuchen nicht mehr bereit, die körperlichen und psychischen Belastungen zu tragen. Seit 2004 hat sich zudem die Situation durch die reduzierte Zuzahlung der Krankenkassen zu diesen und weiteren reproduktionsmedizinischen Behandlungen für Paare deutlich verschlechtert. Inzwischen wird nur ein Teil der Kosten für ICSI und ähnliche Behandlungen von den Kassen übernommen. Auch diese finanzielle Mehrbelastung führt bei Paaren zur Erwägungen einer Spendersamenbehandlung, die kostengünstiger ist als eine ICSI.
Im Gegensatz zur ICSI kann die Spendersamenbehandlung im natürlichen Zyklus, also ohne hormonelle Stimulation der Frau, durchgeführt werden. Die Frau unterzieht sich hierbei Ultraschalluntersuchungen und Blutuntersuchungen zur Abklärung des Eisprungs. Kurz vor dem Eisprung wird eine oder manchmal zwei Inseminationen mit dem Sperma des Spenders durchgeführt. Eine hormonelle Stimulation wird empfohlen, wenn eine solche Behandlung erfolglos bleibt oder aufgrund des Alters der Frau nicht von einem regelmäßigen Eisprung ausgegangen werden kann.
Samenspender werden von den Ärzten auf Erkrankungen untersucht. Dazu wird nicht nur der Spender selbst befragt, sondern es gehört auch die Abklärung naher Verwandter (Eltern, Geschwister, ggf. eigene Kinder) dazu. Es werden nur Männer zugelassen, deren Sperma eine sehr hohe Qualität aufweist und die gesund sind. Hinzu kommt, dass das Sperma vor der Insemination sechs Monate kryokonserviert wird, d.h. es wird tiefgefroren gelagert. Dies dient der Risikominderung einer Infektionsübertragung (z.B. HIV, Hepatitis). Der Samenspender wird vor der Kryokonservierung auf Infektionskrankheiten untersucht und das Sperma wird erst verwendet, wenn er auch nach diesen sechs Monaten frei von ansteckenden Krankheiten ist.
Bei der Behandlung von lesbischen und alleinstehenden Frauen sind Ärzte zurückhaltend, denn der Spender kann Gefahr laufen, unterhalts- und erbschaftspflichtig zu werden. Daher führen diese Frauen die Samenspende häufig im privaten Rahmen durch: Sie suchen in ihrem persönlichen Umfeld, im Internet oder per Kontaktanzeige einen Mann, der bereit ist, Samen zu spenden. Eine medizinische Überprüfung des Spenders findet nicht immer statt, auch wird im Vorfeld nicht immer geklärt, welche Rolle der Spender für die Familie und das spätere Kind einnehmen soll. Letzteres hat in den vergangenen Jahren immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen geführt.
Juristische Grundlagen
Grundsätzlich ist in Deutschland die Insemination mit dem Samen eines anderen Mannes als des Partners erlaubt, da diese gemäß des Embryonenschutzgesetzes, einem Strafgesetz, anders als beispielsweise die Eizellenspende, nicht verboten ist. Es gibt allerdings einige nicht ausreichend geregelte Bereiche. Beispielsweise müssen Ärzte die Dokumente, aus denen Samenspender und die den Samen erhaltene Frau hervorgeht, seit 2007 30 Jahre lang aufbewahren. Das führt dazu, dass Erwachsene, die sich erst nach ihrem 30. Lebensjahr für den Samenspender interessieren, ihr sog. Auskunftsrecht (Recht, die Identität des Spenders zu erfahren) vielleicht nicht mehr umsetzen können. Einige Ärzte bewahren diese Unterlagen daher freiwillig länger auf. Die Unterlagen von Adoptierten werden mindestens 60 Jahre lang aufbewahrt – diese Dokumentationsdauer wäre sicherlich auch für die Unterlagen der Samenspende sinnvoll.
Wenn Eltern zur Zeit sicherstellen möchten, dass ihr Kind dieses Recht umsetzen kann und die Unterlagen entsprechend lange aufbewahrt werden sollen, ist ein notarieller Vertrag sinnvoll, der dies explizit regelt. Nicht geklärt ist zudem, wann bzw. unter welchen Bedingungen ein Kind über seine Abstammung erfahren kann. In Anlehnung an die Praxis im Bereich der Adoption wäre es sinnvoll, dass Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr erfahren können, wer ihr genetischer Erzeuger ist. Möglicherweise ist es im Falle einer Erkrankung, die mit Körperstoffen des Spenders gelindert oder geheilt werden könnte, auch bereits zu einem früheren Alter hilfreich. Auch hier ist eine juristische Klärung erforderlich. Wünschenswert wäre zudem, dass die Begegnung des Kindes und ggf. seiner Familie mit dem Samenspender wie auch bei der Adoption von einer psychosozialen Fachkraft vorbereitet und begleitet wird.
Seit Einführung des Kindschaftsrechtsverbesserungsgesetzes im April 2002 gibt es für heterosexuelle Paare juristische Sicherheit was die Vaterschaft betrifft. Wenn der Ehemann oder Partner in eine Spendersamenbehandlung eingewilligt hat, kann dessen Vaterschaft weder von ihm selbst noch von der Frau angefochten werden. Dies bedeutet, dass ein Kind auch unterhalts- und erbberechtigt ist, wenn sich die Eltern trennen oder scheiden lassen. Rechtsunsicherheit in dieser Frage besteht allerdings für lesbische Paare und allein stehende Frauen.
Psychosoziale Fragestellungen
Die medizinische Behandlung mit Spendersamen ist relativ einfach, die Familiengründung mit Spendersamen wirft jedoch viele Fragestellungen auf. Ein zentrales Thema für die meisten Paare ist die Auseinandersetzung damit, ob und wer von der Absicht, mit Hilfe der Spendersamenbehandlung ein Kind zu zeugen, erfahren soll. Viele sprechen zunächst aufgrund des Tabus und des befürchteten Stigmas mit niemandem darüber. Häufig jedoch entspricht dies nicht dem natürlichen Bedürfnis. Diskussionen mit Außenstehenden, mit engen Freunden oder Familienangehörigen können hilfreich sein, denn man kann sich über seine Gefühle, Ängste und Sorgen austauschen. Dies ist vor allem für Frauen wichtig. Auch kann man seine eigene Haltung mit anderen vergleichen. Damit werden eigene Entscheidungen auf sinnvolle Weise hinterfragt, gestärkt oder manchmal auch verworfen.
Damit zusammen hängt die Frage, ob das Kind über seine Zeugungsart aufgeklärt werden soll. Wenn andere über die Spendersamenbehandlung Bescheid wissen, besteht das Risiko, dass diese mit dem Kind darüber sprechen. Viele Eltern möchten dies jedoch vermeiden. Daher beabsichtigen immer Eltern, ihr Kind aufzuklären. Sie möchten sicherstellen, dass das Kind diese wichtige Information nicht von Außenstehenden, sondern von ihnen selbst erfährt. Sie befürchten zudem einen Vertrauensbruch, wenn das Kind von anderen, zufällig oder zu einem ungünstigen Zeitpunkt von seiner Zeugungsart erfährt.
In den letzten Jahren ist nicht nur bei uns, sondern in vielen Ländern die Aufklärungsquote gestiegen. Diese Eltern in diesen Familien befürworten, dass jeder das Recht hat über seine Abstammung informiert zu sein. Offenheit und Ehrlichkeit sind zudem für sie wichtige Werte in ihrer Erziehung und sie möchten nicht mit der Belastung eines Familiengeheimnisses leben. Nichtsdestotrotz haben vor allem Männer Angst, dass das Kind sie vielleicht ablehnen könnte, weil sie “nur” der “soziale” Vater sind. Wissenschaftliche Studien und die Erfahrungen in vielen Familien zeigen auf, dass diese Angst unbegründet ist: Die Bindung zu dem sozialen Elternteil, also zwischen Vater und Kind ist genau so stabil wie zu dem biologischen Elternteil, zwischen Mutter und Kind.
Ähnlich wie bei Adoptivkindern sind es die Eltern, die im Alltag der Kinder präsent sind, es aufziehen, lieben und auch Grenzen stecken, die von den Kindern als Eltern im psychologischen Sinne anerkannt werden. Für viele Eltern ist es wichtig, in diesem Zusammenhang auch zu klären, dass der Samenspender auch für sie selbst eben der Erzeuger, aber nicht der genetische oder biologische “Vater” des Kindes ist. Vater ist und bleibt der Mann, der im Alltag des Kindes präsent ist und es emotional versorgt. Bei dieser Unterscheidung hilft es Eltern, den Samenspender als “Erzeuger”, als “Samenspender” ” oder im Gespräch mit kleinen Kindern als „den netten Mann, der uns Samen schenkte“zu bezeichnen und den Begriff “Vater” für den tatsächlichen Vater zu verwenden.
Im Film “Ich bin ein Kind von der Samenbank”, berichtete ein junger Erwachsener über seine Situation. Für ihn war selbstverständlich der Mann, der ihn aufgezogen hat, sein Vater. Auch im Film des Kanadiers Barry Steven “Wer ist mein Vater”, wird aufgezeigt, dass es sehr wichtig sein kann, um seinen genetischen Erzeuger zu wissen. Letztendlich bezeichnete auch Barry Steven seinen sozialen Vater als Vater.
Bei vielen Paaren entsteht vor Behandlungsbeginn Neugier ob des Samenspenders. Sie möchten wissen, wie er aussieht, welche Schulbildung er genossen hat oder welchen Hobbys er nachgeht. In den letzten Jahren sind einige Samenbanken dazu übergegangen, den Wunscheltern nach einer Vorauswahl anonyme Profile von mehreren Spendern zur Verfügung zu stellen. Die Eltern, und nicht mehr wie früher die Ärzte, wählen dann den Spender aus. Wunscheltern, die solche Eckdaten kennen, können sich eher ein ungefähres Bild vom Spender machen und empfinden weniger Ohnmacht ob der Behandlung. Auch können sie später dem Kind diese Information weitergeben.
Nach der Geburt sind die Eltern vor die Frage gestellt, ob und wann sie mit ihrem Kind über seine Zeugung sprechen. Alle psychosozialen Fachkräfte sprechen sich für eine frühzeitige Aufklärung des Kindes im Kindergartenalter auf. Mittlerweile gibt es Ratgeberbücher und vor allem Kinderbücher, die Eltern für diese Aufklärungsgespräche mit ihrem Kind nutzen können. In diesen Büchern wird mit einfachen Worten und kleinkindgerecht die Spendersamenbehandlung erklärt: Der Vater hatte nicht ausreichend Samen hatte und die Eltern suchten daher einen Arzt auf. Dieser Arzt fand einen anderen Mann, der den Eltern Samen schenkte.
Unterstützung und Ressourcen für Paare
Im Vorfeld einer Adoption werden von Fachkräften zunehmend so genannte “Adoptionsvorbereitungsseminare” empfohlen. Diese Seminare haben zum Ziel, dass Paare umfassend über die Adoption eines Kindes informiert werden und entscheiden können, ob eine Adoption für sie die passende Form ist, eine Familie zu gründen. Solche Vorbereitungsseminare werden auch für Paare angeboten, die eine Spendersamenbehandlung überlegen. Sie dienen der Information über medizinische und juristische Aspekte und behandeln ausführliche alle psychosozialen Fragen. Sie erleichtern zudem, Kontakt zu anderen Paaren in der gleichen Situationund aufzunehmen und dadurch die Isolation zu durchbrechen. Viele Paare bleiben auch nach den Seminaren in Kontakt miteinander, unterstützen sich während der Behandlung und diejenigen, die Kinder bekommen haben, engagieren sich seit vielen Jahren in folgenden Gruppen: www.spendersamenkinder.de; www.di-netz.de; www.di-familie.de. Eine psychosoziale Kinderwunschberatung vor der Behandlung kann ebenfalls bei der Entscheidungsfindung weiterhelfen (www.bkid.de)
Die nachstehenden Bücher informieren und unterstützen bei der Familienbildung mit Spendersamen:
Allgemeine Ratgeber für Paare
- Thorn, P. (2008): Familiengründung mit Spendersamen. Kohlhammer Verlag.
- Thorn, P. (2010): Männliche Unfruchtbarkeit und Kinderwunsch. Erfahrungen, Lebensgestaltung, Beratung. Kohlhammer Verlag.
Kinderbücher für die Aufklärung
- Thorn, P. (2006): Die Geschichte unserer Familie. Ein Buch für Familien, die sich mit Hilfe der Spendersamenbehandlung gebildet haben. FamART Verlag.
- Thorn, P., Herrmann-Green, L. (2009): Die Geschichte unserer Familie. Ein Buch für lesbische Familien mit Wunschkindern durch Samenspende. FamART Verlag.
- Thorn, P. (2011): Woher manche Babys kommen – Ein Erklärungs- und Aufklärungsbuch für Kinder, die mit medizinischer Unterstützung gezeugt wurden. FamART Verlag.
Autorin
Dr. Petra Thorn, Dipl.-Sozialarbeiterin, Dipl.-Sozialtherapeutin, Familientherapeutin DGSF, ist tätig in der Beratung bei Kinderwunsch. Arbeits- und Forschungsschwerpunkt: Familienbildung mit Spendersamen; Veröffentlichungen und Fortbildungstätigkeiten im Bereich psychosoziale Beratung bei Kinderlosigkeit und Familienbildung mit Spendersamen. Mitinitiatorin und Vorsitzende des Beratungsnetzwerks Kinderwunsch Deutschland, Mitinitiatorin und Vorstandsmitglied von Wunschkind e.V., (Vorstands-) Mitglied in mehreren deutschen und internationalen Fachorganisationen.
Kontakt
Praxis für Paar- und Familientherapie
Langener Str. 37
64546 Mörfelden
Erstellt am 14. März 2005, zuletzt geändert am 4. Juli 2013