Schwangerschaftsabbruch

Eva Zattler

Der Artikel setzt sich mit dem schwierigen Thema des Schwangerschaftsabbruches auseinander. Dabei werden Themen wie Verhütung oder ungeplante Schwangerschaft angesprochen. Das Recht sich beraten zu lassen besteht für Frauen wie auch für Männer und wird nachfolgend ausführlich beschrieben.

Immer noch entsteht ein großer Teil der Schwangerschaften in Deutschland ungeplant. “Wie kann heutzutage so etwas überhaupt noch passieren, wo es doch wirksame Verhütungsmittel gibt” fragen viele – vor allem die, denen es immer gelungen ist, erfolgreich zu verhüten.

Verhütungsmittelversager wie z.B. ein gerissenes Kondom, die Pille, die trotz korrekter Einnahme nicht wirkt, oder ein zu früh gegebenes grünes Licht bei computergesteuerter Verhütung mit Teststreifen können zur Schwangerschaft führen.

Unkenntnis über die Haltbarkeit von Samenfäden (5-7 Tage) führt manchmal zu falschen Berechnungen, oder spontane Leidenschaft verleitet dazu, Verhütung zu vergessen.

Viele wissen nicht, dass die “Pille danach” noch bis zu 72 Stunden nach dem ungeschützten Verkehr mit einer hohen Wahrscheinlichkeit eine Schwangerschaft verhindert. Oft haben auch Ärzte der Frau oder dem Mann gesagt, sie seien unfruchtbar: “…mir hat der Arzt gesagt, bei Ihnen wird das mal ganz schwierig, ein Kind zu bekommen” , oder die Lebenserfahrung einer früheren Beziehung, in der sich eine erwünschte Schwangerschaft nicht eingestellt hat, erweckte den Eindruck, unfruchtbar zu sein. Zeigt der Teststreifen des Schwangerschaftstests ein positives Ergebnis, kann die Frau mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass eine Schwangerschaft vorliegt. Ein Besuch bei ihrem Frauenarzt oder ihrer Frauenärztin wird ihr Gewissheit verschaffen. In der Regel kann sie dort auch bereits erfahren, in welcher Schwangerschaftswoche sie ist.

Nicht jede ungeplante Schwangerschaft ist oder bleibt auch unerwünscht (Für viele von uns war der Start ins Leben eine unerwünschte Schwangerschaft…). Sie bedeutet aber auch, in einer Situation schwanger zu sein, in der es keine Möglichkeit gab, sich vorher auf ein Kind vorzubereiten, so dass oft schwierige Umstände vorhanden sind.

Der wichtigste Gesprächspartner für eine Frau, die soeben von ihrer Schwangerschaft erfahren hat, ist meist der Mann, von dem sie schwanger ist. Manchmal ist er unauffindbar, entzieht sich dem Gespräch oder besteht auf einem Schwangerschaftsabbruch. In anderen Fällen hat es nie eine Partnerschaft gegeben. Für diese Frauen sind Freunde, Eltern oder andere Verwandte Menschen ihres Vertrauens, mit denen sie die Entscheidung besprechen werden.

Das Hilfsangebot von Schwangerenberatungsstellen nutzen

Frauen und Männer haben das Recht, sich in einer Schwangerenberatungsstelle hinsichtlich der Schwangerschaft, ihrer Lebenssituation und möglicher Hilfen beraten zu lassen. Relevante Informationen und eine Suchmöglichkeit per Postleitzahl nach einer Schwangerenberatungsstellen finden Sie auf www.familienplanung.de, einer Seite des Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Die Beratung in einer Schwangerenberatungsstelle kann auch anonym erfolgen (die Beratenen müssen keinen Namen nennen), und sie ist kostenlos. Eine beratene Frau hat das Recht, nach Abschluss der Beratung eine Bescheinigung über diese zu erhalten. Das gilt ebenso für Minderjährige. Die gesetzlich festgelegte Schweigepflicht der Beratungsstelle besteht auch gegenüber deren Eltern. In der Beratung können die Frau, der Mann oder das Paar darüber sprechen, was es für sie bedeutet, dass eine Schwangerschaft entstanden ist, wie ein Leben mit Kind zu bewältigen wäre und welche Sorgen ihnen ihre Lage bereitet.

Die Schwangerenberatungsstelle wird sie sowohl darüber beraten, wie sie die ihnen eventuell zustehenden finanziellen Hilfen beantragen können, als auch hinsichtlich ihrer seelischen Situation. Wenn der potenzielle Kindesvater für die Schwangere erreichbar ist, kann es eine große Hilfe sein, im gemeinsamen Beratungsgespräch nach einer Lösung zu suchen. Die Beratungsstelle bietet einen geschützten Rahmen, über die Sorgen zu sprechen, die die ungewollte Schwangerschaft für die Schwangere oder das Paar mit sich bringt. Die Beziehung zum Partner oder der Partnerin und ihre Tragfähigkeit in schwierigen Lebenssituationen spielen hier eine wichtige Rolle.

Eine Schwangerschaft, die in einer Beziehung eintritt, die erst seit kurzer Zeit besteht, oder eine Schwangerschaft, die in einer zerbrechenden Beziehung entstanden ist, lösen bei den Beteiligten oft große Ängste aus – dass das Kind mit der Mutter alleine aufwachsen wird, der Vater keinen Kontakt zum Kind haben wird, die Mutter alleine überfordert sein könnte. Wenn der Kinderwunsch und die Angst davor, für ein Kind zu sorgen, gleich stark vorhanden sind, ist es meist ausgesprochen schwierig, sich zu entscheiden.

Eine ähnlich ambivalente Situation entsteht, wenn ein Partner für, der andere gegen das Kind ist. Manchmal erschweren Verschuldung, große familiäre Belastungen, Wohnungsprobleme, fehlende Kinderbetreuung oder berufliche Probleme die Lage so, dass es kaum möglich erscheint, sich für das Kind zu entscheiden. Es ist für die Entscheidung sehr wichtig, nicht nur die Vernunftgründe zu betrachten, sondern vor allem auch in sich hineinzuhorchen, welche Gefühle vorhanden sind.

Dabei kann eine Schwangerschaftsberatung Hilfestellungen geben. Eine Schwangerschaft “einem Partner zuliebe” abzubrechen, führt meist zur späteren Auflösung der Partnerschaft. Ähnliches gilt für den Fall, wenn die Frau an die Schwangerschaft oder den Schwangerschaftsabbruch die Hoffnung knüpft, eine kriselnde Partnerschaft zu retten. Das Kind bzw. die Verarbeitung des Abbruchs bindet seelische Kraft, die dann nicht mehr für das Krisenmanagement der Beziehung zur Verfügung steht.

Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch

So wichtig das Gespräch mit dem Partner und anderen wichtigen Bezugspersonen ist – letzten Endes liegt die Entscheidung für oder gegen das Kind bei der Frau, und damit auch die Verantwortung. Eine Frau unter Druck zu setzen, damit sie einen Abbruch macht, steht unter Strafe (§ 240 StGB).

Zudem sind Entscheidungen gegen ein Kind, die auf Druck anderer Menschen getroffen wurden, erfahrungsgemäß später schlecht zu verarbeiten. Der Schwangerschaftsabbruch und seine gesetzlichen Bestimmungen sind in § 218 Strafgesetzbuch, im Schwangeren- und Familienhilfegesetz, im Schwangerschaftskonfliktgesetz sowie in Landesgesetzen geregelt.

Da ein Abbruch nach der Beratungsregelung, also ohne ärztliche medizinische Indikation, nur innerhalb einer Frist von zwölf Wochen nach Empfängnis möglich ist, geraten Frauen, die erst spät von der Schwangerschaft erfahren haben, häufig unter Zeitdruck. Die eigenen Lebensumstände so zu verändern, dass ein Kind darin Platz hat, erfordert aber Zeit, und ob die Veränderung bis zur Geburt gelingt, ist vorerst nicht absehbar. Für manche Frauen ist in ihrer derzeitigen Lebenssituation ein Kind undenkbar.

Wenn sie auch nach der Beratung über Hilfsmöglichkeiten noch keine Chance sehen, ein Leben mit dem Kind zu bewältigen, und wenn sie sich nicht vorstellen können, das Kind zu bekommen und zur Adoption freizugeben, entscheiden sie sich gegen das Kind und für einen Schwangerschaftsabbruch. Möchte eine Frau nach einem Abbruch über ihre Gefühle und ihre Lebenssituation sprechen, so kann sie sich jederzeit in einer anerkannten Schwangerenberatungsstelle weiter beraten lassen.

Autorin

Eva Zattler
pro familia-Landesverband Bayern
Düsseldorfer Str. 22
80804 München

Tel.: 089/30611-285
Fax: 089/30611-111

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Erstellt am 24. Januar 2003, zuletzt geändert am 25. Februar 2010