Wie führe ich einen neuen Partner in meine Familie ein?
Prof. Dr. Hermann Giesecke
Auch alleinerziehende Eltern haben ein Recht auf eine befriedigende Partnerbeziehung, das grundsätzlich nicht von der Zustimmung der Kinder abhängig sein darf. Lebt der andere – männliche oder weibliche – Partner außerhalb der Einelternfamilie, hat er in ihr den Status eines von den Kindern im allgemeinen akzeptierten Gastes. Soll er jedoch auch in der Familie als deren Mitglied dauerhaft wohnen, können spezifische Probleme entstehen, weil er dann von außen kommend auf eine bereits ausgeprägte sozio-emotionale Struktur trifft, an deren Entstehung er nicht von Anfang an mitgewirkt hat. Zudem muss er in die Erziehungsaufgabe produktiv einbezogen werden. Der Artikel gibt Hinweise für mögliche Lösungen dieser Probleme.
Nach dem Tod eines Partners oder öfter noch nach einer Trennung oder Scheidung bleibt in der Regel ein Partner mit den gemeinsamen Kindern in einer Alleinerzieherfamilie zurück. In vielen Fällen entsteht dann die Absicht, mit einem neuen Partner eine Verbindung einzugehen. Dabei entsteht das Problem, wie man im Hinblick auf die Kinder den neuen Partner in die Familie einführen soll.
Normalerweise haben die Mitglieder einer Familie eine Reihe von Außenkontakten zu Freunden und Bekannten, die mehr oder weniger häufig zu Gast sind und manchmal sogar in der Wohnung übernachten. Zu diesen Gästen dürfte im Allgemeinen auch der in Aussicht genommene neue (männliche oder weibliche) Partner des allein mit den Kindern lebenden Elternteils gehören. Jedenfalls sollte er nicht plötzlich als eine Art Überraschungsgast den Kindern als neues Familienmitglied präsentiert werden. Sein Status als Gast ermöglicht es den Kindern, sich ihm mit einer gewissen Distanz offen und beobachtend zu nähern.
Eine Bedrohung entsteht erst dann, wenn der neue Partner in die Wohnung einzieht oder wenn umgekehrt seinetwegen ein Umzug bevorsteht. Dieser Schritt muss sorgfältig überlegt werden, denn davon sind die Kinder unmittelbar in ihrem Alltagsleben betroffen. Er sollte nur dann erfolgen, wenn die beiden Erwachsenen sich ihrer Beziehung hinreichend sicher sind, wenn diese nach ihrer Einschätzung langfristig eine Chance hat. Möglichst vermieden werden sollte, dass eine Beziehung nach dem Zusammenziehen scheitert und sich dieser Vorgang vielleicht sogar noch mehrmals mit anderen Personen wiederholt. Solche Erfahrungen könnten das Vertrauen der Kinder in die soziale Stabilität ihrer Familie erschüttern.
In der Regel – vor allem wenn keine zwingenden finanziellen Gründe vorliegen – spricht wenig dafür, das Zusammenziehen mit Eile zu betreiben. Nicht selten bestehen glückliche Partnerschaften über mehrere Jahre, obwohl mit Rücksicht auf die Kinder – vor allem, wenn beide Erwachsene mit eigenen Kindern leben – jeder seine eigene Wohnung behalten hat.
Im Unterschied zu früheren Zeiten ist heute weitgehend unbestritten, dass auch allein erziehende Eltern ein Recht auf eine befriedigende Partnerschaft haben. Auch in einer “normalen” Familie ist die Beziehung der Eltern eine eigenwertige und eigenständige, die nicht von der Zustimmung der Kinder abgeleitet oder gar davon abhängig sein darf. Im Falle der Scheidung oder Trennung wird diese Tatsache oft dadurch überdeckt, dass gegenüber den Kindern ein schlechtes Gewissen zurückbleibt, weil der andere Elternteil nun abwesend sein muss – wodurch die Neigung entstehen kann, das eigene Leben um das der Kinder herum zu zentrieren. Ein schlechtes Gewissen ist aber meist auch ein schlechter pädagogischer Ratgeber. Bei nüchterner Betrachtung ist nicht einsichtig, dass ein Leben ohne Partner für die Kinder in irgendeiner Hinsicht nützlich sein könnte. Es ist vielmehr zu erwarten, dass auch das Wohlergehen der Kinder auf die Dauer ganz wesentlich davon abhängt, ob der mit ihnen lebende Elternteil sich in einer befriedigenden Partnerschaft aufgehoben fühlt.
Formen neuer Beziehungen
Nicht selten wird zunächst versucht, zumindest in der ersten Phase die Beziehung zum Partner strikt vom Familienleben zu trennen. Man trifft sich mit ihm möglichst außerhalb der eigenen Wohnung, um die Kinder heraus zu halten, die unter Umständen von dieser Beziehung gar nichts wissen. Das hat den Vorteil, dass die Kinder sich an den Partner gar nicht erst gewöhnen müssen und dann vielleicht enttäuscht sind, wenn die Beziehung ein Ende hat. Die Frage ist nur, wie befriedigend eine solche Beziehung auf Dauer sein kann, wenn ein so wesentlicher Teil wie das eigene Familienleben ausgeblendet bleiben muss. Zudem können Kinder, wenn sie davon etwas bemerken oder vermuten, unnötige Ängste entwickeln.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass der neue (männliche oder weibliche) Partner zwar seine eigene Wohnung behält, somit im Gaststatus verbleibt, den Kindern aber bekannt ist und an ihrem Leben Anteil nimmt. In diesem Falle kann er von großem Nutzen für die Kinder sein, wenn sie ihn akzeptiert haben. Dass er keinerlei Erziehungsrechte hat und auch keine Rechte geltend machen kann, die aus gemeinsamem familiärem Zusammenleben erwachsen, kann dabei eine Chance sein: Der Partner kann den Kindern gegenüber unbefangen bleiben und ein freundschaftliches Verhältnis aufbauen, ohne stiefväterliche oder stiefmütterliche Pflichten übernehmen zu müssen. Manche Paare sind sicher gut beraten, wenn sie es bei dieser Konstellation belassen – in der Überzeugung, dass dies für sie die richtige Mischung aus Nähe und Distanz ist.
Eine neue Qualität tritt jedoch ein, wenn der Partner zum Mitglied der Familie wird, also mit ihr eine gemeinsame Wohnung bezieht und rund um die Uhr mit ihr zusammen lebt – mit oder ohne Trauschein. Dann wird er nämlich notwendigerweise zum Stiefelternteil, was schlecht gegen den Willen der Kinder einfach durchgesetzt werden kann, weil dann die soziale Stabilität der Familie auf dem Spiel steht. Vorausgehen sollte einem solchen Schritt deshalb eine längere Bekanntschaft, innerhalb derer der Mann bzw. die Frau die Kinder auch kennen lernt und mit ihnen eine beiderseits zufrieden stellende Beziehung aufbauen kann. In dieser Zeit können zum Beispiel Ängste von Kindern abgebaut werden, ob sie nun berechtigt sind oder nicht. Niemand kann sich seine Ängste aussuchen. Ein Kind kann zum Beispiel Angst davor haben, dass durch den neuen Partner die soziale Stabilität der Familie bedroht wird, dass es gezwungen werden soll, eine bestimmte Art von Beziehung zu ihm einzugehen, oder dass dem Kind etwas verloren geht, auf das es wirklich einen Anspruch hat – wie die Zeit der Mutter bzw. des Vaters oder genügend Aufmerksamkeit für seine Pläne und Probleme. Ist eine Trennung oder Scheidung vorausgegangen, befürchten Kinder zudem oft, dass sie auch noch den zweiten Elternteil verlieren könnten, dass also der neue Partner sie ihnen wegnimmt und die Kinder allein zurückbleiben könnten.
Notwendige Umstellungen
Die eigentlichen Probleme entstehen aber durch die notwendige Neuordnung der inneren Sozialstruktur. Jede Familie entwickelt eine bestimmte Beziehungsstruktur sowie Rollenpositionen ihrer Mitglieder, die durch jeden Neuzugang – ob Kind oder Erwachsener – in Frage gestellt werden und umorganisiert werden müssen. So ist es ein erheblicher Unterschied, ob ein einziger Erwachsener vorhanden ist, oder ob zwei Erwachsene nun gemeinsam agieren. Alltägliche Routinen wie Fragen des Tagesablaufs, der Ästhetik der Wohnungseinrichtung, der Ordnung und der Arbeitsteilung müssen neu geregelt, neue Formen der Beratung und Entscheidung müssen gefunden werden.
Der Stiefelternteil kennt zudem – im Unterschied zu einer Erstfamilie – nicht die frühere Geschichte der Familie und vor allem der Kinder aus eigener Erfahrung, weil er nicht von Anfang an dabei gewesen, sondern später hinzugekommen ist. Diese Differenz lässt sich zwar bis zu einem gewissen Grade durch Erzählungen kompensieren, aber nie wirklich ganz beseitigen. Im Falle der Scheidung oder Trennung tritt der Stiefelternteil zudem an die Stelle des abwesenden leiblichen Elternteils, was bei den Kindern Loyalitätskonflikte und Identitätsstörungen auslösen kann – je nachdem, wie intensiv deren Bindungen an den abwesenden Elternteil sind.
Deshalb ist es nützlich, derartige Schwierigkeiten vorweg zu bedenken, wenn ein neuer Partner in die Familie eingeführt wird. Zu empfehlen ist dem Stiefelternteil, zu Beginn eine eher defensive und zurückhaltende Position einzunehmen, die sich im weiteren Verlauf des Zusammenlebens im wechselseitigen Einverständnis weiter ausbauen kann. Sie könnte etwa so aussehen: Für grundsätzliche Erziehungsfragen bleibt der leibliche Elternteil möglichst in Kooperation mit dem abwesenden Elternteil (“gemeinsames Sorgerecht”) zuständig; der Stiefelternteil steht dafür lediglich beratend zur Verfügung. Im Rahmen des familiären Zusammenlebens ist seine Position jedoch auch in unmittelbaren Erziehungsfragen gleichrangig; gemeinsam mit dem leiblichen Elternteil trifft er Entscheidungen über die Organisation des Familienlebens und bestimmt Ton und Stil des Umgangs mit. Er trachtet nicht danach, den abwesenden Elternteil zu “ersetzen”, sondern bemüht sich um eine davon unabhängige, eigenständige Beziehung zu den Kindern. Über den abwesenden Elternteil äußert er sich in Gegenwart der Kinder – unabhängig von seiner tatsächliche Meinung – höflich, respektvoll und ohne Diskriminierung.
Trotz aller sorgfältigen Vorbereitung und Einführung des neuen Partners in die Familie kann es vorkommen, dass die Kinder gegen ihn heftigen Widerstand entwickeln und seine Aufnahme verhindern wollen. Dann muss der leibliche Elternteil die Gründe dafür in Gesprächen mit den Kindern sorgsam ermitteln. Sind die Einwände im Kern unberechtigt, beruhen sie vor allem auf Eifersucht und Egoismus, sollte ihnen nicht einfach nachgegeben werden, weil sie unabhängig von ihrem Anlass und je nach Alter auf mehr oder weniger massive Fehlentwicklungen hindeuten. Wenn das erwachsene Paar von der Bedeutung seiner Beziehung überzeugt ist, sollte es ebenso einfühlsam wie entschieden sein Recht darauf geltend machen. Zur Debatte stehen kann dann allenfalls, in welcher Form – ob z.B. im Rahmen einer gemeinsamen Familie – diese Beziehung gelebt werden soll. Ein Verzicht darauf “der Kinder wegen” brächte diesen keinerlei pädagogischen Nutzen.
Literatur
- Bien, W. u.a. (2002): Stieffamilien in Deutschland. Eltern und Kinder zwischen Normalität und Konflikt. Wiesbaden.
- Bliersbach, G.(2000): Halbschwestern, Stiefväter, und wer sonst noch dazu gehört. Leben in einer Patchwork-Familie. Düsseldorf.
- Deutsches Jugendinstitut (Hrsg.) (1993): Beratung von Stieffamilien. Weinheim-München.
- Giesecke, H.(1997): Wenn Familien wieder heiraten. Neue Beziehungen für Eltern und Kinder. Stuttgart.
- Krähenbühl, V. u. a. (2000): Meine Kinder, deine Kinder, unsere Familie. Wie Stieffamilien zusammenfinden. Reinbek.
Weitere Beiträge des Autors hier in unserem Familienhandbuch
Autor
Hermann Giesecke, Dr. phil., ist em. Professor für Pädagogik und Sozialpädagogik an der Universität Göttingen
Kontakt
Prof. Dr. Hermann Giesecke
Kramberg 10
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Erstellt am 13. Juni 2001, zuletzt geändert am 23. Oktober 2013