Zwillinge & Co.: Tipps für Familien mit Mehrlingen

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Erwarten Eltern Zwillinge oder sogar Drillinge, stellt sich nach der ersten Freude schnell die Frage, wie sich die Familie auf den zahlreichen Nachwuchs einstellen kann. Eine gute Organisation der Betreuung und Versorgung bereits vor der Geburt der Kinder hilft den Eltern, die teilweise großen Belastungen besser zu meistern. Daher gibt es eine ganze Reihe von staatlichen Hilfen und Hilfen von privaten Trägern, welche die besondere Situation von Mehrlingsfamilien berücksichtigen.

Das Elterngeld ersetzt in Familien, in denen ein Elternteil nach der Geburt vorübergehend seine Erwerbstätigkeit aufgibt oder reduziert, in der Regel 67 Prozent des dadurch wegfallenden bereinigten Nettoeinkommens. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das auf Grundlage des wegfallenden Einkommens errechnete Elterngeld für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind um einen Zuschlag von je 300 Euro. Das Elterngeld kann nur in den ersten 14 Lebensmonaten eines Kindes bezogen werden, innerhalb derer ein Elternteil höchstens für zwölf Monate Elterngeld beanspruchen kann.

Mehrlingseltern brauchen Unterstützung

Daneben gibt es eine Vielzahl an Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten, die Familien gute Rahmenbedingungen in Deutschland ermöglichen sollen. Zu ihnen gehören der Ausbau der Kinderbetreuung – sowohl von Kindertageseinrichtung als auch der Kindertagespflege – , die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, der gesetzlich festgeschriebene Anspruch auf Haushaltshilfen unter bestimmten Voraussetzungen und die Mütter- bzw. Mutter/Vater-Kind-Kuren, die als stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme fungieren.

Einige Bundesländer zahlen bei höhergradigen Mehrlingsgeburten ein “Begrüßungsgeld”; in anderen Bundesländern übernehmen die Ministerpräsidenten eine “Ehrenpatenschaft”. Anfragen hierzu sind unmittelbar an das Büro des Ministerpräsidenten zu richten, das in der Staatskanzlei des Bundeslandes angesiedelt ist. Auskunft darüber, ob ein Bundesland Hilfen bei Mehrlingsgeburten gibt, erteilt das für Familien zuständige Landesministerium.

Das Arbeitsamt vermittelt Anschriften von Trägern, über die Praktikanten und Praktikantinnen aus einer hauswirtschaftlichen Qualifizierungsmaßnahme “eingestellt” werden können. Au-pair-Vermittlungsstellen informieren über die Voraussetzungen für die Einstellung von Au-pairs.

Serviceportal Familien-Wegweiser

Abseits gesetzlich verankerter Hilfen gibt es eine Vielzahl weiterer Angebote öffentlicher und privater Träger, aus denen in Fällen sozialer Not und bei außergewöhnlichen Belastungen weitere Mittel nach Ermessensentscheidung vergeben werden können. Ansprechpartner und weitere Informationen sind in den folgenden Links abrufbar. Darüber hinaus informiert das Serviceportal Familien-Wegweiser des Bundesfamilienministeriums über zentrale Familienleistungen. Über die Datenbank “Familie regional” können direkte Ansprechpartner vor Ort recherchiert werden.

Weitere Informationen zum Thema

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend


 Erstellt am 15. April 2010, zuletzt geändert am 8. Juni 2015