Gerechtigkeitserleben und Glück in der Partnerschaft

Dr. Elke Rohmann und Prof. Dr. Hans-Werner Bierhoff

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Das Thema der Fairness in romantischen Beziehungen lässt sich auf die Frage konzentrieren, wie sich die Beiträge der Partner gemessen an ihren Ergebnissen “rechnen”. Eine Vielzahl von Untersuchungen zeigt, dass die Antwort auf diese Frage mit der Zufriedenheit der Partnerschaft zusammenhängt. Das Ergebnismuster ist Folgendes: Große Unzufriedenheit tritt bei wahrgenommener Benachteiligung auf, mittlere Unzufriedenheit bei wahrgenommener Privilegierung der eigenen Person und hohe Zufriedenheit bei wahrgenommener Ausgeglichenheit.

1. Einleitung

Was hat Gerechtigkeit mit Partnerschaften zu tun? Welche Rolle spielt das Erleben von Gerechtigkeit für das Beziehungsglück? Ist Gerechtigkeit überhaupt für das Glück in der Partnerschaft relevant? Fragen, die sich stellen, da Partnerschaften nach dem romantischen Ideal an erster Stelle durch Liebe und Zuneigung gekennzeichnet sein sollte. Diese Idealvorstellung kommt in einem Bibelzitat zum Ausdruck, nach dem die Liebe alles erduldet (1.Korinther 13,7). Die genannten Fragen, mit denen sich die soziologische und sozialpsychologische Forschung beschäftigt, hat nach 40-jähriger Forschung bemerkenswerte Antworten gefunden.

2. Welche Bedeutung hat das Erleben von Gerechtigkeit in der Partnerschaft für das Beziehungsglück?

Zunächst ist zu klären, unter welchen Bedingungen Menschen Gerechtigkeit erleben. In der Psychologie werden dabei verschiedene Prinzipien der Gerechtigkeit gegenübergestellt: das Bedürfnisprinzip, das Gleichheitsprinzip und das Beitragsprinzip, die im Folgenden kurz erläutert werden:

  • Bei der Anwendung des Bedürfnisprinzips werden Beziehungen dann als gerecht erlebt, wenn jedem Beziehungsteilnehmer die Bedürfnisse erfüllt werden (z.B. Bedürfnisse nach Zärtlichkeit, Nähe, materieller Sicherheit usw.).
  • Das Gleichheitsprinzip stellt in den Mittelpunkt, dass jede der beteiligten Personen das Gleiche erhalten sollte. Das bezieht sich im Allgemeinen auf Belohnungen, die zu verteilen sind und die nach dieser Norm in gleicher Höhe auf alle Empfänger aufzuteilen sind, die eine soziale Einheit bilden (z.B. eine Zweierbeziehung oder eine Gruppe).
  • Mit dem Beitragsprinzip wird betont, dass jeder Teilnehmer in einem sozialen System das erhalten sollte, was er verdient hat. Das kann etwa bedeuten, dass ein Mitarbeiter einer Firma, der 30 Stunden an einer Werkbank gearbeitet hat, mehr Lohn verdient als ein Mitarbeiter, der nur 20 Stunden an der Werkbank gestanden hat. Hier sollte der Wert des Lohns ebenfalls im Verhältnis von 3 : 2 variieren. Das Beitragsprinzip auf Partnerschaften angewandt bedeutet, dass in einer Beziehung jemand, der viel beiträgt (z.B. positive Gefühle zeigt, auf den Partner eingeht, materiell investiert), mehr erhalten sollte als jemand, der wenig beiträgt.

Die Prinzipien der Gerechtigkeit lassen sich als soziale Normen auffassen, die unter bestimmten Bedingungen für gültig gehalten werden. Unbestritten ist vermutlich, dass Kinder von ihren Eltern nach dem Bedürfnisprinzip behandelt werden. Wenn die Schuhe zu klein geworden sind, hat das Kind einen Anspruch auf neue Schuhe. Weiterhin besteht nur wenig Dissens, was die Anwendung des Gleichheitsprinzips in der Partnerschaft angeht. Die Norm der Gleichbehandlung der Partner in einer romantischen Beziehung hat allerdings erst in den letzten Jahrzehnten an Einfluss gewonnen. Die moderne bzw. postmoderne Gesellschaft ist dadurch gekennzeichnet, dass romantische Beziehungen zunehmend nach dem Gleichheitsgrundsatz strukturiert werden. Das zeigt sich etwa an der zunehmenden Angleichung der Berufstätigkeit der Partner. Frauen sind heutzutage regelmäßig auch in der Ehe berufstätig, so dass sie sich dem Berufsmuster der Männer angleichen. Natürlich gibt es auch traditionell orientierte Frauen, die ihre Rolle als Hausfrau und Mutter einseitig betonen. Aber ihr Anteil hat sich deutlich verringert. Gleichzeitig fördert die Bundesregierung das Engagement der Frauen im Berufsleben im Allgemeinen, besonders auch in Spitzenpositionen.

Was die Anwendung des Beitragsprinzips auf romantische Beziehungen angeht, herrscht eine gewisse Zurückhaltung. Ist es normativ angemessen, von Partnern in Liebesbeziehungen zu erwarten, dass sie gleichermaßen in die Beziehung investieren, wenn sie sich wünschen, gleiche Vorteile aus der Beziehung zu ziehen? Die sozialpsychologische Forschung untersucht nun gerade die Frage der Fairness in Partnerschaften primär aus der Perspektive des Beitragsprinzips (das auch unter Verwendung des englischen Begriffs als “Equity-Prinzip” bezeichnet wird).

Bevor wir auf diesen empirisch gestützten Ansatz im Einzelnen eingehen, ist noch zu erwähnen, dass unter bestimmten Bedingungen zwischen dem Gleichheits- und dem Beitragsprinzip nicht sinnvoll unterschieden werden kann. So zeigen Untersuchungen, in denen die Befragten sowohl nach der Gleichheit der Belohnungen (z.B. Zuneigung, Gefühle) als auch danach gefragt werden, ob jeder das erhält, was er verdient (z.B. Zuneigung, Gefühle), dass die Befragten ähnliche Antworten auf beide Fragen gaben. Das heißt, wenn Gleichheit gegeben ist, wird häufig auch dem Beitragsprinzip Genüge getan. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Partner gleiche Beiträge leisten. Denn in diesem Spezialfall beinhalten das Beitrags- und das Gleichheitsprinzip die gleiche Antwort auf die Frage nach der normativ angemessenen Verteilung der Belohnungen unter den Partnern. Damit deutet sich auch eine besonders wünschenswerte Lösung des Gerechtigkeitsproblems in Partnerschaften an: Gleiche Beiträge erlauben die Herstellung gleicher Belohnungsverteilung, ohne dass das Beitragsprinzip verletzt wird.

2.1 Die Equity-Theorie

Ein hohes Ausmaß an Gleichheit der Beiträge ist zu erwarten, wenn man von der “Matching” -Hypothese ausgeht, laut der sich Partner in sozial erwünschten Merkmalen ähnlich sind. Partner, die sich im Ausmaß ihrer sozialen Erwünschtheit entsprechen, sollten glücklicher sein und beständigere Beziehungen haben als Partner, die sich in diesen Merkmalen nicht entsprechen. Die Gerechtigkeitsforschung betont, dass das “Matching” auch sehr komplex sein kann. Ein gutes Beispiel ist das der schönen Frau und des reichen Mannes, wie es häufig auch in Spielfilmen (z.B. “Pretty Woman” ) oder in der Literatur zu finden ist.

Die Equity-Theorie geht aber über die Matching-Hypothese hinaus. Die Basisannahme lautet, dass Personen, die in ihrer Partnerschaft Ausgewogenheit wahrnehmen, zufriedener sind als Personen, die sich benachteiligt oder im Vorteil fühlen.

Diese Annahme beinhaltet zwei Konsequenzen: Jemand, der weniger bekommt, als er meint zu verdienen, sollte relativ unzufrieden sein. Diese Vorhersage entspricht der Alltagsintuition. Die zweite Konsequenz ist weniger naheliegend: Jemand, der mehr bekommt, als er verdient, sollte weniger zufrieden sein als jemand, der das bekommt, was er verdient. Diese Annahme ist kontraintuitiv. Sie verlässt die Ebene eines unreflektierten Egoismus (“Mehr für mich ist besser”) und hat nicht zuletzt deshalb großes Forschungsinteresse hervorgerufen.

Ergänzend lässt sich noch die folgende Zusatzannahme aufstellen: Es ist unangenehmer, im Nachteil als im Vorteil zu sein. Daher ergibt sich im Ergebnis, dass bei Ausgeglichenheit die partnerschaftliche Zufriedenheit am höchsten sein sollte, während sie bei Übervorteilung des Partners geringer ausfällt und bei einer eigenen Benachteiligung am geringsten liegt. Dieser Zusammenhang (siehe Tabelle 1) verläuft in der graphischen Darstellung umgekehrt U-förmig.

Tabelle 1: Zusammenhang zwischen Ausgewogenheit in der Beziehung und Beziehungszufriedenheit

unterbelohnt

ausgewogen

überbelohnt

sehr unzufrieden

zufrieden

mittel unzufrieden

Weiterhin wird in der Equity-Theorie angenommen,

  • dass hohe wahrgenommene Ausgewogenheit dazu beiträgt, dass sich eher intime Beziehungen (z.B. sexuelle Kontakte, Zusammenleben und Heirat) entwickeln als bei wahrgenommener Unausgewogenheit,
  • dass ausgewogene Beziehungen stabiler sind als unausgewogene und
  • dass im Zeitverlauf versucht wird, eventuell auftretende Unausgewogenheit zu beseitigen.

Solche Unausgewogenheiten können auch in Beziehungen auftreten, die anfänglich als ausgewogen erlebt wurden. Sie werden nämlich nicht zuletzt durch Herausforderungen und Krisen hervorgerufen, mit denen die Partner konfrontiert werden (z.B. Geburt des 1. Kindes oder Arbeitslosigkeit). Da solche Probleme fast in jeder Partnerschaft zu bewältigen sind, kann es nicht verwundern, dass wahrgenommene Unausgewogenheit in Partnerschaften selbst in der postmodernen Ära kein seltener Einzelfall ist.

Die Equity-Theorie beinhaltet auch differenzierte Annahmen darüber, wie Personen auf eine wahrgenommene Unausgewogenheit in ihrer Beziehung reagieren. Es bestehen zwei Möglichkeiten zur Lösung des Problems: Entweder kann versucht werden, die Ausgewogenheit in der Realität wiederherzustellen, oder es werden Versuche unternommen, das Problem der wahrgenommenen Ungerechtigkeit durch psychologische Anpassungen zu bewältigen.

  • Die Bewältigung in der Realität kann beispielsweise so aussehen, dass die benachteiligte Person das Ausmaß reduziert, in dem sie dem Partner oder der Partnerin Zuneigung zukommen lässt oder sich sexuell ansprechbar zeigt.
  • Eine psychologische Bewältigung von Unausgewogenheit beruht auf bestimmten Wahrnehmungsverzerrungen und Abwehrmechanismen. Zum Beispiel könnte eine Person, die sich benachteiligt fühlt, ihren eigenen Beitrag subjektiv verkleinern und damit geringer machen als er ist (z.B. indem sie sich einfach denkt, dass ihre Zuneigung nicht so groß ist). Dadurch könnte sie etwa zu einer Neubewertung ihrer Bereitschaft kommen, sich für den Partner zu engagieren, und diese als geringer veranschlagen als vorher. Psychologische Bewältigung von Unausgewogenheit beruht also auf psychologischen Rechtfertigungsversuchen, die alltagssprachlich mit dem Begriff des “Schönredens” bezeichnet werden.

2.2 Was zeigen die Befunde der Forschung?

Frühe Untersuchungen zeigen, dass Ausgewogenheit für das Erleben in Beziehungen eine Rolle spielt und dass der Zusammenhang zwischen Ausgewogenheit und partnerschaftlicher Zufriedenheit dem Muster entspricht, das in Tabelle 1 dargestellt ist. Um die Zufriedenheit in der Partnerschaft zu erfassen, wurden Fragen nach dem Glück in der Beziehung gestellt. Es kommen aber auch Fragen nach dem Ärger und den Schuldgefühlen in der Partnerschaft in Frage, die jeweils als Hinweis auf geringe Zufriedenheit interpretiert werden. Auf solche Fragen ergaben sich die günstigsten Antworten (z.B. viel Glück und wenig Ärger) bei den Befragten, die über eine ausgeglichene Beziehung berichteten. Nicht ganz so zufrieden äußerten sich diejenigen, die sich im Vorteil sahen, und besonders unzufrieden reagierten die Personen, die sich benachteiligt fühlten. Zudem wurde besonders viel Ärger in einer benachteiligten Position empfunden, während besonders viel Schuld in einer vorteilhaften Position erlebt wurde.

Ursprünglich wurde davon ausgegangen, dass der umgekehrt U-förmige Zusammenhang zwischen Ausgewogenheit und Zufriedenheit für alle Arten von möglichen Beiträgen in der Beziehung (z.B. Aussehen, Intelligenz, emotionale Zuwendung) gültig ist. Neuere Untersuchungsergebnisse differenzieren aber zwischen zwei Beitragsarten:

– Einerseits gibt es in einer Partnerschaft Verhaltensweisen, die ausschließlich auf den Partner bzw. die Partnerin bezogen sind (z.B. Zuneigung zeigen, Akzeptanz äußern). Hierbei handelt es sich um Beiträge, die dem Partner direkt zugute kommen und die sich dementsprechend als “partnerbezogene Beiträge” bezeichnen lassen.

– Andererseits gibt es Beiträge, die zunächst demjenigen zugute kommen, der sie leistet. Bei diesen “personbezogenen Beiträgen” handelt es sich um sozial wünschbare Eigenschaften wie z.B. Aussehen oder Intelligenz. Von diesen Eigenschaften profitiert die Person, die sie besitzt, zunächst selbst am allermeisten, da sie sich überlegen fühlen kann bzw. da sie sie einsetzen kann, um persönlichen Erfolg zu erzielen.

Equity-theoretisch ist jedoch eine Person, die gut aussieht, im Nachteil, wenn sie besonders viel auf dieser Dimension beiträgt und damit den Partner übertrifft, der weniger beiträgt. Denn grundsätzlich treten Fairnessnachteile immer dann auf, wenn man selbst besonders viel beiträgt, während Vorteile dann auftreten, wenn man besonders wenig beiträgt. Das Beispiel des Aussehens zeigt jedoch, dass equity-theoretische Nachteile nicht notwendigerweise Nachteile für die Person selbst darstellen müssen.

Die Ausprägung beider Beitragsarten lassen sich mit einem Fragebogen erfassen. Untersuchungen, in denen eine Differenzierung beider Beitragsarten vorgenommen wurde, zeigen ein klares Muster: Ausgewogenheit in den Gefühlen und im gegenseitigen Mögen sind wichtig für die Zufriedenheit mit der Partnerschaft. Personen, die auf diesen Dimensionen mehr beitragen als ihre Partner, und Personen, die auf diesen Dimensionen weniger beitragen, sind unzufriedener, erleben weniger positive Emotionen, mehr Ärger und haben eine geringere Bindung an die Beziehung. Damit tritt hier das umgekehrt U-förmige Ergebnismuster ein.

Beiträge, von denen die Person selbst in erster Linie profitiert (z.B. sozialer Status, Aussehen), sind für den Zusammenhang zwischen Gerechtigkeitserleben und Beziehungsqualität nicht relevant. Das lässt sich daran ablesen, dass für diese Beiträge kein umgekehrt U-förmiges Ergebnismuster auftritt. Vielmehr unterscheiden sich die drei Gruppen, die hier betrachtet werden, nicht in ihrer Zufriedenheit.

Demnach bezieht sich die Bedeutung von Gerechtigkeit für die Beziehungsqualität auf solche Fairnessaspekte, die direkt in der Interaktion mit dem Partner verwirklicht werden. Hingegen sind personenbezogene Beiträge unter dem Gesichtspunkt der Fairness nicht weiter relevant. Was für die Zufriedenheit zählt, ist die Ausgeglichenheit des Paares auf den Dimensionen, auf denen ein Austausch unter den Parntern stattfindet.

3. Anwendung

Aus den Ergebnissen lassen sich Hinweise dafür ableiten, wie eine glückliche Partnerschaft angelegt sein kann, wenn Gesichtspunkte der Fairness einbezogen werden. Zunächst einmal: Fairness kann glücklich machen, während Unfairness das Glück beeinträchtigen kann. Das gilt aber nicht in allen Bereichen, sondern für die partnerbezogenen Beiträge wie Zärtlichkeit und Hilfsbereitschaft. In diesen Bereichen wäre zu empfehlen, dass die Partner Ausgeglichenheit anstreben, um die partnerschaftliche Zufriedenheit zu steigern. Dies gilt nicht für personbezogene Beiträge wie Aussehen, da die Ausgeglichenheit oder Unausgeglichenheit dieser Beiträge keine Auswirkung auf die Beziehungszufriedenheit der Partner hat.

Damit ergibt sich ein differenziertes Bild der Rolle der Fairness für die partnerschaftliche Zufriedenheit, das einerseits die große Bedeutung von Fairnessfragen in engen Beziehungen bestätigt und andererseits auch die Grenzen dieser Betrachtungsweise verdeutlicht. Die Frage, ob die Liebe alles erdulden solle, kann dahingehend beantwortet werden, dass diese Haltung dann sinnvoll wäre, wenn sie von beiden Partnern verwirklicht würde.

Unsere Schlussfolgerungen widersprechen der irreführenden Sichtweise, dass Menschen umso glücklicher sind, je mehr sie bekommen. Sie sind zwar wenig glücklich, wenn sie weniger als erwartet bekommen, aber besonders glücklich, wenn sie genau das bekommen, was sie aufgrund der Norm der Equity erwarten. Dann sind sie glücklicher als wenn sie extra viel bekommen. Diese Erkenntnis lässt sich noch dahingehend differenzieren, dass die partnerschaftsbezogenen Beiträge und deren Einschätzung für die wahrgenommene Fairness ausschlaggebend sind. Auf dieser Grundlage lassen sich die Ergebnisse der Fairnessforschung für die Partnerberatung Erfolg versprechend einsetzen.

Literatur

  • Bierhoff, H.W. & Grau, I. (1999). Romantische Beziehungen. Bern: Huber.
  • Rohmann, E. (2000). Gerechtigkeitserleben und Erwartungserfüllung in Partnerschaften. Frankfurt: Lang.
  • Rohmann, E. (2003). Fairness in Beziehungen. In I. Grau & H.W. Bierhoff (Hrsg.), Sozialpsychologie der Partnerschaft (S. 315-342). Berlin: Springer.
  • Rohmann, E. & Bierhoff, H.W. (2007). Skalen zur Erfassung der Equity in Partnerschaften (SEEP). Zeitschrift für Sozialpsychologie, 38, 217-231.

Weitere Beiträge der Autoren hier in unserem Familienhandbuch

Autor/in

PD Dr. Elke Rohmann
Ruhr-Universität Bochum
Fakultät für Psychologie
Sozialpsychologie
Universitätsstr. 150
44780 Bochum

Tel.: +49(0)234 32-23747

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Prof. Dr. Hans Werner Bierhoff
Ruhr-Universität Bochum
Fakultät für Psychologie
Sozialpsychologie
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44780 Bochum

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Erstellt am 26. Februar 2002, zuletzt geändert am 16. Dezember 2014

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