Aufsichtspflicht: Kinder allein lassen – was ist wann erlaubt?
Die meisten Kinder wollen schon früh selbständig sein und ohne Eltern auf den Spiel- oder Fußballplatz gehen. Doch ab welchem Alter geht das? Wann dürfen Kinder allein zur Schule gehen oder ohne Aufsicht zu Hause bleiben, weil ihre Eltern kurz etwas Einkaufen wollen. test.de sprach mit Diplom-Sozialpädagogin Dana Urban von der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (BKE), dem Fachverband der Erziehungs- und Familienberatung.
Keine klare Gesetzeslage
test.de: Ab welchem Alter dürfen Eltern ihre Kinder unbeaufsichtigt zu Hause lassen?
Urban: Der Gesetzgeber hat dieses Thema nur vage geregelt. Einen Anhaltspunkt bietet der Paragraph 1626 im Bürgerlichen Gesetzbuch. Er besagt, dass „Eltern bei der Pflege und Erziehung die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln“ berücksichtigen sollen. Eltern kennen den Entwicklungsstand ihres Kindes am besten. Sie sollten abwägen, in welchen Situationen ihr Kind überfordert ist.
Genaue Absprachen sind wichtig
Können Sie einen groben Rahmen geben, was in welchem Alter möglich ist?
Eltern empfehlen wir:
Bis zum 3. Lebensjahr sollte ein Kind immer beaufsichtigt werden und niemals allein zu Hause sein.
Ab dem 4. Lebensjahr kann das Kind schon mal 15 bis 30 Minuten alleine sein. Das gilt aber nur, wenn das Kind in der eigenen Wohnung oder auf einem anderen sicheren Gelände spielt und die Eltern in der Nähe sind.
Ab etwa dem 7. Lebensjahr sind auch schon mal bis zu zwei Stunden alleine zu Hause möglich.
Dies ist aber nur eine grobe Orientierung. Wichtig ist es immer, die Entwicklung des Kindes im Auge zu behalten und es zu fragen: „Traust Du dir das selbst zu?“ Wenn ja, sollten die Eltern darauf achten, ob ihr Kind
- sich an Absprachen hält,
- Hilfe holt, wenn es welche braucht,
- Verantwortungsbewusstsein zeigt,
- Risiken oder Gefahren erkennt: Wie würde es beispielsweise reagieren, wenn jemand an der Haustür klingelt, oder anruft?
Wenn Eltern das Gefühl haben, dass ihr Kind alle diese Voraussetzungen mitbringt, können sie es alleine lassen. Sie sollten aber mit dem Kind genau absprechen, wie lange es alleine ist, und wann die Eltern spätestens wiederkommen. An diese Absprache sollten sich die Eltern unbedingt halten. Außerdem sollten sie immer telefonisch erreichbar sein. Was gar nicht geht: Kinder während der Abwesenheit im Haus einschließen.
Kinder nicht überfordern
Dürfen Eltern kleinere Kinder mit älteren Geschwistern alleine zu Hause lassen?
Das ist eine knifflige Frage, die sich nicht pauschal beantworten lässt. Es hängt vom Altersunterschied ab und davon, wie gut sich die Kinder vertragen. Wenn sich die Geschwister eher wie Katz und Maus verhalten und es schnell zum Streit kommt, sollte man darauf verzichten. Es kann aber auch beruhigend auf das jüngere Kind wirken, wenn es nicht ganz alleine ist. Generell ist wichtig, dass die Eltern ihre Kinder nicht überfordern und es ganz klar ist, wie lange das ältere Kind die Aufsicht übernehmen soll.
Schulreife heißt nicht automatisch verkehrstauglich
Wie sieht es mit dem Weg zur Schule aus. Ab wann können Kinder alleine gehen?
Für die meisten Kinder ist es ein tolles Erfolgserlebnis, allein zur Schule zu gehen. Die Eltern sollten aber nicht davon ausgehen, dass ihre Kinder mit der Schulreife automatisch verkehrstauglich sind. Ob ein Kind allein zur Schule gehen kann, ist eine individuelle Entscheidung. Sie hängt davon ab, wie gefährlich der Schulweg ist, ob das Kind öffentliche Verkehrsmittel nutzen muss und welchen Entwicklungsstand das Kind hat. Kennt es den Schulweg und die Verkehrsregeln? Hält es sich daran? Bevor das Kind allein zur Schule geht, sollten sich die Eltern in jedem Fall Zeit nehmen und mit ihm gemeinsam schrittweise den Weg üben.
Viele Kinder möchten allein auf den Spiel- oder Fußballplatz gehen. Wie sieht die rechtliche Situation aus?
Kinder im Vorschul- oder Kindergartenalter sollten nicht allein unterwegs sein, sondern sich in Sichtweite der Eltern bewegen. Es kann sonst eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegen. Schulkinder können sich schon mal allein auf den Weg machen. Hier sollten die Eltern aber wieder individuell den Entwicklungsstand des Kindes berücksichtigen und klare Regeln besprechen.
Tipp: Die Bundeskonferenz für Erziehung bietet Online-Beratungen zu diesen und anderen Erziehungsfragen an. Eltern, die sich persönlich an ihrem Wohnort beraten lassen möchten, können auf der Homepage der BKE nach Beratungsstellen suchen.
Quelle
eingestellt am 25. April 2016