Das Unterhaltsvorschussgesetz
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Für Alleinerziehende erfolgt die Erziehung ihrer Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird. Diese besondere Lebenssituation soll mit der Unterhaltsleistung nach dem seit dem 1.1.1980 geltenden Unterhaltsvorschussgesetz erleichtert werden.
Die amtliche Fassung des Gesetzes findet sich im Bundesgesetzblatt: Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juli 2007 (BGBl. I S. 1446), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Unterhalts-vorschussgesetzes und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz) vom 3. Mai 2013 (BGBl.I S. 1108).
Gesetze zum Thema
Unterhaltsvorschussgesetz auf der Internetseite juris
Ausgewählte Publikationen zum Thema
Der Unterhaltsvorschuss – eine Hilfe für Alleinerziehende
Informationen über die Zahlung von Unterhaltsvorschuss und weitere Hilfen für Alleinerziehende
Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende: Bleiben die Unterhaltszahlungen des 2. Elternteils unter dem festgesetzten Regelbedarf, springt der Staat ein. Die Broschüre beantwortet die häufigsten und wichtigsten Fragen: wer hat Anspruch, wo und wie wird der Anspruch geltend gemacht, wer muss den Vorschuss zurückzahlen etc. Außerdem gibt sie Hinweise auf weitere Publikationen.
Stand: Juni 2010
Quelle
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Erstellt am 15. Juni 2015, zuletzt geändert am 15. Juni 2015