Klare Sache - Jugendarbeitsschutz und Kinderarbeitsschutzverordnung
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Kinder und Jugendliche in der Arbeitswelt müssen besonders geschützt werden. Spezielle Regelungen zum Schutz junger Menschen bei der Arbeit enthalten das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung. In nachfolgender Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kann man neben wichtigen Informationen und Erklärungen auch den Text der geltenden Verordnungen für Kinder und Jugendliche in Deutschland nachlesen.
Ein wesentlicher Garant für die Gesundheit ist deren aktiver Schutz. Dazu gehört auch der Schutz junger Menschen in der Arbeitswelt. Gerade junge Menschen benötigen besonderen Schutz bei der Arbeit. Sie stehen noch in der Entwicklung und sind den Anforderungen der Arbeitswelt der Erwachsenen noch nicht gewachsen.
Überforderungen und Schädigungen wirken sich auf sie besonders nachteilig aus. Das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung schaffen die rechtlichen Voraussetzungen, um Kinder und Jugendliche vor Überforderung, Überbeanspruchung und deren Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen.
Junge Menschen haben noch ein ganzes Arbeitsleben vor sich. Oberstes Ziel eines modernen Arbeitsschutzes ist es daher, sie durch vorbeugende Maßnahmen bereits in den Anfängen vor übermäßigen Belastungen einer sich stets wandelnden Arbeitswelt zu schützen und ihre Gesundheit zu erhalten und zu fördern. Das ist auch im Interesse der Unternehmen, der Beschäftigten und der Gesellschaft notwendig.
Inhalt der Broschüre
I. Allgemein
Jugendarbeitsschutz – warum eigentlich?
II. Eine klare Sache – Punkt für Punkt 1
Wen das Gesetz schützt
Grundsätzlich verboten – die Kinderarbeit
40 Stunden in der Woche, und nicht mehr
5 Tage in der Woche sind genug
Beginn frühestens 6 Uhr, Ende spätestens 20 Uhr
Pausen zur Erholung
Höchstens 10 Stunden
Schichtzeit
Garantierter Jahresurlaub
Freistellung für die Berufsschule, Prüfungen
Keine gefährlichen Arbeiten
Verbotene Akkordarbeit
Jugendliche im Bergbau
Gesundheitliche Betreuung
Die Einhaltung des Gesetzes wird überwacht
III. Das Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend
Gesetzestext – Inhalt
Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG
IV. Verordnung über den Kinderarbeitsschutz
Impressum
Download der Broschüre: Klare Sache - Jugendarbeitsschutz und
Kinderarbeitsschutzverordnung
Quelle
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
eingestellt am 03. Juli 2023