Gifte in Haus und Garten

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Der Begriff “Gift” wird im landläufigen Sinn für Substanzen verwendet, die schon bei Aufnahme kleiner Mengen gesundheitliche Schädigungen verursachen. Eine wissenschaftliche Definition ist nicht so ohne weiteres möglich, denn es gilt auch heute noch die Aussage von Paracelsus (1493-1541): “Was ist das nit Gifft ist? Alle Ding sind Gifft und nichts ohn Gifft. Allein die Dosis macht, das ein Ding kein Gifft ist.” Es hängt also ganz wesentlich von Menge und Zeitdauer ab, der man einer Substanz ausgesetzt ist, ob Schäden entstehen oder eben nicht (so kann Zyankali in geringen Mengen aufgenommen werden, ohne dass es schädlich wirkt, während die Aufnahme sehr großer Mengen Wasser unter Umständen sogar zum Tode führt). Daneben können Einwirkungsart (Einatmen, Verschlucken, Hautkontakt) und individuelle Eigenschaften (z.B. Unverträglichkeiten, Überempfindlichkeit, Alter) eine wichtige Rolle spielen. Man unterscheidet weiterhin meist zwischen Auswirkungen nach kurzzeitiger Belastung (akute Exposition) und nach lang andauernder (chronischer) Belastung; häufig treten dabei auch unterschiedliche Schadwirkungen auf.

Einstufung und Kennzeichnung

Das Chemikalienrecht fordert bei Stoffen und Zubereitungen (Stoffgemischen) eine Einstufung und Kennzeichnung nach schädlichen Eigenschaften. Es wird unterschieden zwischen der Einstufung aufgrund physikalisch-chemischer (z.B. hochentzündlich, brandfördernd) und gesundheitsschädlicher Eigenschaften (z.B. giftig, ätzend, krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend) sowie aufgrund bestimmter Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. umweltgefährdend). Die Kennzeichnung erfolgt mit Symbolen (s.u.).

 

Symbole zur Kennzeichnung von Chemikalien

Beispiel für die Symbole des alten Chemikalienrechts:

Giftig Symbol Roscher

 

 

 

 

Beispiel für die Symbole des neuen Chemikalienrechts:

Giftsymbol-neu Roscher

 

 

 

Hier geht es zu einer Gegenüberstellung der alten und neuen Symbole

Gefahren …

Im Folgenden soll ein Überblick über Dinge in Haus und Garten gegeben werden, die vor allem bei falschem Verhalten zu gesundheitlichen Schädigungen führen können. Dabei wird die Gefahr akuter Vergiftungen im Vordergrund stehen, während Problembereiche, die eher bei einer längerfristigen Belastung kritisch sein können (z.B. Pestizid-Anwendungen in Innenräumen oder im Garten), nicht vertieft betrachtet werden. Angesichts der Vielzahl von Dingen, Mitteln und Materialien, die möglicherweise in Haus und Garten vorhanden sind, kann die folgende Übersicht natürlich nicht vollständig sein, sondern sie soll helfen, das Bewusstsein für gefährliche Stoffe und Situationen zu schärfen und dadurch die Vorsorge zu verbessern.

… und Schutzmaßnahmen

Die Erfahrungen der Giftinformationszentren und der Zentralen Erfassungsstelle für Vergiftungen im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zeigen, dass bei Vergiftungen im Haushalt in erster Linie Kinder betroffen sind, die ihre Umgebung intensiv erkunden (müssen). Zu einer weiteren gefährdeten Gruppe gehören Personen, die in irgendeiner Weise in ihrer Wahrnehmung beeinträchtigt sind (z.B. durch hohes Alter, Sehbehinderungen, Alkoholkonsum). Um unbeabsichtigte Vergiftungen zu vermeiden, sind daher ganz allgemein folgende Vorsichtsmaßnahmen zu empfehlen:

  • Gefährliche Materialien nie in Lebensmittelbehältnissen aufbewahren.
  • Keine möglicherweise gefährlichen Produkte kaufen, die so aufgemacht sind, dass sie von Kindern oder anderen gefährdeten Personen mit Lebens- oder Genussmitteln verwechselt werden können.
  • Alle Dinge, über deren gesundheitliche Unbedenklichkeit Sie sich im Unklaren sind, außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren (versuchen Sie einfallsreicher zu sein als Ihr Kind – das ist eine echte Herausforderung!).
  • Lebensmittel, Medikamente und Haushaltsprodukte nicht zusammen lagern.

Gefahren im Haus: Keller, Waschküche, Garage

In diesen Räumen werden viele Produkte gelagert, die gefährliche Stoffe enthalten können (die Zuordnung zu bestimmten Räumen ist schematisch und kann natürlich stark variieren):

Reinigungs-, Wasch- und Putzmittel

Reinigungs-, Wasch- und Putzmittel können viele verschiedene Inhaltsstoffe wie Säuren, Laugen, Chlorverbindungen und/oder Tenside enthalten. Sie wirken bei direktem Kontakt oft reizend bis ätzend und können nach Verschlucken zu Übelkeit, Erbrechen und Durchfall führen. Das Erbrechen von schäumenden Mitteln kann, wenn der Schaum eingeatmet wird, Schäden wie Lungenentzündungen und im schlimmsten Fall Ersticken verursachen.

Schutzmaßnahmen:

  • Alle Mittel nur entsprechend der Anleitung verwenden.
  • Bei der Anwendung für gute Lüftung sorgen, eventuell Gummihandschuhe tragen.
  • Unterschiedliche Reiniger nicht mischen.

Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel (Pestizide)

In erster Linie werden im Haushalt Mittel gegen Insekten und Nagetiere eingesetzt (Insektizide, Rodentizide), aber zum Teil werden auch Mittel gelagert, die im Garten gegen andere Tiergruppen (z.B. Würmer) oder unerwünschten Pflanzenwuchs (Herbizide) zum Einsatz kommen. Aufgrund der Vielzahl an Wirkstoffen und Anwendungsformen sind, vor allem bei falscher Anwendung, sehr unterschiedliche Schadwirkungen wie etwa Reizungen, die Beeinträchtigung von Nervenfunktionen oder Herz-Kreislaufstörungen möglich.

Schutzmaßnahmen:

  • Genau prüfen, ob der Einsatz von Pestiziden notwendig ist.
  • Nur streng nach Anleitung verwenden. Besonders darauf achten, Lebensmittel nicht zu verunreinigen.
  • Reste möglichst bald bei geeigneten Stellen entsorgen (z.B. Sondermüllsammelstelle, Giftmobil).

Farben, Lacke, Lösemittel

Auch wenn in den letzten Jahren zunehmend mehr Farben und Lacke mit weniger bedenklichen Lösemitteln zur Verfügung stehen, werden immer noch herkömmliche Produkte mit bedenklicheren Inhaltsstoffen angeboten oder im Haushalt aufbewahrt (z.B. Terpentin, Terpentinersatz, Nitroverdünnung). Durch die Lösemittel kann es zu Reizungen kommen. Nach Einatmen größerer Mengen sind zentralnervöse Beeinträchtigungen wie Kopfschmerzen, Schwindel, Müdigkeit und Übelkeit denkbar. Nach Verschlucken treten vor allem Übelkeit und Erbrechen auf; wenn dabei Flüssigkeit in die Lungen gerät, können diese schwer geschädigt werden.

Schutzmaßnahmen:

  • Prüfen, ob weniger bedenkliche Produkte eingesetzt werden können (z.B. Blauer Engel).
  • Nur für den Innenraum zugelassene Farben und Lacke im Haus verwenden.
  • Bei der Verwendung gut lüften; eventuell Schutzhandschuhe tragen.
  • Reste in einem ausreichend belüfteten Bereich aufbewahren oder besser bei geeigneten Stellen entsorgen.

Autobatterien

Autobatterien enthalten Blei und Schwefelsäure. Während Blei vor allem bei länger anhaltendem Kontakt, der hier in der Regel wenig wahrscheinlich ist, gesundheitsschädlich werden kann, ist die Schwefelsäure auch bei kurzzeitigem Kontakt gefährlich (Reizung bis Verätzung von Augen und Haut).

Schutzmaßnahmen:

  • Ausgelaufene Schwefelsäure mit möglichst viel Wasser verdünnen und wegspülen oder aufwischen; Gummihandschuhe verwenden.

Frostschutzmittel

Frostschutzmittel können Ethylenglykol (1,2-Ethandiol) enthalten, das süßlich riecht und bitter-süßlich schmeckt. Bei Augenkontakt kann es zu Reizungen kommen; nach Verschlucken sind Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und Störungen von Zentralnervensystem (Müdigkeit, Kopfschmerzen, Schwindel, Krämpfe), Atmung und Nierenfunktion möglich.

Kraftstoffe, Heizöl

Benzin, Diesel und Heizöl können ähnliche Wirkungen wie Lampenöle zur Folge haben (siehe unten).

Gefahren im Haus: Küche, Bad, Schlafzimmer, Wohnzimmer

Verschiedene der oben beschriebenen Gefahrenquellen wie Reinigungs-, Wasch- und Putzmittel oder Pestizide können auch in diesen Räumen vorhanden sein. Weiterhin ist an folgende Dinge zu denken:

Medikamente

Medikamente enthalten Wirkstoffe, die den Körper bei der Gesundung unterstützen sollen, bei falscher Verwendung aber leicht zu Vergiftungen führen können. Kinder, die Tabletten für Süßigkeiten halten oder Doktor spielen wollen, sind besonders gefährdet. Bei kranken Personen stehen die Medikamente aus praktischen Gründen häufig offen neben dem Bett oder befinden sich in einer unverschlossenen Nachttischschublade, so dass sie für Kinder einfach erreichbar sind. Gedacht werden sollte auch an Medikamente, die ein Besuch vielleicht mitbringt oder mit denen Kinder bei Besuchen außerhalb der eigenen Wohnung in Berührung kommen können, weiterhin an rezeptfrei erhältliche Produkte und Tierarzneimittel. Auch Personen mit Wahrnehmungsbeeinträchtigungen können gefährdet sein.

Schutzmaßnahmen:

  • Medikamente in der Originalverpackung und mit Beipackzettel geordnet aufheben.
  • Verpackungen eventuell zusätzlich kennzeichnen, um Verwechslungen vorzubeugen.

Lampenöle

Paraffin- und petroleumhaltige Lampenöle stellen für Kinder eine hohe Gefahr dar, besonders wenn sie gefärbt und/oder parfümiert sind. Gelangen solche Öle als Flüssigkeit in die Lunge, kann es zu Atembeschwerden und Entzündungen bis hin zu lebensgefährlichen Lungenschädigungen kommen. Solche Beschwerden sind schon möglich, wenn ein Kind nur am petroleumhaltigen Docht einer Öllampe nuckelt. In Deutschland ereigneten sich nach Aufnahme von Lampenölen bereits mehrere Todesfälle bei Kleinkindern. Der Handel mit gefärbten und/oder parfümierten Lampenölen in haushaltsüblichen Mengen ist inzwischen verboten.

Schutzmaßnahmen:

  • Möglichst auf Öllampen verzichten und auf weniger kritische Alternativen wie Kerzen ausweichen. Falls dies nicht erwünscht ist, Lampenöle und Lampen unbedingt außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.

Batterien

Besonders Knopfzellen können leicht von Kindern verschluckt werden. Wenn ihr Inhalt im Verdauungstrakt freigesetzt wird, kann es zu Reizungen bis Verätzungen und dadurch zu Magen-Darmbeschwerden kommen. Ob wegen der Aufnahme von Quecksilberverbindungen zusätzliche Maßnahmen notwendig sind, sollte mit einem Arzt besprochen werden.

Schutzmaßnahmen:

Knopfzellen und Geräte mit Knopfzellen außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.

Tabakwaren

Nicht nur der “bestimmungsgemäße” Gebrauch von Tabakwaren ist gesundheitsschädlich. So enthält eine Zigarette eine Nikotinmenge, die für ein kleines Kind tödlich sein kann. Dass es relativ selten zu solchen Vergiftungen kommt, liegt unter anderem daran, dass das Nikotin in Magen und Darm nur langsam aus dem Tabak herausgelöst wird, im Körper aber schnell genug abgebaut werden kann. Gefährlicher sind Zigarettenkippen und Flüssigkeiten (Getränkereste), in die Kippen geworfen worden sind, da das Nikotin hier leichter verfügbar vorliegt. Eine Vergiftung äußert sich in Störungen des Nervensystems wie Unruhe, Zittern, Erbrechen, Schwitzen, Bewusstseinsstörungen, Krampfanfällen und Kreislaufkollaps.

Schutzmaßnahmen:

  • Am besten ganz mit dem Rauchen aufhören, ansonsten Tabakwaren und Aschenbecher nicht herumliegen und -stehen lassen.

Alkohol

Alkoholische Getränke und alkoholhaltige Produkte wie Parfüme, Rasierwasser, Arzneien oder Fensterreiniger stellen vor allem in hochkonzentrierter Form ein Problem dar. Die Gefahr von Getränken mit geringerem Alkoholgehalt für Kinder sollte aber wegen der oft leichten Verfügbarkeit ebenfalls nicht unterschätzt werden, denn Kinder reagieren empfindlicher auf Alkohol als Erwachsene. Neben Reizwirkungen bis hin zu Gewebsschädigungen bei Verschlucken von “Hochprozentigem” und den bekannten Folgen wie Rausch, Übelkeit, Erbrechen und Kopfschmerzen können unter Umständen auch Störungen im Zuckerstoffwechsel auftreten.

Schutzmaßnahmen:

  • Alkoholische Getränke, auch Reste davon, nicht unbeaufsichtigt herumstehen lassen.
  • Berücksichtigen Sie die akuten Gefahren für Kinder durch Tabak und Alkohol gerade nach ausgelassenen Feiern, um am Morgen ein “böses Erwachen” zu vermeiden.

Kosmetika, Körperpflegeprodukte

Die Produkte aus diesem Bereich sind meist wenig giftig. Dennoch kann es bei einer umfangreicheren Aufnahme zu Unwohlsein, Übelkeit und Erbrechen kommen. Problematisch sind z.B. auch schäumende Produkte (siehe oben) oder Nagellackentferner (Lösemittel), und selbst Babypuder kann bei übermäßigem Einatmen akute Atembeschwerden, unter Umständen sogar bleibende Lungenschäden verursachen. Daher empfiehlt sich auch hier ein überlegter Umgang mit den Produkten.

Sprays

Wegen der feinen Verteilung der Inhaltsstoffe in der Luft kann es bei der Verwendung von Sprays zu Atembeschwerden, unter Umständen sogar zu lebensbedrohlichen Vergiftungen kommen. Auch ein In-die-Augen-Sprühen kann problematisch sein.

Schutzmaßnahmen:

  • Auf die Anwendungshinweise achten.
  • Sprühnebel möglichst nicht einatmen, nicht in die Augen sprühen.
  • Bei der Anwendung für gute Lüftung sorgen.

Pflanzen

Verschiedene Zimmerpflanzen können nach dem Verzehr einzelner Teile oder auch bei Hautkontakt leichte bis erhebliche Beschwerden verursachen. Daher ist es in einem Haushalt mit kleinen Kindern sinnvoll, auch in dieser Richtung nachzuforschen. Nähere Informationen sind z.B. in den Broschüren

enthalten.

Schutzmaßnahmen:

  • Pflanzen auf giftige Bestandteile überprüfen.

Gifte im Garten

Chemikalien

Zusätzlich zu den oben schon angesprochenen Pestiziden soll an dieser Stelle noch auf eventuell vorhandene Mittel zur Desinfektion von Badewasser hingewiesen werden, die wegen ihrer Reiz- bis Ätzwirkung mit Vorsicht zu handhaben sind und auf keinen Fall in Kinderhände gehören. Pflanzendünger ist meist nicht allzu giftig, kann aber bei Verschlucken durchaus zu Magen-Darmbeschwerden führen.

Schutzmaßnahmen:

  • Bei allen Mitteln prüfen, ob Einsatz und Aufbewahren notwendig sind.
  • Anwendungshinweise beachten.

Pflanzen

Kinder erleben den Garten meist auch als Quelle wohlschmeckender oder zumindest essbarer Produkte, wissen aber oft nicht, dass nicht alle “attraktiven” Pflanzen und Pflanzenteile bekömmlich sind. Daher sollten Anpflanzungen überlegt vorgenommen und überprüft werden (siehe Pflanzen im Haus), um Vergiftungen zu vermeiden.

Schutzmaßnahmen:

  • Pflanzen auf giftige Bestandteile überprüfen.

Tiere

Bienen, Wespen und Hornissen stellen eine deutliche Gesundheitsgefährdung dar. Schon ein einziger Stich bereitet bekanntermaßen erhebliche Beschwerden (und ist im Mund unter Umständen lebensgefährlich); mehrere Stiche können besonders bei kleinen Kindern zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Besteht bereits eine Insektengiftallergie, sollte bei einem Aufenthalt im Freien (eventuell auch im Haus) eine geeignete Notfallausrüstung bereitliegen (Rücksprache mit dem Arzt). Schlangen sollten vorsichtshalber nicht angefasst werden.

Schutzmaßnahmen:

  • Auf für Bienen- und Wespen unattraktive Verhältnisse im Spielbereich von Kindern achten (z.B. keine Kleeblüten im Rasen, kein unbeaufsichtigtes Essen am Sandkasten).
  • Beim Essen im Garten süße Getränke und sonstige Lebensmittel möglichst abdecken.

Wenn etwas passiert ist …

  • Ruhe bewahren, betroffene Person beruhigen.

  • Augen: Mit Wasser 10-15 Min. gründlich spülen (sanfter Strahl, höchstens lauwarm).

  • Haut: benetzte Kleidung entfernen, Haut mit lauwarmem Wasser abspülen.

  • Bei Erbrechen: Kopf tief halten (stabile Seitenlage oder zumindest Kopf zur Seite drehen, Kinder eventuell in Bauchlage halten und Kopf stützen).

  • Nach Verschlucken: Kein Erbrechen auslösen! Keine Milch geben! Eventuell Wasser trinken lassen, vor allem bei Säuren und Laugen.

  • Bei Bewusstlosigkeit: Nichts einzuflößen versuchen.

  • So schnell wie möglich ein Giftinformationszentrum (in München: 089-19240) oder Arzt anrufen.

 

Weitere Informationen

Informationen des VIS (Verbraucherinformationssystem Bayern):


Quelle

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Sachgebiet AP 3 (Chemikaliensicherheit, Toxikologie), Pfarrstraße 3, 80538 München

Website
 

Erstellt am 29. November 2002, zuletzt geändert am 29. Januar 2015