Kopfläuse – was tun?

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Seit jeher sind Kopfläuse in Europa heimisch. Sie übertragen keine Krankheiten, verbreiten sich aber sehr leicht weiter.

Daran haben auch die heute so hohen hygienischen Standards nichts geändert, denn Kopfläuse zu bekommen, ist keine Sache der persönlichen Sauberkeit. Auch auf einem bestens gepflegten Kopf können sich Läuse wohlfühlen und vermehren – sie sollen sogar frisch gewaschenes Haar bevorzugen.

Jeder kann also Kopfläuse bekommen und keiner muss sich dafür schämen. Wichtig ist jedoch, dass man die lästigen Blutsauger möglichst schnell wieder loswird und ihre weitere Verbreitung verhindert.

Die Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung möchte ihnen als Eltern hierzu die wichtigsten Informationen liefern.

Beschrieben wird, dass jeder Kopfläuse bekommen kann und dies keine Frage der Gesundheit Kopflauspersönlichen Sauberkeit ist. Juckt der Kopf ungewöhnlich stark, sollte man das Haar nach Läusen oder deren Eiern ( “Nissen” ) absuchen. Bis zu 3 mm lang sind die Läuseweibchen, deren Speichel den heftigen Juckreiz verursacht. Durch Kratzen kann es zu Hautausschlägen kommen, die vom Arzt behandelt werden sollten. Die Nissen sind ca. 0,8 mm lang, weißlich bis gelblich und durch einfache Kopfwäsche nicht zu entfernen. Die Kopflaus entwickelt sich in einem Zeitraum von etwa 17 bis 22 Tagen vom Ei über das Larvenstadium zur ausgewachsenen, geschlechtsreifen Laus. Dies muss bei der Behandlung berücksichtigt werden. Mittel gegen die Verlausung sind in der Apotheke ohne Rezept erhältlich. Die Behandlung muss am Tag 8, 9, oder 10 nach der Erstbehandlung (= Tag 1) wiederholt werden. Außerdem müssen Bettwäsche und Kleider ebenso gewaschen werden wie Kämme, Haar- und Kleiderbürsten.

Hier können Sie die Broschüre herunterladen (mehrsprachig)

Weitere Informationen zum Thema von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Themenportal unter Kopfläuse – was tun?

Quelle: © 2013 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA),

Stand 2. Juli 2012

Erstellt am 22. Mai 2007, zuletzt geändert am 2. November 2013

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