Was macht eigentlich ein Schulpsychologe bzw. eine Schulpsychologin?
Dr. Helga Ulbricht
Anlässe für schulpsychologische Beratung
Kennen Sie das?
- Ihr Kind will bzw. kann nicht lernen
- Ihr Kind geht nur sehr unwillig in die Schule
- Ihr Kind hat große Schwierigkeiten in einigen Fächern.
- Ihr Kind zeigt ein auffälliges Verhalten
- Lehrkräfte bitte Sie, mit dem Kind den Schulpsychologen aufzusuchen
In den letzten Jahren konnte das Beratungsangebot an Schulen stark ausgebaut werden. Neben den unterrichtenden Lehrkräften stehen Eltern und Schülern Beratungslehrer und Schulpsychologen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Beratungslehrer unterstützen die Familien eher bei Fragen zur Schullaufbahn und Lernproblemen, Schulpsychologen beraten darüber hinaus auch bei psychologischen Problemen. Sie haben neben Ihrem Fachstudium als Lehrkraft auch Psychologie studiert. Schulpsychologen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht, auch gegenüber dem Kollegium der Schule! Eltern können sich also vertrauensvoll an sie wenden. Schulpsychologische Beratung ist grundsätzlich kostenlos.
Im Folgenden beispielhaft einige Beratungsanlässe:
Franz will nicht lernen
Die Mutter von Franz ruft beim Schulpsychologen an und erklärt, sie sei ratlos und mit ihren Nerven am Ende. Franz (4. Klasse) sei ihrer Meinung nach begabt und habe auch insgesamt gute bis durchschnittliche Noten. Aber sie vermisse seinen letzten Einsatz, wo es doch um den Übertritt ans Gymnasium gehe. Sie brauche dringend Hilfe.
Susanne will nicht mehr in die Schule gehen
Der Vater von Susanne wendet sich an den Schulpsychologen und bitte um Hilfe. Seit einiger Zeit falle ihm auf, dass seine Tochter (7. Jahrgangsstufe Gymnasium) am Morgen öfter über Kopfschmerzen und Übelkeit klage und sich teilweise sogar weigere, in die Schule zu gehen. Nur durch viel Überredungskunst sei es ihm und seiner Frau bisher gelungen, Susanne davon zu überzeugen, dass sie in die Schule gehen müsse. Gestern sei es ihm allerdings nicht mehr möglich gewesen, auf Susanne positiv einzuwirken. Susanne sei zu Hause geblieben. Ein anschließender Arztbesuch habe keine Ergebnisse gebracht. Der Arzt habe empfohlen, einen Psychologen aufzusuchen.
Max hat Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben
Die Eltern von Max (Anfang 2. Jahrgangsstufe) wenden sich an den Schulpsychologen. Bereits seit der ersten Jahrgangsstufe falle ihnen auf, dass Max Schwierigkeiten mit dem Lesen und Rechtschreiben habe. Alle Bemühungen ihrerseits und seitens der Schule hätten bisher nur geringe Erfolge gehabt.
Bei Max sei eine zunehmende Schulunlust feststellbar. Dabei seien seine Leistungen in den anderen Fächern (z.B. Sport, Mathematik) und vor allem seine mündlichen Leistungen gut, was auch die Lehrerin bestätige. Es bestehe die Gefahr, dass die Motivation von Max zunehmend schwinde. Deshalb erwarten sie schnelle Hilfe
Grundlagen schulpsychologischer Tätigkeit
Schulpsychologen/-innen …
- unterstützen das Zusammenleben und die Zusammenarbeit aller an der Schule Beteiligten (Schüler, Eltern, Lehrkräfte) durch psychologische und pädagogische Erkenntnisse und Methoden. Dies umfasst die Beratung und Hilfe bei Lern- und Leistungsproblemen gleichermaßen wie die Fortbildung von Lehrer/-innen und Schulleiter/-innen sowie die Mitarbeit bei der Weiterentwicklung der Schule.
- arbeiten mit dem Ziel, zu Persönlichkeitsentwicklung, Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden in der Schule beizutragen.
- bieten über Beratung und Hilfe in akuten und krisenhaften Situationen hinaus auch Schulen und Schulverwaltung ihre Unterstützung an bei der Bewältigung gegenwärtiger und zukünftiger Anforderungen (Prävention).
- haben eine Doppelqualifikation als Psychologen/-innen und Lehrer/-innen. Sie sind spezialisiert für bestimmte Schularten und mit der Schulpraxis sowohl aus der Lehrerperspektive als auch aus der psychologischen Perspektive vertraut.
- Durch die Verschwiegenheitspflicht gemäß § 203 StGB sind sie zuverlässige Partner/-innen ihrer Ratsuchenden.
Arbeitsfelder schulpsychologischer Tätigkeit
Die folgende Grafik verdeutlicht überblicksmäßig die zentralen Arbeitsfelder von Schulpsychologen/-innen.
Arbeitsfelder von Schulpsychologen
Schulpsychologen/-innen arbeiten mit Einzelnen
- Beratung bei Lern- und Leistungsstörungen (z.B. bei Teilleistungsstörungen, Motivationsprobleme, Arbeitsverhalten)
- Beratung bei speziellen Schullaufbahnentscheidungen (z.B. besondere Förderbedürfnisse und Begabungen)
- Beratung bei akuten Krisen (z.B. bei plötzlichem Leistungsabfall oder Schulverweigerung, Disziplinproblemen, Selbstaggression, Konflikte und Gewalt)
Praktisches Beispiel – “Hannes soll selbständiger werden”
Eine Mutter spricht den Schulpsychologen wegen ihres Sohnes Hannes (5. Klasse) an: Er habe Schwierigkeiten mit dem Lernen, sei teilweise phlegmatisch, unselbständig und ängstlich. Sie erhofft sich Hilfe von der Schulpsychologin.
In einem Erstgespräch werden mit Hannes, der Mutter und dem Vater die derzeitigen Problembereiche und Schwierigkeiten offen gelegt. Besonders problematisch wird von der Mutter die Hausaufgabensituation erlebt, sie müsse ihren Sohn ständig ermahnen und ihm Vorhaltungen machen, dass er doch nicht so unselbständig sein solle. Bei dem Gespräch stellt sich heraus, dass sie ihm aber auch häufig Schwierigkeiten aus dem Weg räumt, ihm hilft und damit die für sie stressige Hausaufgabensituation schneller beendet. Dies fördert offensichtlich seine Unselbständigkeit und führt zu mangelndem Selbstvertrauen. Die Familie beschließt, das zu ändern. Der erste Schritt zur größeren Selbständigkeit: Hannes soll für ganz bestimmte, überschaubare Tätigkeiten und für das Anfertigen dieser Hausaufgabe selbst die Verantwortung tragen, z.B. für das Fach “Mathematik”. Dies bekommt er als “Hausaufgabe” mit.
In einem weiteren Gespräch (mit Einverständnis der Eltern) wird die Sichtweise des Klassenleiters mit einbezogen. Der Klassenleiter bestätigt die unselbständige Arbeitsweise des Schülers. Er wird über die Ergebnisse der Elternberatung informiert. Auch in der Schule soll die Selbständigkeit von Hannes durch Übertragung kleiner Aufgaben gestärkt werden. Gleichzeitig soll der Fachlehrer in Mathematik wissen, dass Hannes die Hausaufgaben alleine anfertigt. Rückmeldungen gehen also vorläufig an Hannes und nicht an die Mutter.
Im zweiten Gespräch mit Hannes und den Eltern wird die Hannes-“Hausaufgabe” überprüft. Hat sich Hannes an die Vereinbarungen gehalten? Konnte er selbständig die Mathematikaufgaben bearbeiten? Konnten sich die Eltern zurückhalten? Besprechung der Erfolge und Schwierigkeiten; Vereinbarung einer neuen Aufgabe mit erhöhter Anforderung, z.B. neben den Mathematikhausaufgaben auch die Englischhausaufgaben selbständig zu erledigen.
In einem Gespräch mit Hannes und dem Klassenleiter geht es um den aktuellen Stand der Beratungsbemühungen und weitere Möglichkeiten der Unterstützung für Hannes: Welche Erfolge sieht der Lehrer bei Hannes? Was kann der Lehrer im Unterricht tun, um Hannes Selbstständigkeit noch weiter zu fördern? Vereinbarung weiterer Schritte, z.B. das Führen eines Aufgabenheftes.
In einem Einzelgespräch mit Hannes werden Veränderungen und Schwierigkeiten diskutiert und neue Ziele vereinbart. Hannes will sich in bestimmten Fächern mündlich noch mehr beteiligen, er führt dazu eine Strichliste, wie oft er sich meldet und wie oft er einen Beitrag leistet; Einüben von Methoden, die dieses Verhalten erleichtern. Ausprobieren von Techniken zum effizienten Lernen.
Ein Gespräch mit Hannes und seinen Eltern, in dem es um die Reflexion der Erfolge und Schwierigkeiten geht, schließt sich an. Hat Hannes seine Ziele erreicht? Bestätigung von Hannes für das Erreichte. Festlegung neuer überschaubarer Ziele.
Der Klassenleiter gibt Rückmeldung über den Veränderungsprozess. Was wirkt? Wo treten (noch) Schwierigkeiten auf? Wie kann der Lehrer das Selbstwertgefühl des Schülers stärken? Wo sind motivierende Rückmeldungen möglich? Wer kann wie unterstützen?
Ein Elterngespräch, in dem ein Rückblick auf den Beratungsprozess vorgenommen wird, rundet die Beratung und Betreuung ab. Diskussion der aktuellen Situation und Klärung evtl. Fragen. Was ist noch nötig, um die Situation zu stabilisieren bzw. noch weiter zu verbessern? Wer kann wie unterstützen?
Kommentar: Häufig vollzieht sich schulpsychologische Beratung in einem länger dauernden Prozess – mit Erfolgen, Rückschlägen und Umwegen -, bis die Beteiligten ohne Hilfe des Schulpsychologen weiterarbeiten können. Im Rahmen der Beratungsgespräche erfolgt eine ständige Rückmeldung über Änderungsversuche in die gewünschte Richtung. Am obigen Beispiel wird auch deutlich, dass wichtige Bezugspersonen (u.a. die Lehrkraft) aus dem sozialen Umfeld mit einbezogen und an der Lösung der Probleme beteiligt werden
Im Rahmen der Einzelfallberatung sind Schulpsychologen/-innen Ansprechpartner/-innen für eine Vielzahl von Themen, wie z.B. Angst vor Prüfungen, Einschulung, Hausaufgaben, Nachhilfe, Hochbegabung, Hyperaktivität, Konzentration, Lernmethodik, Linkshändigkeit, Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben und Rechnen, Umgang mit aktuellen Krisensituationen (selbstverletzendes Verhalten, Erziehungsprobleme, …), Wahl der Schullaufbahn u. a.
Häufig erfolgt dabei auch eine testdiagnostische Abklärung bezüglich Fertigkeiten und Fähigkeiten der Schülerin/des Schülers. Auf dieser Basis werden Unterstützungsmöglichkeiten gemeinsam mit Betroffen und Beteiligten erörtert, geplant und umgesetzt. (Hinweis: Nützliche und detaillierte Informationen und Tipps zu einzelnen der o.a. Themen erhalten interessierte Eltern unter Schulberatung Bayern.
Schulpsychologen/-innen arbeiten mit Gruppen
- Gesprächskreise und Arbeitsgruppen mit Schülern/-innen und Schulklassen (z.B. Lern- und Methodentraining, Konstruktiver Umgang mit Konflikten, Entspannungstraining)
- Klassensprecherseminare
- Elternabende und Elterngesprächskreise zu aktuellen Themen (z.B. Hausaufgaben, Förderung der Konzentration, Medienerziehung, Umgang mit Konflikten)
Praktisches Beispiel – Elterngesprächskreis” Erziehung ist kein Kinderspiel”
Eine Schulpsychologin macht der Elternschaft einer Grundschule das Angebot eines Elterngesprächskreises zu erzieherischen Themen, der sich über sechs Abende erstrecken soll. Ziel des Gesprächskreises ist es, neben einem Erfahrungsaustausch über aktuelle schwierige Erziehungssituationen gemeinsam mit der Gruppe nach Wegen zu suchen, die im erzieherischen Alltag hilfreich sind.
In die erste Sitzung steigt die Schulpsychologin mit einem Impulsreferat zu erzieherischen Fragen ein. Daran schließt sich ein Erfahrungsaustausch der Eltern an. In den folgenden Sitzungen werden folgende Themen, die sich als Wunschthemen der anwesenden Eltern ergeben, behandelt:
- Umgang mit Aufmerksamkeitsstörungen bei Kindern
- Sinnvoller Umgang mit Fernsehen
- Umgang mit Aggressionen bei Kindern
- Eltern müssen Grenzen setzen
- Erziehung zur Selbständigkeit
In den Sitzungen wird auf Theoriediskussionen und langwierige Ursachenforschung zugunsten einer Vorgehensweise verzichtet, die eher mögliche Lösungen für ein Problem in den Mittelpunkt stellt. Ausgangspunkt ist immer ein konkretes erzieherisches Problem, das entweder von der Leiterin oder von den Teilnehmern/-innen eingebracht wird.
Als Ergebnis eines Gesprächskreises der beschriebenen Art kann festgehalten werden: Der Elterngesprächskreis ermöglicht Kontakte und Dialoge unter den Eltern. Dies wird u. a durch ein offenes und vertrauensvolles Klima in der Gruppe ermöglicht, das durch die Moderation der Schulpsychologin angezielt wird. Es geht nicht um Besserwisserei, sondern um gegenseitige Hilfe und Unterstützung. Die vorhandene Elternkompetenz in erzieherischen Fragen wird für die Gruppe nutzbar gemacht. Die Gruppenleiterin (Schulpsychologin) ermöglicht durch Sachinformation, durch Moderation des Gruppenprozesses, durch Anregungen zum Nachdenken in Erziehungsfragen den Aufbau kompetenten Verhaltens bei den Eltern. Viele Eltern werden in der Wahrnehmung des Kindes und des eigenen Erziehungsverhaltens sensibilisiert.
Schulpsychologen/-innen arbeiten im System Schule
- Begleitung von Schulentwicklungsprozessen (z.B. Schulprofil, Schulprogramme, Schulkultur)
- Mitwirkung bei Pädagogischen Konferenzen (z.B. Themen wie Schulklima, Gewalt an Schulen, Leistungsbewertung)
Praktisches Beispiel – “Unsere Schule auf dem Weg zu einer positiven Arbeits- und Konfliktkultur”
Im Rahmen eines Schulprojektes zur Verbesserung des Arbeitsklimas und des sozialen Klimas an einer Mittelschule sollen grundlegende Regeln für den Unterricht (Regeln des Zusammenarbeitens) und für das soziale Miteinander (Regeln für das Zusammenleben) erarbeitet werden.
Der Schulpsychologe ist Mitglied im schulischen Projektteam, entwickelt Fragebögen für Eltern und Schüler, leitet zusammen mit der Schulleiterin einzelne Elternabende, in denen die Umsetzung der Regeln diskutiert und der Erfolg des Projekts bewertet wird, moderiert Sitzungen der Projektgruppe, in denen auch Mitglieder des Elternbeirates vertreten sind. Darüber hinaus ist er Ansprechpartner für Ideen und Wünsche von Eltern und sorgt dafür, dass deren Bedürfnisse, soweit möglich, in das Projekt einfließen.
Auf diese Weise wird die Elternmitwirkung und damit auch die Nachhaltigkeit des Projekts sichergestellt.
Kooperation und Vernetzung
Schulpsychologen/-innen haben viele Kooperationskontakte mit inner- und außerschulischen Einrichtungen:
- Schulen und Schulverwaltung
- Schulberatungsstellen
- Beratungslehrkräften
- Mobile sonderpädagogische Diensten
- Schulsozialarbeit an Schulen
- Erziehungsberatungsstellen
- Praktizierende Psychologen/-innen, Psychotherapeuten/-innen, Ärzten/-innen und Kliniken
- Jugendämter und soziale Diensten
- Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- Arbeitsämter
- Gesundheitsämter
Die Zusammenarbeit mit inner- wie außerschulischen Partnern wird begünstigt durch häufige persönliche Kontakte. Viele Schulpsychologen/-innen arbeiten in interdisziplinären Arbeitsgemeinschaften mit, die sich mit unterschiedlichen Themenfeldern wie Schulfähigkeit und Einschulung, “Zappelphilipp-Kinder”, Kinder in multinationalen Klassen, Mobbing, Schulsozialarbeit, Schulverweigerung, Berufsberatung und Berufsfindung, sexuelle Gewalt und sexueller Missbrauch, Essstörungen, Flüchtlingskinder, Zusammenarbeit mit Kinder- und Jugendpsychiatrie u. a befassen. Deshalb können sie Eltern oft gezielt an die Stellen vermitteln, wo sie die ihren Bedürfnissen und Problemlagen angemessene Hilfe erhalten.
Wie finde ich eine/n Schulpsychologin/Schulpsychologen?
Die unmittelbare Beraterin bzw. der unmittelbare Berater von Schülern/-innen und Eltern ist die Lehrkraft.
Bei komplexeren Fragestellungen oder Problemen ist es jedoch notwendig, die Kompetenz von Schulpsychologen/-innen in Anspruch zu nehmen.
Neben dem Weg über die Lehrkräfte oder die Beratungslehrkräfte der Schule gibt es selbstverständlich die Möglichkeit für Eltern und Schüler/-innen, sich direkt und ggf. anonym an die Schulpsychologen/-innen zu wenden.
Die Adresse der/s für die jeweilige Schule zuständigen Schulpsychologin/en mit Angabe der Sprechzeiten ist auf dem Plakat” Schulberatung “zu finden, das in jeder Schule aushängt.
Schulpsychologische Beratung ist kostenlos.
Auf die absolute Vertraulichkeit, die bei einer schulpsychologischen Beratung auf Grund gesetzlicher Vorgaben sicher gestellt ist, sei nochmals verwiesen.
Wegen der Vielfalt der Aufgaben, des hohen Anforderungsbedarfs und des nicht flächendeckenden Ausbaus der schulpsychologischen Beratung in einzelnen Regionen sind Wartezeiten nicht immer zu vermeiden.
Literatur
- Schulpsychologie in Bayern, Haltungen und Konzepte; Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 2007, online erhältlich unter: http://www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/muenchen/aktuelles/ak_schulpsychologie/
- Thomas Fleischer u.a.: Handbuch Schulpsychologie, Psychologie für die Schule, 2007
Internet – Adressen, die weiter helfen
Landesverband Bayerischer Schulpsychologen e.V.
Autorin
Dr. Helga Ulbricht trat 1979 als Grund- und Hauptschullehrerin in den Schuldienst ein. Nach einem Ergänzungsstudium und abschließender Promotion im Fach Psychologie ist sie seit 1992 als Schulpsychologin tätig. Seit 1996 arbeitet Frau Dr. Ulbricht an der Staatlichen Schulberatungsstelle München, zuerst als Schulpsychologin, seit März 2007 als Leiterin der Dienststelle.
Erstellt am 8. Oktober 2013, zuletzt geändert am 8. Oktober 2013