Dienste der Offenen Behindertenarbeit – am Beispiel Bayerns
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Bayern bekennt sich zur UN-Behindertenrechtskonvention mit dem Ziel, die
Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung jeden Alters weiter zu
verbessern und insbesondere eine möglichst selbstbestimmte, selbstständige und unabhängige Lebensführung in einem selbst gewählten persönlichen Umfeld zu gewährleisten.
Die Dienste der Offenen Behindertenarbeit (OBA) tragen diesem Prinzip in beispielhafter Form Rechnung. Sie unterstützen damit auch den in der UN-Behindertenrechtskonvention niedergelegten Gedanken der Inklusion in idealer Weise.
Seit 1988 fördert der Freistaat Bayern im Rahmen von Richtlinien diese regionalen und überregionalen Beratungs- und Betreuungsdienste für Menschen mit Behinderung, die
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die ambulante Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit sicherstellen,
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Menschen mit einer Behinderung bei der Führung eines selbstständigen und selbstbestimmten Lebens helfen und
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die Familien, zu denen Angehörige mit Behinderung zählen, unterstützen und entlasten.
Regionale und überregionale Förderung
Die regionale und überregionale OBA sind in gemeinsamen Richtlinien von Freistaat Bayern und Bezirken zur Förderung von OBA-Diensten geregelt (in Kraft seit 01.01.2022). Hier finden Sie Details zur
Die Mitarbeitenden der Dienste der Offenen Behindertenarbeit helfen Menschen mit Behinderung bei der Führung eines selbstbestimmten Lebens.
Regionale und überregionale OBA decken unterschiedliche Einzugsbereiche ab: Die regionale OBA bezieht sich in der Regel auf das Gebiet einer kreisfreien Stadt oder eines Landkreises, die überregionale OBA auf mindestens eine Planungsregion im Sinne des Landesentwicklungsplans.
Begründet sind die Unterschiede vor allem in der Prävalenz (Häufigkeit) der betreuten Behinderungsarten. Seltene Behinderungen machen einerseits spezifische Angebote nötig, erlauben aber andererseits auch die Zusammenfassung in größere Regionen.
Für die regionale OBA werden landesweit gültige Standards im Sinne von Fachkraftquoten festgelegt. Die überregionale OBA richtet sich an den spezifischen Bedürfnissen der Versorgung für die entsprechende Behinderung aus.
Regionale Dienste
Zielgruppe der regionalen Dienste, die meist auf der Ebene eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt tätig sind, sind Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung sowie chronisch Kranke aller Behinderungsarten und aller Altersstufen. Das Angebotsspektrum der Dienste umfasst Informationen und Beratung zu allen Fragen des täglichen Lebens und Vermittlung von Hilfen.
Folgende Aufgaben werden im Einzugsbereich übernommen:
- fachliche Leitung der Maßnahme sowie Anleitung und Betreuung des sonstigen Personals der Maßnahme und der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer;
- allgemeine Beratung;
- Gruppenarbeit, insbesondere offene Treffs;
- Öffentlichkeitsarbeit für Menschen mit Behinderung im Gemeinwesen und Mitwirkung bei der Gestaltung der sozialen Infrastruktur;
- Gewinnung, Schulung und Koordination von ehrenamtlichen Mitarbeitenden;
- Bildungsangebote, einschließlich der Fortbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienste der OBA;
- Einbindung in bestehende Netzwerke;
- Organisation und Sicherstellung von Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen;
- Organisation und Sicherstellung des Familienentlastenden Dienstes (FED);
- Durchführung von FED-Maßnahmen.
Überregionale Dienste
Für einzelne Gruppen von Menschen mit Behinderung – wie z. B. blinde und gehörlose Menschen sowie MS-Kranke – gibt es Spezialdienste auf der Ebene der Regierungsbezirke, sogenannte überregionale Dienste der Offenen Behindertenarbeit.
Derzeit gibt es überregionale Dienste für:
- Blinde Menschen
- Gehörlose Menschen
- Aphasiker
- Autisten
- MS-Kranke
- Krebskranke
- Muskelkranke
- Rheumakranke
- Schädel-Hirn-Verletzte
- Epilepsiekranke
- Mukoviszidosekranke
Wo bekomme ich weitere Informationen?
Wenn Sie wissen wollen, wo es in Ihrer Nähe einen regionalen Dienst der Offenen Behindertenarbeit gibt, wenden Sie sich an
- Ihre Stadtverwaltung oder das Landratsamt, Abteilung Soziale Fragen,
- den oder die Behindertenbeauftragten Ihrer Gemeinde,
- den örtlichen Kreisverband eines Wohlfahrtsverbandes.
Wenn Sie einen der genannten überregionalen Spezialdienste der Offenen Behindertenarbeit suchen, wenden Sie sich an
- den jeweiligen Landesbehindertenverband,
- den jeweiligen Bezirk,
- den jeweiligen Bezirksverband eines Wohlfahrtsverbandes.
Quelle
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Erstellt und zuletzt geändert am 18. Oktober 2022