Hilfen bei ungewollter Schwangerschaft

Monika Meier-Pojda
Meierpojda
 

 

 

Viele Frauen befinden sich bei ungewollter Schwangerschaft in einer existentiellen Notlage. Sie können sich dann an eine Schwangerenberatungsstelle zwecks Beratung wenden. Dort werden sie auch über folgende Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten zur Sicherung ihrer Existenzgrundlage informiert.

a) Gesetzliche Leistungen z. B.

  • Mutterschaftsgeld
  • Elterngeld
  • Landeserziehungsgeld
  • Kindergeld/ Kindergeldzuschlag
  • Unterhalt durch den Kindsvater/ bzw. Unterhaltsvorschuss
  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII (Hartz IV)
  • Wohngeld
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

b) Öffentliche Hilfen

  • Bundesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“
  • Landesstiftung
  • Kommunale Hilfsfonds

c) Kirchliche Hilfen

  • Diözesane bichöfliche Hilfsfonds
  • Kirchliche Stiftungen und Spenden
  • „Aktion für das Leben e.V.“

Weitere Beiträge der Autorin hier in unserem Familienhandbuch

Autorin

Monika Meier-Pojda
Sozialdienst katholischer Frauen
Landesstelle Bayern e.V.
Bavariaring 48
80336 München

Tel.: 089/538860-0

Website

Erstellt am 8. Juni 2001, zuletzt geändert am 6. September 2013