Hilfen bei ungewollter Schwangerschaft
Monika Meier-Pojda
Viele Frauen befinden sich bei ungewollter Schwangerschaft in einer existentiellen Notlage. Sie können sich dann an eine Schwangerenberatungsstelle zwecks Beratung wenden. Dort werden sie auch über folgende Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten zur Sicherung ihrer Existenzgrundlage informiert.
a) Gesetzliche Leistungen z. B.
- Mutterschaftsgeld
- Elterngeld
- Landeserziehungsgeld
- Kindergeld/ Kindergeldzuschlag
- Unterhalt durch den Kindsvater/ bzw. Unterhaltsvorschuss
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII (Hartz IV)
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
b) Öffentliche Hilfen
- Bundesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“
- Landesstiftung
- Kommunale Hilfsfonds
c) Kirchliche Hilfen
- Diözesane bichöfliche Hilfsfonds
- Kirchliche Stiftungen und Spenden
- „Aktion für das Leben e.V.“
Weitere Beiträge der Autorin hier in unserem Familienhandbuch
Autorin
Monika Meier-Pojda
Sozialdienst katholischer Frauen
Landesstelle Bayern e.V.
Bavariaring 48
80336 München
Tel.: 089/538860-0
Erstellt am 8. Juni 2001, zuletzt geändert am 6. September 2013