Schwangerenberatungsstellen

Monika Meier-Pojda
Meierpojda

 

 

 

 

Frauen und ihre Familien erhalten in den Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen Beratung und Hilfe im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft. Schwangerenberatung ist professionelle Beratung, die von ihrem ganzheitlichen Ansatz her den Menschen in seinem lebensweltlichen und lebensgeschichtlichen Zusammenhang sieht.

Erklärungswissen aus den einzelnen Fachdisziplinen bildet die Grundlage für die Einschätzung der individuellen Lebenssituation einschließlich der jeweiligen Umfeldbedingungen und für den darauf aufbauenden Hilfeprozess.

Das Beratungs- und Hilfeangebot richtet sich an Frauen, Paare und Familien in Not- und Konfliktsituationen vor, während einer Schwangerschaft und nach der Geburt eines Kindes. Weitere Zielgruppen der Beratungsarbeit sind Frauen nach einer Fehl- oder Totgeburt oder einem frühen Kindstod und vor, während und nach Pränataldiagnostik, wie auch an Frauen mit psychosozialen Problemen nach einem Schwangerschaftsabbruch.

Eine andere Zielgruppe sind Frauen, Männer, Familien und Jugendliche mit Fragen zur Sexualität, Familienplanung und Empfängnisregelung; dazu erhalten sie Beratung und Informationen.

Schwangerenberatung erfolgt in den staatlich anerkannten Beratungsstellen freier Träger (z.B. Diakonisches Werk, Pro Familia, Frauen beraten, Donum Vitae)und bei den Katholischen Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen (Sozialdienst katholischer Frauen (SkF), Caritas) aber auch bei den Gesundheitsämtern.

Die katholischen Beratungsstellen halten beispielsweise ein umfassendes Angebot mit eigenem Profil für Schwangere und deren Familien vor. Die Katholische Kirche setzt sich in vielfältiger Weise für den Schutz des Lebens in allen seinen Phasen ein, insbesondere für den Schutz des ungeborenen Kindes. Diesen übernehmen innerhalb der katholischen Kirche die Schwangerenberatungsstellen des SkF und der Caritas und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Lebensschutz innerhalb des pluralen Angebotes. Die Beratungsstellen sind von ihrem Diözesanbischof dafür beauftragt und anerkannt. Damit sind die fachlichen und organisatorischen und strukturellen Standards für die Beratungsstellen vorgegeben. Eine Vernetzung mit anderen Einrichtungen ist zur Erfüllung des Beratungs- und Hilfeangebots unverzichtbar.

In Bayern wird in den staatlich anerkannten Schwangerenberatungsstellen die vorgeschriebene Beratung bei Schwangerschaftskonflikten angeboten, die das Strafgesetz(§219) festlegt. Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie soll helfen, eine eigenverantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Niemand darf die Frau unter Druck setzen, belehren oder bevormunden. Die Beratung ist ergebnisoffen, aber zielorientiert geführt. Sie entbindet nicht von der Eigenverantwortung der Frau. Eine qualifizierte Beratung und die angebotenen Hilfen können besonders in dieser Phase der Zerrissenheit Auswege aus der Not- und Konfliktsituation weisen. Die Beratung kann Perspektiven eröffnen, die zur Fortsetzung der Schwangerschaft ermutigen und die Annahme eines Kindes möglich machen. Nach Abschluss der Beratung wird auf Wunsch der Frau von der staatlich anerkannten Beratungsstelle ein Nachweis über die erfolgte Beratung ausgestellt. Diese Bescheinigung ist nach dem Gesetz Pflicht, denn ein Schwangerschaftsabbruch ist eine rechtswidrige Handlung. Sie bleibt nur straffrei, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Beratung in den staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen, wie auch in den Beratungsstellen des SkF und der Caritas ist immer kostenlos und unabhängig von Nationalität, Konfession bzw. Religionszugehörigkeit. Sie ist vertraulich und auf Wunsch anonym. Sie hat die gesamte Palette der kurz- und langfristigen Lebenshilfen im Blick, wie sie sich aus den unterschiedlichen Situationen von Not- und Konfliktlagen ergeben. Vielfältig wie die Zielgruppen sind auch die Angebote in der Schwangeren- und Familienberatung. Sie beziehen sich auf Fragestellungen und Problemlagen „Rund um die Schwangerschaft“ und sollen die entsprechende Beratung und Unterstützung bieten. Die Beratung beinhaltet unter anderem :

  • Vermittlung finanzieller und materieller Hilfen
  • Informationen über gesetzliche Ansprüche, z.B. Mutterschutz, Kindergeld und Erziehungsgeld
  • Weiterleitung an ergänzende Fachdienste (Erziehungsberatung, Schuldnerberatung, Frühförderstellen usw.)
  • Information im Zusammenhang mit Adoption, Pflegestellen, Mutter-Kind-Einrichtungen und Mutter-Kind-Gruppen
  • Nachgehende Betreuung und Begleitung im Zusammenhang mit einer Frühgeburt, Fehl- oder Totgeburt
  • Beratung von Frauen, Männern zu Fragen der Sexualität, Verhütung und Familienplanung
  • Beratung vor, während und nach pränataler Diagnostik

Jedes dieser Beratungsangebote umfasst sowohl die einmalige als auch die längerfristige Begleitung bis zum dritten Lebensjahr des Kindes. Der Anlass für die Kontaktaufnahme, wie auch der für die Beendigung sind dabei sehr unterschiedlich. Im Beratungsverlauf können die Beratungsinhalte ineinandergreifen; sie differenzieren sich nach der individuellen Situation der Ratsuchenden in vielfache Teilaufgaben aus.

Die Gruppenangebote für Schulklassen und andere Jugendgruppen umfassen u.a. Gespräche zu Fruchtbarkeit, verantwortete Sexualität und Partnerschaft. Sie verstehen sich als präventive Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Andere Gruppenangebote dienen u.a. der Begleitung werdender Eltern bei der Rollenfindung und praktischen Bewältigung der neuen Lebenssituation.

Weitere Beiträge der Autorin hier in unserem Familienhandbuch

Autorin

Monika Meier-Pojda, Diplom-Sozialpädagogin (FH), Geschäftsführerin des Sozialdienst katholischer Frauen, Landesverband Bayern e.V.

Kontakt

Monika Meier-Pojda
Sozialdienst katholischer Frauen

Landesverband Bayern e.V.
Bavariaring 48
80336 München
Tel: 089 / 538860-0

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Erstellt am 8. Juni 2001, zuletzt geändert am 28. Juni 2013

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