Sozialpsychiatrische Dienste

Susanne Raiss

Sozialpsychiatrische Dienste gibt es in der Bundesrepublik flächendeckend seit den frühen siebziger Jahren. In den meisten Bundesländern sind sie bei den Gesundheitsämtern angesiedelt; in Baden-Württemberg und Bayern befinden sie in freier Trägerschaft und sind nicht gesetzlich, sondern durch Förderrichtlinien verankert. In Sozialpsychiatrischen Diensten arbeiten überwiegend Sozialpädagog/innen, Sozialarbeiter/innen und Fachkrankenpflegepersonal für Psychiatrie.

Zielgruppe der Dienste sind chronisch psychisch kranke Menschen; jedoch können die Hilfen auch nach einer ersten Krankheitsepisode in Anspruch genommen werden. Neben den Erkrankten selbst werden auch Angehörige und Freunde bei Bedarf beraten.

Das Angebot Sozialpsychiatrischer Dienste umfasst:

  • Beratung über die Erkrankung und die damit verbundene Problematik in Einzel- oder Familiengesprächen,
  • Hausbesuche,
  • Unterstützung in der Alltagsbewältigung,
  • Begleitung und Betreuung vor und nach Entlassung aus einer psychiatrischen Klinik,
  • Gesprächsgruppen für Psychiatrie-Erfahrene und Angehörige,
  • Unterstützung von Selbsthilfeinitiativen,
  • Vermittlung von Kontakten zu anderen Diensten und Einrichtungen,
  • Vermittlung von Freizeit- und Kontaktangeboten sowie
  • spezifische Unterstützung psychisch erkrankter Eltern.

Ziel dieser sozialpsychiatrischen Arbeit ist es, den Aufenthalt und die Lebensmöglichkeiten außerhalb stationärer Einrichtungen zu ermöglichen und zu verbessern. Der Dienst ergänzt als gemeindenahes ambulantes Angebot die fachärztliche Behandlung, macht diese jedoch nicht zur Bedingung.

Das Angebot der Sozialpsychiatrischen Dienste unterliegt der Schweigepflicht und ist unentgeltlich.
 

Autorin

Susanne Raiss, Sozialpsychiatrischer Dienst Mannheim, Mitarbeiterin des “Mannheimer Kinderprojektes” – Kinder mit psychisch kranken Eltern.

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Erstellt und zuletzt geändert am 19. Juni 2002