Wenn Kinder verschwinden: Hilfe und Informationen für Eltern
Lars Bruhns
Mehr als 100.000 Kinder und Jugendliche werden jedes Jahr in Deutschland vermisst. Glücklicherweise werden die meisten schnell wieder aufgefunden, aber einige bleiben dauerhaft verschwunden. Mit diesem Beitrag möchten wir Eltern eine Orientierungshilfe dabei geben, welche präventiven Maßnahmen sie ergreifen können und wie sie sich im Vermisstenfall richtig verhalten.
1. Die Gründe des Verschwindens
Ausreißer
Jedes Jahr gehen bei der deutschen Polizei mehr als 100.000 Vermisstenanzeigen ein, die allein Kinder und Jugendliche betreffen. Die Gründe für das Verschwinden von Kindern und Jugendlichen sind vielfältig. Den größten Anteil von bis zu 98 % dieser Vermisstenfälle machen Kinder und Jugendliche aus, die aus eigenem Antrieb ihr familiäres Umfeld und ihre gewohnte Umgebung verlassen. Es handelt sich hierbei im allgemeinen Sprachgebrauch um so genannte Ausreißer.
Junge Menschen reißen aus sehr unterschiedlichen Gründen aus: Sie folgen anderen, zumeist älteren Personen oder auch Gruppen, weil sie eine Beziehung entwickelt haben und gleichzeitig in Abhängigkeit zu diesen stehen.
Kinder und Jugendliche laufen von zu Hause oder aus ihrer gewohnten Umgebung davon, weil sie Opfer von Mobbing oder auch Missbrauch geworden sind. Sehr häufig stellt auch das Unglücklichsein ansich einen Beweggrund zum Weglaufen dar. Manchmal findet sich der Beweggrund auch letztlich in dem grundsätzlichen Drang nach eigenen Freiräumen.
Auch in diesen Fällen ist die Einleitung geeigneter Suchmaßnahmen angezeigt. Wie diese schließlich ausfallen, ergibt sich allein aus dem Einzelfall und in Absprache mit den Erziehungsberechtigten und der Polizei.
Auch aus dem vorerst freiwilligen Entschwinden ergeben sich in einigen Fällen Situationen, die das Wohlergehen des Kindes oder der/des Jugendlichen gefährden.
Kindesentzug
Kindesentführung, Kindesmitnahme, Kindesentzug – die unterschiedlichen Begriffe sind der Versuch sprachlich zu unterscheiden zwischen einer Entführung durch einen fremden Täter und der Tat eines Elternteils, der im Zusammenhang mit familiären Krisen und Konflikten das gemeinsame Kind ins Ausland bringt. Die Begriffe Kindesentzug und Kindesmitnahme sollen die familiäre Dynamik im Hintergrund in das Blickfeld rücken. Allerdings ist und bleibt eine Kindesmitnahme oder ein Kindesentzug durch einen Elternteil zugleich eine Kindesentführung, die auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Ein Kindesentzug ist eine Sorgerechtsverletzung. Sie liegt vor, wenn ein Elternteil, der nicht im Besitz der alleinigen elterlichen Sorge oder des Aufenthaltsbestimmungsrechtes ist, das gemeinsame Kind gegen den Willen des anderen Elternteils aus dessen Einflussbereich, dabei häufig auch ins Ausland, bringt. Gemeinsam sorgeberechtigte Elternteile müssen gemeinsam über den Aufenthaltsort des Kindes entscheiden, d.h. dass auch ein Elternteil der zwar im Besitz der elterlichen Sorge ist – aber eben gemeinsam mit dem anderen Elternteil – nicht das Recht hat, mit dem Kind seinen Aufenthaltsort ins Ausland zu verlegen, selbst wenn das Kind normalerweise bei ihm oder ihr lebt.
Binationale Partnerschaften
Ängste vor einer Kindesentführung oder die Drohung damit sind in sehr vielen Familien in Krisen und schwerwiegenden Konfliktsituationen anzutreffen, wenn die Elternteile aus verschiedenen Ländern stammen. Erfahrungen zeigen, dass diese Ängste vor allem in Zusammenhang mit Trennung und Scheidung auftreten, selbst wenn diese bereits länger zurück liegen.
Hintergrund sind in der Regel eskalierte Konflikte und der Versuch über das Kind Druck auf den Partner auszuüben, um bestimmte Ziele zu erreichen, z.B. die Trennung zu verhindern oder rückgängig zu machen.
Kinder werden so immer häufiger zum Spielball in der Auseinandersetzung der zerstrittenen Elternteile gemacht.
In binationalen Partnerschaften spielt oftmals auch die Angst des ausländischen Elternteils davor, im fremden Land keine Aussicht auf Zusprechung der elterlichen Sorge zu haben, eine Rolle für die Entführung des eigenen Kindes ins Heimat-/ oder Ausland.
Hilfe in diesen Fällen kann die Zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte bieten.
Ungeklärte Vermisstenfälle
Letztlich bleibt neben den vorgenannten Phänomenen noch der Anteil der Kinder und Jugendlichen übrig, deren Schicksal ungeklärt bleibt.
In diesen Fällen fehlen oft über Monate oder gar Jahre hinweg jegliche Hinweise über den Verbleib des vermissten Kindes oder Jugendlichen.
Nach Angaben des BKA wurden zu Beginn des 1. Quartals des Jahres 2015 3.035 Kinder und Jugendliche vermisst. Hiervon waren 596 Kinder im Alter von 0-13 Jahren, davon 357 männlich und 233 weiblich sowie 2.439 Jugendliche im Alter von 14-17 Jahren, davon 1.720 männlich und 716 weiblich. Diese Zahlen geben den Istzustand am Tag der Erhebung wieder und beinhalten sowohl Vermisstenfälle, die innerhalb von einigen Tagen aufgeklärt werden, als auch ungeklärte Fälle, die bis zu 30 Jahre zurück liegen.
Pro Tag gibt es hierbei zwischen 200 und 300 neue Fälle. In etwa die gleiche Anzahl werden pro Tag wieder gelöscht.
Mögliche Hintergründe für das Verschwinden können auch hier das freiwillige Entschwinden oder aber ein Unglücksfall sein. Ebenso besteht gleichzeitig auch die Möglichkeit, dass Kinder und Jugendliche Opfer eines Verbrechens geworden sein könnten. Obwohl der Faktor Zeit in vielen Fällen des Verschwindens als potentieller Indikator für das Wohlergehen der vermissten Person angeführt wird, tauchen in seltenen Fällen vermisste Kinder auch nach mehreren Jahren wieder auf.
Das prominenteste Beispiel in der Vergangenheit dürfte der Fall der seit 1998 vermissten Natascha Kampusch sein. Die damals zehnjährige Österreicherin wurde 1998 in Wien entführt und länger als acht Jahre gefangen gehalten, bis sie sich schließlich am 23. August 2006 selbstständig aus ihrer Situation befreien konnte.
Insbesondere stellen die ungeklärten und oftmals über Jahre andauernden Vermisstenfälle eine außerordentliche Belastung für die betroffenen Eltern und die Familie eines vermissten Kindes dar.
Die Initiative Vermisste Kinder arbeitet für die betroffenen Eltern und Familien vermisster Kinder. Ihr Ziel ist die wirkungsvolle und effektive Unterstützung bei der Suche nach vermissten Kindern.
Sie ist in Deutschland zuständig für die in Europa einheitliche Notrufhotline 116000 und ist der Partner, über den für Deutschland der nationale Amber Alert, ein umfassendes Informationssystem der Bevölkerung zu einem Vermisstenfall eines Kindes, ausgelöst werden kann.
Zusammen mit mehreren Partnerorganisationen setzt sie sich für die Rechte von Kindern und Jugendlichen ein – auch präventiv und über die Grenzen von Deutschland hinaus.
Weitere Informationen finden Sie bei der Initiative vermisste Kinder.
2. Prävention
Die folgenden Punkte sollen Eltern dabei helfen, vorbeugend tätig zu werden:
Wodurch werden Kinder verunsichert, was können Eltern falsch machen?
Eltern sollten sich vor allen Dingen nicht selber einen zu großen Druck aufbauen, die Kinder auf alle erdenklichen Situationen vorzubereiten. Sofern ein Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Kindern besteht und innerhalb der Familie auf Offenheit, Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit Wert gelegt wird, ist bereits sehr vieles gut abgedeckt.
Kinder müssen auch Kind sein dürfen. Kinder trödeln manchmal herum und Kinder vergessen auch schnell einmal die Zeit. Das Lebensumfeld eines Kindes darf nicht nur aus Sicherheitsdenken bestehen.
Was können Eltern genau tun, um unsere Kinder zu schützen?
Die Gratwanderung zwischen dem Schutz und ebenso auch Schutzbedürfnis des Kindes gegenüber der benötigten Freiheit und Selbstständigkeit in der Entwicklung ist äußerst schmal. Kindern wird immer weniger die Möglichkeit eingeräumt, Kind sein zu dürfen. Kinder sollen zur größtmöglichen Selbstständigkeit hin erzogen werden und gleichzeitig ein möglichst ausgeprägtes Selbstbewusstsein haben. Dies kann jedoch bei zu großem Druck schnell zu einer Überforderung werden.
Ein geeignetes Mittel zur ausgewogenen Förderung des Kindes kann Sport sein. Beim Sport können Kinder von klein auf lernen, wie man sich behauptet und wo die eigenen Stärken liegen. Das Angebot hierzu ist bundesweit überaus groß. So kann beispielsweise ein Karate- oder Judotraining bereits ab dem fünften Lebensjahr absolviert und Mechanismen der Selbstverteidigung und Selbstbehauptung trainiert werden.
Jedem Kind sein Handy? Jedem Kind sein Gasspray?
Ein Mobiltelefon kann das subjektive Sicherheitsempfinden sowohl auf Seiten des Kindes als auch der Eltern stärken und in Notsituationen echte Hilfe leisten. Dabei sollte allerdings eine gewisse Altersgrenze, etwa das zehnte Lebensjahr, nicht unterschritten werden.
Entscheidend ist darüber hinaus die individuelle Situation: Muss das Kind zum Beispiel regelmäßig längere Nachhausewege alleine bewältigen? Auch kann die Verfügbarkeit der Eltern hierbei eine Rolle spielen. Eine leihweise Mitgabe eines Mobiltelefons kann außerdem im Einzelfall Sinn machen und das Verantwortungsbewusstsein stärken.
Bei dem Mobiltelefon selbst sollte es sich um ein möglichst einfaches, intuitiv zu bedienendes Gerät handeln. Ebenso ist eine Speicherfunktion auf einzelnen Tasten für die Rufnummer der Eltern, Großeltern etc. ratsam. Im Handel gibt es solche Geräte mit einer so genannten Prepaidkarte, also einem begrenzten Gesprächsguthaben, bereits für unter 20,00 €.
Waffen, zu denen auch ein Gasspray zählt, sind grundsätzlich kein probates Mittel zur Selbstverteidigung von Kindern.
Sollte man sich von den Kindern alle Einzelheiten des Tages erzählen lassen?
Das offene Gespräch in der Familie ist ein wichtiger Punkt. Dies kann gezielt durch Rituale innerhalb der Familie gefördert werden, wie beispielsweise das gemeinsame Abendbrot als fester Bestandteil im Tagesablauf. So kann jedes Familienmitglied über die Erlebnisse des Tages berichten und es fällt schneller auf, sobald jemanden etwas bedrückt. Auch fällt es Kindern auf diese Weise oftmals leichter, sich in ihren Sorgen und Ängsten anderen anzuvertrauen.
Insbesondere hier ist allerdings das richtige Maß zwischen Schutz und Freiheit von Bedeutung. Wie jeder andere Mensch auch, möchten Kinder nicht immer alles was sie erleben und was sie bewegt bis ins kleinste Detail anderen preisgeben. Eltern sollten hierfür eine Sensibilität entwickeln. Der Aufbau eines guten Vertrauensverhältnisses ist besser als engmaschige Kontrolle.
Was sollen Eltern ihren Kindern einschärfen?
- Halte dich möglichst immer dort auf, wo auch andere Menschen sind.
- Schäme dich nie dafür Angst zu haben. Deine Angst kann dein Leben retten.
- Du kannst “Hilfe” schreien, Hilfe holen und weglaufen.
- Du unterhältst dich nicht mit Fremden und lässt dir keine Aufträge geben!
- Du bestimmst, wer deinen Körper anfassen darf!
Kann man Verhaltensweisen den Kindern auch spielerisch beibringen? Wie?
Selbstverständlich lassen sich viele Verhaltensweisen auch im Spiel antrainieren. Dies sogar oftmals sehr effektiv, da spielerisch aufgenommene Mechanismen und Regeln besonders gut angenommen werden. Rollenspiele in Form von “Was-tun-wenn” mit den Eltern, Geschwistern oder Freunden können hierzu positiv beitragen.
Kinder haben sehr viel Respekt vor Erwachsenen, wollen höflich sein und gehen auf Bitten ein. Sollen wir Ihnen dieses Verhalten verbieten?
Nein. Das Grundvertrauen unserer Kinder in die Gesellschaft darf bei aller Vorsicht nicht zerstört werden. Kinder müssen lernen höflich und gleichzeitig bestimmt zu sein. Dieses gelingt im Übrigen oftmals sehr gut.
Im Umkehrschluss gilt natürlich auch für Erwachsene, abweisendes Verhalten von Kindern zu respektieren. Kinder erleben häufig, dass ihr leises und dennoch ernst gemeintes „Nein!“ nicht gehört wird. Erwachsene verletzen ihre Grenzen und das auch auf der körperlichen Ebene: Kinder werden gestreichelt, umarmt und geküsst, ob sie es wollen oder nicht.
Was ist, wenn ein möglicher Täter aus dem eigenen Bekanntenkreis kommt?
Die Gefahr, Opfer einer Straftat zu werden, ist für Kinder wie auch für Erwachsene immens höher, sofern es sich bei einem potentiellen Täter oder einer Täterin um eine Person aus dem Bekanntenkreis handelt. Hier fehlt es oftmals an der natürlichen Hemmschwelle eines jeden Menschen, potentielle Täter überhaupt erst nah an sich herankommen zu lassen. Vertrauen muss sich nicht erschlichen werden – es ist bereits vorhanden.
Grundsätzlich gilt: auch für enge Bekannte und ebenso Verwandte sollten feste Regeln gelten. Ständiger Körperkontakt, wie an-sich-Drücken, Küssen und Streicheln gegen den eindeutigen Willen des Kindes sind tabu. Eltern sollten hier bestimmt und höflich die Rechte des Kindes gegenüber Dritten vertreten.
Zur weiteren Information hat die Initiative Vermisste Kinder gemeinsam mit dem Polizeipsychologen Professor Adolf Gallwitz eine Kinderschutzfibel zur Gefahrenprävention gestaltet. Durch die darin enthaltenen Sicherheitsregeln bekommen Eltern einen Leitfaden an die Hand, um mit ihren Kindern über Gefahren und Ängste zu sprechen und ihnen ihre Rechte und Stärken zu vermitteln. Die Kinderschutzfibel finden Sie auf der Webseite der Initiative Vermisste Kinder.
3. Vermisstenfall
Gründe dafür, dass ein Kind nicht zur vereinbarten Zeit nach Hause kommt, können vielfältig sein: Im harmlosesten Fall ist das Kind mit Freunden unterwegs und hat die Zeit vergessen.
Eltern dürfen und sollten hier ihrem Bauchgefühl vertrauen, sobald Sie sehr beunruhigt sind, dass ihr Kind nicht nach Hause kommt, niemand den Aufenthaltsort ihres Kindes kennt und ihr Kind auch nicht zu erreichen ist.
Grundsätzlich gilt in diesem Fall: Eltern, bzw. der oder die Erziehungsberechtigte sollten umgehend eine Polizeidienststelle aufsuchen oder den Notruf 110 oder den Euronotruf 112 wählen! Niemand sollte unnötige Scheu vor einem “falschen Alarm” haben. Im Notfall entscheidet dies über das Wohlergehen ihres Kindes. Deshalb ist es außerdem wichtig, dass Eltern telefonisch bei den Freunden ihres Kindes, bei Eltern von Freunden und deren Geschwister und bei den Nachbarn nachfragen. Wenn diese Telefonsuche keinen Erfolg hat, sollten sie den Kreis der zu Befragenden erweitern. Wenn die Eltern ein Haus mit Grundstück bewohnen, sollten sie auch dieses gründlich absuchen und dabei auch den Keller oder Dachboden nicht auslassen. Falls es möglich ist, sollten Freunde und Bekannte auch die nähere Umgebung absuchen, zum Beispiel den Heimweg von der Schule, Lieblingsorte, Treffpunkte von Gleichaltrigen und Freunden. Falls sich die Eltern dazu entschließen, das Haus zu verlassen, sollte in jedem Fall dafür gesorgt werden, dass das Telefon während dieser Zeit von einer Vertrauensperson bedient wird.
Um eine schnelle und erfolgreich Suche zu ermöglichen, empfiehlt es sich zudem, eine Info-Mappe zusammenzustellen. Diese Mappe sollte enthalten:
- ein aktuelles Foto des vermissten Kindes
- Geburtsdatum des vermissten Kindes
- äußere Merkmale wie Haarfarbe, Augenfarbe und Größe
- Bekleidung des vermissten Kindes
- besondere körperliche Merkmale
- Besonderheiten wie zum Beispiel: Ohrringe, Zahnspange oder Brille.
Zur weiteren Unterstützung bei der öffentlichen Suche nach Ihrem Kind steht Ihnen außerdem die Initiative Vermisste Kinder unter der Hotline für vermisste Kinder 116000 rund um die Uhr zur Verfügung. Zusätzlich können Sie die Vermisstenanzeige auch über die Website der Initiative hier aufgeben.
Wichtig: Die Hotline für vermisste Kinder bzw. die Vermisstenmeldung über die Website ersetzt NICHT den polizeilichen Notruf und sollte erst im Anschluss an die Vermisstenanzeige bei der Polizei erfolgen.
Quelle
Website der Initiative Vermisste Kinder
Die Übernahme dieses Textes erfolgt mit freundlicher Genehmigung.
Autor
Lars Bruhns, Vorstand Initiative Vermisste Kinder
Oehleckerring 22-24
22419 Hamburg
Telefonnummer: (040) 22813977-0
Telefaxnummer: (040) 22813977-9
Erstellt am 24. Juli 2015, zuletzt geändert am 24. Juli 2015