Sozialhilfe und Grundsicherung
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wer in der Bundesrepublik in Not gerät, soll dennoch ein menschenwürdiges Leben führen können. Wer dies nicht aus eigener Kraft bewältigen kann, erhält Sozialhilfe. Sie ist eine Hilfe der Gemeinschaft für Jeden, der sich nicht selbst helfen und auch nicht auf andere Unterstützung zählen kann.
Sozialhilfe ist kein Almosen für die betroffenen Menschen, sondern eine gesetzlich verankerte Unterstützung für ein menschenwürdiges Dasein. Sozialhilfe soll nicht nur Armut verhindern, sondern dem Empfänger eine Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht. Sie soll ihn aber auch in die Lage versetzen, sein Leben möglichst bald wieder aus eigener Kraft zu gestalten. Deshalb haben die Regelungen zur Stärkung dieser Selbsthilfe besondere Bedeutung.
Grundsätzlich spielt es keine Rolle, ob die Notlage selbst verursacht worden ist oder nicht. Auf fast alle Leistungen der Sozialhilfe besteht ein Rechtsanspruch. Wer in Not geraten ist erhält individuelle Hilfe, bei der die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt werden. Sozialhilfe kann als persönliche Hilfe, als Geldleistung oder als Sachleistung erteilt werden.
Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit soll das zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zweite Buch Sozialgesetzbuch SGB II (sog. Hartz IV-Gesetz) beitragen. Die im SGB II geregelte Grundsicherung für Arbeitsuchende ersetzt die frühere Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige. Nunmehr erhalten alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III haben, Zugang zu den gleichen Leistungen und werden nach denselben Regeln unterstützt: aus einer Hand und unter einem Dach.
Bedürftige Nichterwerbsfähige sowie bedürftige Personen über 65 Jahre können weiterhin Sozialhilfe erhalten, d.h. insbesondere Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII.
Infos und Materialien zum Thema
- Tabelle – Barbetrag, Mehrbedarf für die Aufbereitung von Warmwasser, Blindenhilfe, Pflegegeld und Grundbeträge
- Regelbedarfsstufen in der Sozialhilfe
- Leistungen SGB II
- Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II – Informationen für Schüler und Lehrer
- Broschüre: Sozialhilfe und Grundsicherung
Quelle und Kontakt
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
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Erstellt am 3. Februar 2010, zuletzt geändert am 09. Mai 2022