Arbeitslosengeld I und II
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, wer arbeitslos ist, der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, die Anwartschaftszeit erfüllt, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und einen Antrag gestellt hat. Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I richtet sich nach der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung und dem Lebensalter des Anspruchstellers. Im Regelfall beläuft sich die Mindestanspruchsdauer auf 6 und die Höchstanspruchsdauer auf 12 Monate.
Seit dem 01.01.2005 wird das Arbeitslosengeld II gezahlt. Eine Online-Publikation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit gibt einen kurzen Überblick über die wesentlichen Leistungen der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende. Ferner wird das neue Beratungs- und Betreuungsangebot für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und ihre Angehörigen vorgestellt.
Die Online-Publikation finden Sie hier:
“Erste Basisinformationen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende”
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter:
Adresse
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Tel.: 01888/615-0
Erstellt am 24. August 2004, zuletzt geändert am 07.02.2022