Mutterschutz

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, genießen während der Schwangerschaft und nach der Geburt einen besonderen Schutz.

Was ist Mutterschutz?

Der Mutterschutz ist ein besonderer Schutz für Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind oder ein Kind stillen. Geschützt werden sowohl die Mütter als auch die Kinder, sowohl vor der Geburt als auch danach. Zum Mutterschutz gehören unter anderem der Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz, ein besonderer Schutz vor Kündigung, ein  Beschäftigungsverbot in den Wochen vor und nach der Geburt, sowie die Sicherung des Einkommens während des Beschäftigungsverbots.

Welche Frauen werden geschützt?

Mutterschutz gibt es für alle schwangeren und stillenden Arbeitnehmerinnen. Es kommt nicht auf die Art des Arbeitsverhältnisses an. Sie bekommen also auch dann Mutterschutz,

  • wenn Sie in Teilzeit arbeiten,
  • wenn Sie eine berufliche Ausbildung machen und Ihre Ausbildung auf einem Arbeitsvertrag beruht,
  • wenn Sie geringfügig beschäftigt sind,
  • wenn Sie Hausangestellte sind,wenn Sie ein Praktikum absolvieren, das für Ihre Ausbildung notwendig ist,
  • wenn Sie als Freiwillige im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes oder des
  • Bundesfreiwilligendienstgesetzes tätig sind,
  • wenn Sie als Mitglied einer geistlichen Genossenschaft, Diakonissin oder Angehörige einer ähnlichen Gemeinschaft auf einer Planstelle oder aufgrund eines Gestellungsvertrages für diese tätig werden, auch während der Zeit ihrer dortigen außerschulischen Ausbildung oder wenn Sie als Frau mit Behinderung, in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sind.

Wenn Sie befristet beschäftigt sind, zum Beispiel zur Erprobung oder zur Vertretung anderer beschäftigter Personen, werden Sie vom Mutterschutzgesetz während der Schwangerschaft und nach der Entbindung so lange erfasst, wie das befristete Beschäftigungsverhältnis besteht.

Ein befristetes Beschäftigungsverhältnis endet auch

  • bei Schwangerschaft,
  • während der Schutzfrist nach der Entbindung und
  • in der Elternzeit mit Ablauf der vereinbarten Zeit oder Erreichen des Zwecks.

Unter Einschränkungen gilt das Mutterschutzgesetz auch,

  • wenn Sie als Entwicklungshelferin im Sinne des Entwicklungshelfer-Gesetzes tätig sind,
  • wenn Sie Schülerin oder Studentin sind und Ihre Schule oder Hochschule den Ort, die Zeit und den Ablauf Ihrer Ausbildungs-Veranstaltungen vorgibt,
  • wenn Sie in Heimarbeit beschäftigt sind, oder einer Frau in Heimarbeit gleichgestellt sind (siehe § 1 Absatz 1 und 2 des Heimarbeitsgesetzes), soweit sie am Stück mitarbeiten oder
  • wenn Sie wegen Ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen sind.


Wenn Sie Beamtin sind, finden Sie unter Mutterschutz für Beamtinnen
passende Informationen.

Es kommt auch nicht darauf an, ob Sie verheiratet sind oder welcheStaatsangehörigkeit Sie haben. Entscheidend ist nur, dass Sie entweder
in Deutschland arbeiten oder dass für Ihr Arbeitsverhältnis deutsches
Recht gilt. Das kann zum Beispiel auch sein, wenn Sie bei einem
deutschen Unternehmen angestellt sind, aber im Ausland arbeiten.

Das Mutterschutzgesetz gilt nicht,

  • wenn Sie Hausfrau sind,
  • wenn Sie ausschließlich selbstständig arbeiten und nicht wegen Ihrerwirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Persongelten,
  • wenn Sie Organmitglied einer Gesellschaft sind oder
  • Geschäftsführerin einer juristischen Person oder Gesellschaft sind,und Sie nicht überwiegend auch als Beschäftigte tätig sind.

Mutterschutz ist nur für schwangere odertillende Frauen. Daher gibt es
zum Beispiel keinen Mutterschutz für Adoptivmütter.

Der Mutterschutz ist geregelt im Mutterschutzgesetz (MuSchG): Gesetz zum
Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium.

Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts

Weitere Informationen

Leitfaden zum Mutterschutz

Familienleistungen - Mutterschutz

Mutterschaftsrichtlinien

Quelle

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
 

Erstellt am 17. Februar 2010, zuletzt geändert am 27. Mai 2022