Heilpädagogische Tagesstätten

Dagmar Winterhalter-Salvatore
Winterhalter

Die Autorin erklärt, wie und mit welchen Kindern in Heilpädagogischen Tagesstätten gearbeitet wird. Zudem gibt sie einen kurzen Überblick zu Förderinhalten und den Kosten.

1. Definition und Zuständigkeit

In Heilpädagogischen Tagesstätten (HPTs) werden behinderte oder von Behinderung bedrohte, aber auch verhaltensauffällige, sprachgestörte, entwicklungsverzögerte oder teilleistungsgestörte Kinder nach dem Besuch einer Schulvorbereitenden Einrichtung oder Förderschule betreut und gefördert. Die meisten HPTs nehmen nur Kinder mit bestimmten Behinderungen bzw. Störungen auf.

2. Fachkräfte und Förderung

Die heil-, sozial- und sonderpädagogische Förderung durch Sozialpädagog/innen, Erzieher/innen bzw. Heilpädagog/innen erfolgt in Kleingruppen oder in Einzelarbeit. Daneben können einzeltherapeutische Maßnahmen durch Logopäd/innen, Psycholog/innen, Ergotherapeut/innen u.a. durchgeführt werden.

3. Kooperationen

Der Elternarbeit kommt eine besondere Bedeutung zu: Mit den Eltern werden Förderziele für ihr Kind erarbeitet, die gemeinsam erreicht werden sollen. Auch werden sie bei Erziehungsfragen beraten. Ferner wird mit SVE bzw. Förderschule intensiv zusammengearbeitet.

4. Aufnahme und Kostenübernahme

Die Kosten für die Betreuung und Förderung eines Kindes in einer HPT werden weitgehend vom Sozialhilfeträger oder Jugendamt übernommen (insbesondere nach § 39 BSGH, § 35a SGB VIII), die neben der Leitung bzw. dem Träger der HPT über die Aufnahme eines Kindes entscheiden.

Weiterführende Informationen

Website des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Famile und Integration

Website des Bezirks Oberbayern

Website von Eltern im Netz

Weitere Beiträge der Autorin hier in unserem Familienhandbuch

Autorin

Dagmar Winterhalter-Salvatore ist am Staatsinstitut für Frühpädagogik als Heilpädagogin angestellt.

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Erstellt am 1. Juni 2001, zuletzt geändert am 16. Dezember 2015