Allgemeiner Sozialdienst

Dagmar Winterhalter-Salvatore
Winterhalter

Der Artikel beschäftigt sich mit den Aufgaben des Allgemeinen Sozialdienstes und veranschaulicht dabei das weite Leistungsspektrum und die Arbeitsweise dieses Dienstes.

1. Aufbau und Zuordnung

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD), der mancherorts auch anders bezeichnet wird, kann dem Jugend- oder Sozialamt zugeordnet oder als eigenständiger Dienst in der Kommunalverwaltung organisiert sein. Ungeachtet seiner Verwaltungsorganisation untersteht er stets dem Jugendamt, soweit er Aufgaben der Jugendhilfe wahrnimmt. Von seiner Aufgabenstellung her ist der ASD der umfassendste soziale Dienst der Landkreise und kreisfreien Städte. Da er die psychosoziale Grundversorgung sichern soll, sind hier die meisten von den Kommunen angestellten Sozialpädagog/innen tätig. Der ASD ist für alle Bürger/innen, für alle ihre individuellen, interpersonalen und materiellen Schwierigkeiten zuständig. Dementsprechend sind letztlich alle Sozialgesetze für ihn relevant.

2. Aufgaben und Leistungen

Die Allzuständigkeit des ASD bedingt eine kaum zu überblickende Vielzahl an Aufgaben. So bieten die Mitarbeiter/innen formlose Betreuung, persönliche Hilfe, Schwangeren-, Erziehungs-, Partner-, Scheidungs- und Schuldnerberatung, Krisenintervention, Hilfe zur Erziehung, Gesundheits- und Krankenhilfe, Altenhilfe, materielle Leistungen sowie Integrationshilfen für besondere Gruppen (z. B. Behinderte, Ausländer/innen, Randgruppen) an. Sie sind letztlich Generalisten, die über umfassende Fachkenntnisse und ein weites Spektrum von Arbeitsmethoden verfügen. ASD-Mitarbeiter/innen vermitteln aber auch relevante Maßnahmen von Beratungsstellen, Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände und Behörden, wenn diese indiziert sind. Das gilt insbesondere für intensivere sozialpädagogische und therapeutische Hilfen, die sie aufgrund des großen Zeit- und Handlungsdrucks – unter dem sie in der Regel stehen – selbst nicht leisten können.

3. Organisation und Arbeitsweise

Der ASD ist dezentral organisiert, d.h., jeder Sozialarbeiter ist für einen bestimmten überschaubaren Bezirk im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt allein zuständig. Er kennt somit die Lebensverhältnisse, Bedürfnisse und vorherrschenden Problemlagen der Bürger/innen vor Ort und kann sinnvoll auf sie reagieren. Oft ist er zu festen Zeiten in Stadtteilbüros oder in kleineren Gemeinden eines Landkreises anzutreffen. Das Besondere am ASD ist aber die ausgeprägte “Geh-Struktur” : Die Sozialpädagog/innen suchen die meisten ihrer Klient/innen in deren Wohnungen auf. So werden auch Familien erreicht, die von sich aus keinen psychosozialen Dienst aufsuchen würden – oder dies nicht können, weil sie auf dem Land leben und kein Verkehrsmittel zugänglich ist oder weil sie längerfristig an die Wohnung gebunden sind (z.B. eine schwer erkrankte Alleinerziehende mit Kleinkindern).

Weiterführende Informationen

Weitere Beiträge der Autorin hier in unserem Familienhandbuch

Autorin

Dagmar Winterhalter-Salvatore ist am Staatsinstitut für Frühpädagogik als Heilpädagogin angestellt.

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Erstellt am 1. Juni 2001, zuletzt geändert am 10. März 2021