Schulvorbereitende Einrichtungen

Dagmar Winterhalter-Salvatore
Winterhalter

Der Besuch einer Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) ist für Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf möglicherweise eine sinnvolle Alternative zum Besuch eines Regel- bzw. Integrationskindergartens. Der Artikel beschreibt die Schwerpunkte und Arbeitsweisen einer SVE.

1. Definition und Schwerpunkte

Die Schulvorbereitender Einrichtung (SVE) ist eine sonderpädagogische Einrichtung, die in der Regel einer Förderschule angeschlossen ist. Sie ist für Kinder im Kindergartenalter mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf gedacht, also für Kinder mit Sprachauffälligkeiten, Entwicklungsverzögerungen, Teilleistungsschwächen, geistigen Behinderungen, Körperbehinderungen sowie Seh- oder Hörschädigungen. Diese Kinder sollen entsprechend ihren Fähigkeiten gefördert und auf den Besuch einer Grund- bzw. einer Förderschule vorbereitet werden.

2. Förderansätze

Im Mittelpunkt steht dabei die Entwicklung der Bereiche Wahrnehmung, Bewegung, Motorik, Sprache, Denken, Emotionalität und Sozialverhalten. Die ganzheitliche pädagogische Förderung erfolgt in kleinen Gruppen von acht bis 14 Kindern, wobei spielerische Lernformen die Regel sind.

3. Personal

In den SVEs arbeiten sonderpädagogische Fachkräfte wie Heilpädagog/innen, Heilerziehungspfleger/innen und Lehrer/innen, aber auch Erzieher/innen, Sozialpädagog/innen, Ergotherapeut/innen, Logopäd/innen usw. Je nach Beeinträchtigung bzw. Behinderung der Kinder wird mit medizinischen und schulpsychologischen Diensten kooperiert.

4. Aufnahme

Die Aufnahme in eine SVE erfolgt nach Absprache der Erziehungsberechtigten mit der jeweiligen Förderschule. Die Kosten der Betreuung werden weitgehend aus dem Schuletat finanziert.

Weiterführende Informationen

Website der Regierung von Oberbayern

Website von intakt

Weitere Beiträge der Autorin hier in unserem Familienhandbuch

Autorin

Dagmar Winterhalter-Salvatore ist am Staatsinstitut für Frühpädagogik als Heilpädagogin angestellt.

E-Mail

Erstellt am 1. Juni 2001, zuletzt geändert am 16. Dezember 2015